Autor: Citizenking
Radio Utopie setzt heute seine Artikelserie über den geplanten EU-Reformvertrag von Lissabon fort. Im heutigen Beitrag erfahren Sie die Ergebnisse des Referendums in Frankreich und des Referendums in den Niederlanden. Das Scheitern dieser beiden Referenden war ein peinlicher Schlag in das Gesicht der Staats- und Regierungschefs. Um eine solche Blamage zukünftig zu verhindern verabredeten die „Herrsch“aften, dass es zu diesem Vertrag kein weiteres Referendum geben sollte – jedoch hat man die Rechnung ohne Irland gemacht…
Der Reformvertrag von Lissabon (2)
EU-Verfassung und EU-Reformvertrag:
Eigentlich hatten die Staats- und Regierungschefs geplant, die Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union) auf eine gemeinsame Verfassung zu verpflichten. Dieser Versuch scheiterte jedoch an mehreren Urteilen nationaler Gerichte und nicht zuletzt auch am Referendum in Frankreich und in den Niederlanden.
Am 29. Mai 2005 fand das Referendum in Frankreich statt. Die BürgerInnen Frankreichs haben diese Verfassung mit folgendem Ergebnis abgelehnt:
Ja-Stimmen: 12.806.394 (= 45,32%)
Nein-Stimmen: 15.450.279 (= 54,68%)
Noch deutlicher fiel das in den Niederlanden durchgeführte Referendum aus, dass am 1. Juni 2005 stattfand:
Ja-Stimmen: 2.940.730 (= 38,5%)
Nein-Stimmen: 4.705.685 (= 61,5%)
Durch die Ablehnung der Referenden in Frankreich und den Niederlanden wurde es nun unmöglich, die Verfassung einer Europäischen Union zu verwirklichen. Außerdem wurde festgestellt, dass es sich bei der Europäischen Union um einen Staatenbund handelt und nicht um einen Staat.
Verfassungen sind nämlich nur im Falle eines Gesamtstaates möglich.
Die Antwort der Staats- und Regierungschefs ließ allerdings nicht lange auf sich warten. Das Problem mit der „Verfassung“ wurde nun dadurch gelöst, dass man dem Kind einfach einen anderen Namen gab – nämlich „EU-Reformvertrag“. Natürlich war den PolitikerInnen klar, dass die Inhalte dieses Reformvertrages genauso bindend für die Mitgliedstaaten sein werden, wie bei der EU-Verfassung.
Gleichzeitig verabredeten die Staatschefs aufgrund der peinlichen Ablehnung der Referenden in Frankreich und den Niederlanden, dass es über die Legalisierung des EU-Reformvertrages von Lissabon keine weiteren Referenden geben sollte – nirgendwo ! Diese Vereinbarung hätte auch fast funktioniert, wenn da nicht das EU-Mitglied Irland gewesen wäre.
Irland ist innerhalb der Europäischen Union das einzige Land, was im Falle einer Änderung der Verfassung einen Volksentscheid zwingend vorschreibt. So wird es im Juni / Juli 2008 in Irland das einzige Referendum geben, was für die Einführung des EU-Reformvertrag von entscheidender Bedeutung ist. Sollte das Irische Volk den EU-Reformvertrag ablehnen, so ist dieser ebenfalls zunächst vom Tisch.
Jedoch dürfte auch hier klar sein, dass die Staats- und Regierungschefs dann wiederum nach einer neuen Lösung suchen werden, um ihr Projekt einer neuen Weltordnung zu realisieren. Es geht nämlich de facto nur darum eine neue Weltordnung zu schaffen, die es erlaubt jede BürgerIn in Europa zu kontrollieren und gleichzeitig dem Kapital und den Unternehmen den größtmöglichen Handlungsspielraum zu eröffnen.
Der geplante EU-Reformvertrag ist geprägt von Überschriften wie „Kapitalverkehrsfreiheit“, „Niederlassungsfreiheit“ und an fast jeder Stelle wird dies mit der Kooperationsnotwendigkeit begründet, die aufgrund der fortschreitenden Globalisierung der Weltwirtschaft unumgänglich sei. Begriffe wie „militärische Friedenseinsätze“, „Friedenssicherungsmissionen“ oder auch „Kriseninterventionen“ sind vorgeschobene Worte, die sinngemäß nichts anderes bedeuten als vorsätzlich geführte Angriffskriege – unter dem Deckmantel einer ständigen und wachsenden Bedrohung durch den Terrorismus.
Wie wir aus den kommerziellen Medien in den letzten Monaten erfahren konnten, werden selbst Raubüberfälle auf BürgerInnen (wie z.B. der Überfall auf einen Rentner in der Münchener U-Bahn am 20.12.2007) dazu benutzt, der Bevölkerung einzureden, dass die Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland unzureichend seien und daher zukünftig verstärkt ausgebaut und vernetzt werden müssten.
Auch in juristischer Hinsicht enthält der EU-Reformvertrag Regelungen wie beispielsweise den „Europäischen Haftbefehl“, der den Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes aushebelt, der bisher eine Auslieferung Deutscher Straftäter an ausländische Behörden strikt untersagt. Nach der Einführung des EU-Reformvertrages werden die in den nationalen Verfassungen festgelegten Bestimmungen weitgehend außer Kraft gesetzt. Auf die Einzelheiten der im EU-Reformvertrag verankerten Bestimmungen und Richtlinien komme ich später noch zu sprechen.
Besonders pervers sind sämtliche Formulierungen innerhalb des EU-Reformvertrages die den Wortteil „Freiheit“ enthalten. Durch diese ermöglichte Freiheit von Wenigen wird die Freiheit von Vielen derart eingeschränkt, dass kein logisch denkender Mensch hierfür freiwillig seine Zustimmung geben würde. Deshalb findet auch nirgendwo in Europa ein weiteres Referendum zum EU-Reformvertrag statt – außer in Irland.
Die Staatschefs können sich nämlich im Falle Irlands nicht über die dort gültige Verfassung hinwegsetzen. Die kommerziellen Medien in Irland versuchen seit Monaten das Irische Volk davon zu überzeugen, dass die Einführung des EU-Reformvertrages das Beste sei, was der Irischen Bevölkerung passieren kann. Diese Aufklärungskampagne verläuft leider momentan recht erfolgreich. Unbestätigten Meinungsumfragen zu folge liegt der Anteil der VertragsbefürworterInnen derzeit bei 60 % gegenüber 40 % des Irischen Volkes, die den EU-Reformvertrag ablehnen.
Bezeichnend ist ebenfalls, dass bei dem Referendum in Irland keine unabhängigen WahlbeobachterInnen vorgesehen sind. Daher ist davon auszugehen, dass durch diese nicht vorhandene Kontrollmöglichkeit der Ausgang des Referendums so geschehen wird, wie die Staats- und Regierungschefs es wünschen.
Innerhalb der Europäischen Union werden diverse Gremien geschaffen, die bestimmte Funktionen ausüben dürfen – jedenfalls sollen die BürgerInnen Europas den Eindruck gewinnen, dass diese Gremien einen Einfluss auf die Beschlüsse der Europäischen Union haben. Doch weit gefehlt. Das EU-Parlament beispielsweise ist überhaupt nicht mehr entscheidungsbefugt, sondern darf lediglich Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
Im späteren Verlauf dieser Artikelserie werde ich auf diverse Aussagen eines Dänischen Abgeordneten des EU-Parlaments hinweisen, die er bei einer öffentlichen Diskussion mit Irischen BürgerInnen machte. Er berichtet in seinen Ausführungen von Anweisungen an das EU-Parlament durch die Staats- und Regierungschefs, die den diktatorischen Charakter dieses EU-Reformvertrages wesentlich untermauern. Wer nun glaubt, dass die Installation einer diktatorischen Verfassung innerhalb des ja so demokratischen Europas unmöglich sei, den werden die Inhalte des EU-Reformvertrages sprichwörtlich „vom Hocker hauen“.
Im dritten Teil dieser Artikelserie werde ich dazu detailliert Stellung nehmen. Es ist jedoch für das Verständnis der LeserIn unabdingbar diese Details in einzelne Kapitel zu trennen. Das Gesamtwerk ist so komplex, dass eigentlich ein Studium des Verfassungsrechtes erforderlich wäre, um die Inhalte wirklich zu begreifen. Wenn Sie selbst in Erfahrung bringen möchten wieso es so schwer ist die Inhalte zu verstehen, dann versuchen Sie doch einfach mal eine konsolidierte und verständlich lesbare Fassung dieses EU-Reformvertrages zu finden. Egal in welcher Bibliothek Sie danach suchen werden und egal wie viele Stunden Sie im Internet danach „googeln“ oder „wikipädien“ –Sie werden nichts derartiges finden….
Lese-Empfehlung: http://post.ostate.org
Aktions-Link: www.myspace.com/Stop_the_lisboa_treaty– CK –