Kann Karlsruhe die Bundesregierung ihres Amtes entheben?

Die CDU-SPD-Regierung putscht mit dem BKA-Gesetz gegen die rechtsgültige Verfassung Grundgesetz

Berlin: Während die Blamage des Parlamentes – welches durch Unabhängige Medien, wütende Bürgerrechtler und lebendige Menschen über Jahre zum Lesen von Gesetzestexten gewzungen werden musste – wie immer keine Grenzen kennt, macht sich Gerhart „Der Alte“ Baum (FDP) nach Karlsruhe auf um den geplanten Stasi 2.0-Gesetze im Rahmen der sogenannten „BKA-Novelle“ einen Riegel vorzuschieben.
Nun stellt sich aber noch eine ganz andere Frage: nach dem Aktion-Reaktion-Prinzip muss es eine Strafe für permanenten, mehrfachen und vorsätzlichen Verfassungsbruch geben.
Das gilt insbesondere dann, wenn sich bereits mehrfach über Richtersprüche hinweggesetzt wurde.
Liegt es also in der Kompetenz der Roten Roben, die Bundesregierung bzw. einzelne Minister wie Justizministerin Zypries oder Innenminister Dr.Schäuble ihrer Ämter zu entheben?

IN ZEITEN DES NOVUMS

Es wäre ein Präzedenzfall. Doch wann, wenn nicht jetzt, fragen sich zur Zeit immer mehr Menschen in der Republik.
Ihrer Rechte praktisch beraubt, einer Parteienlandschaft ausgesetzt die sie nicht mehr repräsentiert und einer Regierung gegenüber die Recht und Gesetz einfach nicht mehr einhält, scharen sich die Menschen um den letzten noch stehenden Elfenbeintum des Bundesverfassungsgerichtshofes.
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Wer überwacht die Überwacher?
Wer beschützt uns vor den bewaffneten „Beschützern“ aus Polizei, Geheimdiensten und Militär?

Nichts. Ausser die Verfassung.

Und das ist und bleibt das Grundgesetz.

DIE FRAGE DER VERFASSUNG

Gleichzeitig mit der Kampagne der Innenminister aus Bund und Ländern wird zur Zeit auf vielen Kommunikationsplattformen Intellektueller eine Zersetzungs- und Verleumdungskampagne gegen das Grundgesetz gefahren.
Mit aufdringlicher Penetranz versuchen hier Schein-Demokraten und -Patrioten das Grundgesetz für Schäuble zu zersetzen und den Menschen so ihre verfassungsmässigen Rechte abzuquatschen.

Sie werden scheitern.

Das Grundgesetz war 1949 als Improvisarium für ein besetztes Gebiet gedacht.
Das ist es nicht mehr.
Es ist die allgemein vom Volk akzeptierte, rechtsgültige,einklagbare, perpetuierte Verfassung und es wird Zeit, dies durch eine Volksabstimmung bestätigen zu lassen um dem Deutschen Volke ein für allemal die Freiheit, den Frieden und die Unabhängigkeit zu lassen.

IN WELCHEM POLIZEILÄNDLE LEBEN SIE EIGENTLICH?

Es stellt sich angesichts des heimlichen Einbaus von Kameras und Wanzen in die Wohnungen von „Verdächtigen“ in mehreren Bundesländern natürlich die Frage welche Bundesländer das sind.

Wie ist das in Berlin? Das Schäuble-Ministerium hat bereits die Liste mit Bundesländern benannt, in denen die Länderpolizei heimlich Kameras und Wanzen in Wohnungen von „verdächtigen“ Bürgern einbaut und auch in alle anderen wo Menschen wohnen die einmal mit „verdächtigen“ Bürgern Kontakt gehabt haben hätten könnten.
Potentiell verdächtig ist jeder. Potentiell unschuldig niemand mehr, nicht in den Augen eines durchgedrehten und mit technologischen, finanziellen und quasi-militärischen Mahctmitteln ausgestatteten Sicherheitsapparates der jeden „beschützen“ will und vor dem einen nur das Grundgesetz schützt.

In Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Hamburg, Brandenburg und Bayern ist der faschistische Polizeistaat bereits Realität.

Das dagegen noch niemand in Karlsruhe geklagt hat, zeigt mit welcher Opfermentalität die Menschen in Deutschland, gerade die Juristen, Landesparlamentarier, Akademiker und demokratischen Versager aus Medien und Parteien bereit aus der deutschen Geschichte nichts, aber auch nichts zu lernen.

Aber auch die deutsche Geschichte hat gezeigt:
ES GIBT AUCH DIE ANDEREN.
DIE ANDEREN DEUTSCHEN.

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