Karlsruhe erlaubt Präventiv-Spionage und Totalüberwachung Einzelner
Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Das zählt aber nicht, wenn Exekutivbehörden „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr“ haben.
Und:„Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt“.
DIE LEITSÄTZE IM WORTLAUT
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
„1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.“
ANALYSE
Nicht nur die Vorratsdatenspeicherung, auch sonstige Massnahmen zur massenhaften, verdachtslosen Überwachung wie der Speicherung von Bewegungsdaten (Handy, Maut, etc) dürften damit zwar vom Tisch sein.
Möglich ist aber weiter die totale, absolute Überwachung einzelner, die sich die Exekutivbehörden einfach mal ausgeguckt haben um ihn fertig zu machen.
„Anhaltspunkte“ finden sich immer, für Gefahren von denen nicht bewiesen werden muss, dass sie überhaupt bestehen und irgendwann bestehen könnten.
Jeder Richter muss das jetzt durchwinken, wenn Anhaltspunkte bestehen. Das Gesetz muss nur entsprechend formuliert werden, was passieren wird, davon können wir ausgehen.
Zwar soll gewährleistet werden, dass der präventiv Überwachte seinen „Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ behält.
Operativ,also in der praktischen Anwendung, ist diese Aussage aber nichts wert.
Wörtlich heisst es:
„Soll heimlich auf das informationstechnische System des Betroffenen zugegriffen werden, bedarf es besonderer gesetzlicher Vorkehrungen, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung schützen.“
Wie soll das laufen? Eine Infrarot- oder elektromagnetische Überwachung durch ganze Häuser hindurch, Wände verschwinden lassen und dann nicht sehen, wie sich die Zielperson auf der Toilette einen runterholt?
Wir benutzen das Handy eines Verdächtigen auf einer Party als Raummikrofon und hören dabei nicht zufällig irgendetwas Privates von blöden Hobbits, die keinen blassen Dunst sondern nur GZSZ in der Matschbirne haben und sich einen Meter entfernt vom Handy des total Verdächtigen (der ja jederzeit einen Terroranschlag besprechen könnte) irgendwas daher reden, als ob sie freie, naive Menschen wären und einfach mal feiern wollen?
Und was machen Leute im Café, wenn sie endlich begriffen haben dass „informationstechnische Systeme“ auch Handys sind? Setzen sie sich dann weg von Leuten, die aussehen als wären sie verdächtig und hätten die Wanze „Handy“ an ihrem Körper?
„Eine gesetzliche Ermächtigung zu einer Überwachungsmaßnahme, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren kann, hat so weitgehend wie möglich sicherzustellen, dass Daten mit Kernbereichsbezug nicht erhoben werden. Ist es – wie bei dem heimlichen Zugriff auf ein informationstechnisches System – praktisch unvermeidbar, Informationen zur Kenntnis zu nehmen, bevor ihr Kernbereichsbezug bewertet werden kann, muss für hinreichenden Schutz in der Auswertungsphase gesorgt sein. Insbesondere müssen aufgefundene und erhobene Daten mit Kernbereichsbezug unverzüglich gelöscht und ihre Verwertung ausgeschlossen werden.“
Praktisch heisst das: Alles darf erstmal erfasst werden, ALLES.
Es muss dann nur hinterher wieder gelöscht werden. Und das kann niemand nachprüfen, ausser die Exekutivbehörden selbst.
Das kommt einer Ermächtigung gleich, die jetzt auch Verfassungsrang hat.
FAZIT
Ein Rückschlag für die Massenkontrolle, ein grosser Erfolg für die Totalüberwachung des Individuums.
Und da Massen, auch wenn das niemand wahrhaben will, aus Individuuen bestehen, ist der Überwachungsstaat auf seinem langen Marsch in die globale Diktatur heute durchaus einen Schritt vorangekommen.
Ausführliche gegenteilige Meinungen mit Rechtsauffassung bitte ins Forum.
EPILOG
Zumindestens meine Zielperson, der Innenminister Wolfgang Schäuble, stimmt mir in dieser Rechtsauffassung zu. Er geht laut neuester Meldungen von einer „schnellen Umsetzung“ der Online-Durchsuchung aus.
Im Klartext: er kann mich mit seinen Truppen, Mannschaften, Diensten, Geldmitteln und Möglichkeiten überwachen lassen, für verdächtig und damit informell recht und -würdelos erklären lassen – weil das nicht verdächtig ist.
Weil er nie gewählter, aber ernannter Minister ist und damit die exekutive Macht innehat.
Aber ich kann ihn nur öffentlich überwachen und so schnell verdächtig sein.
Eh bién. Allez, mes enfants de la Republique..
update 12.15 Uhr:
Ein weiteres konkretes Beispiel wäre das Mitlesen des Bildschirminhaltes eines Verdächtigen von einem Observationsteam, die Strasse runter im Fahrzeug oder von einer Wohnung in 100 Meter Umkreis. Das ist technisch seit den 80ern möglich, darüber redet nur niemand.
Der Inhalt eines Email-Verkehrs, Chats, Bildgespräches über sykpe mit irgendeiner beteiligten Person würde selbstverständlich mit aufgezeichnet. Und würden die Überwacher diese Person bisher noch nicht kennen, wäre sie ab sofort auch nicht mehr unbeteiligt.
update 12.35 Uhr:
Schäuble will Online-Durchsuchung rasch umsetzen, da Karlsruhe diese Überwachungsmassnahme „anerkannt“ habe.
(…)
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