Alle AWACS-Flüge über Kriegsgebiete der Erde müssen durch das deutsche Parlament genehmigt werden
Karlsruhe: Vor dem Bundesverfassungsgerichtshof hatte für die Exekutive „Generalleutnant Dora in der mündlichen Verhandlung erläutert, dass ein Abzug der deutschen Soldaten aus dem AWACS-Verband der NATO faktisch nicht möglich sei. Angesichts der zahlenmäßigen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und der stets zwischen Deutschland und den USA alternierenden Kommandogewalt sei eine Beendigung der deutschen Mitwirkung eine rein hypothetische Option. Ohne die gesamte AWACS-Truppe und ihren Einsatz in Frage zu stellen und die NATO damit zu zwingen, die gesamte Operation einzustellen, sei ein Abzug der deutschen Soldaten nicht möglich“, so der 2.Senat in seinem Urteil 2 BvE 1/03.
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