Der EU-Reformvertrag von Lissabon (Teil 1)

Autor: Citizenking

Liebe Leserinnen und Leser der Nachrichtenwelt von Radio Utopie,

anlässlich des wachsenden Unmutes der Bevölkerung über die Inhalte des Reformvertrages von Lissabon und der allgemeinen Desinformation seitens der öffentlichen Stellen, habe ich mich dazu entschlossen eine Artikelserie über den EU-Reformvertrag von Lissabon zu schreiben. Der heutige Artikel wird wöchentlich ergänzt. Um diesen Reformvertrag verstehen zu können bedarf es eigentlich eines Studiums des Verfassungsrechts. In diesem ersten Artikel möchte ich zunächst auf das „Fundament“ dieser geplanten „neuen Weltordnung“ eingehen und die Entstehungsgeschichte der EWG, der EG und der EU vorstellen…

Der Reformvertrag von Lissabon (1)

Entstehungsgeschichte:

In den letzten Monaten versuchen die Staats- und Regierungschefs den so genannten Reformvertrag von Lissabon als rechtsgültige Grundlage für die wirtschaftliche und politische Kooperation aller EU-Staaten einzuführen. Zwar ist es aufgrund der Anordnung der Staats- und Regierungschefs nicht möglich, die Inhalte des Vertragswerkes in einer verständlichen Form nachzulesen, geschweige denn zu verstehen, jedoch möchte ich zunächst auf die Vorgeschichte dieses Reformvertrages eingehen.

Nach dem 2. Weltkrieg gab es innerhalb der in Europa vorhandenen Staaten den Wunsch, die gegenseitige Kontrolle durch Vertragswerke zu ermöglichen. Dabei spielten auch besonders die wirtschaftlichen Interessen eine große Rolle. Der erste Grundstein hierzu wurde am 01. Januar 1958 mit den Verträgen von Rom gelegt. Durch die Ratifizierung der Verträge von Rom entstand die EWG (Europäische Wirtschafts Gemeinschaft). Inhalt dieser Verträge waren die Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Kooperation der Unterzeichnerstaaten. Ein wesentlicher Teil dieser Vereinbarungen war die Montan-Union, bei der es um eine wirtschaftlich-strategische Zusammenarbeit in Bezug auf die Rohstoff-, Erz- und Kohlevorkommen ging, sowie um EURATOM.

Am 07. Februar 1992 wurde dann der Vertrag von Maastricht geschlossen. Er gilt als Vorläufer der uns bekannten EU (Europäischen Union). Im Vertrag von Maastricht wurden die Kompetenzen und die wirtschaftlichen Kooperationen der einzelnen Mitgliedsstaaten erweitert. Parallel hierzu wollten die Staats- und Regierungschefs die Kontrollen der Binnengrenzen reduzieren, um dem Warenhandel und somit den Unternehmen bessere Voraussetzungen zu schaffen. Daher wurde das „Schengener Abkommen“ unterzeichnet in dem sich verschiedene Staaten zur Vereinfachung des Grenzverkehrs erklärten.

Am 17. Juni 1997 wurde dann der Vertrag von Amsterdam ratifiziert, der unter anderem das Abkommen von Schengen in das gültige EU-Recht überführte. Im Jahre 2000 wurden die Verhandlungen über die Gründung der Europäischen Union aufgenommen, die ihren Abschluss mit der Ratifizierung des Vertrages von Nizza am 1. Februar 2003 fanden.

Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist rückblickend eine gute Dokumentation über die Veränderungen des Gemeinschaftsstatus in Europa. Ein Reisepass, der zu Beginn der 90’er Jahre ausgestellt wurde trägt die Überschrift „Europäische Gemeinschaft“ (EG) und der neueste Reisepass (biometrisch und mit RFID-Chip ausgestattet) trägt nun die Überschrift „Europäische Union“ (EU). Im nächsten Artikel werde ich auf die weitere Entwicklung der Europäischen Union und die Inhalte des EU-Reformvertrags von Lissabon eingehen.

Aktions-Link: www.myspace.com/Stop_the_lisboa_treaty – CK –

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