Was machen Schlapphüte des BND, des Verfassungsschutzes, des MAD oder Kriminalbeamte, wenn sie vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden?
Sie gehen zu privaten Schlapphutfirmen – wie diese – welche in der Reemtsma Entführung eine erhebliche Rolle bei der Aufklärung des Falles spielte oder bei der Erpressung der Liechtensteiner Landesbank (LLB) – oder sie gehen in die Großkonzerne – und dort sicherlich nicht in den Werkschutz.
Ob im Fall des unter mysteriösen Umständen verstorbenen Hackers Tron (Boris F.), der TELEKOM – Spitzelaffäre oder bei der Recherche eines ZDF-Journalisten gegen einen Testfahrer der Firma Daimler Benz – wegen des Verdachtes des „bedingt vorsätzlichen“ Mordes – die Sonderabteilungen „Konzernsicherheit“, „Innere Revision“ oder „strategische Marktbeobachtung“ haben ihre Finger immer Spiel und wenn das Geschäft zu dreckig wird, dann schalten sie private Sicherheitsdienste ein – in der Regel nicht direkt, sondern über Anwälte.
Firmen mit großen Sonderabteilungen neigen dazu, über diese Schlapphüte die öffentliche Meinung zu manipulieren, unliebsame Recherchen von Journalisten zu unterbinden, Marktanteile mit Mitteln der wirtschaftlichen Kriegsführung zu erhalten oder zu erkämpfen und betreiben „Landschaftspflege“, schrieb „pv“ im Januar 2005 auf der R-Archiv.de.
Die Frage des Handelsblattes, „warum die Deutsche Bahn ausgerechnet die Firma Network Deutschland GmbH engagiert hat“, erübrigt sich, da Firmen wie Network Deutschland GmbH oder die Wirtschaftsdetektei Desa selten Aufträge direkt erhalten.
Verschleierung durch Unteraufträge
In der Telekom Spitzelaffäre war die Firma Control Risks Group (CRG) in Berlin bis 2002 involviert.
CRG ist vom Firmenprofil eine reine Beratungsfirma in Sachen Sicherheit. D.h., die dortigen Experten stellen den Sonderabteilungen (Sicherheitsabteilungen) der großen Firmen ihr Wissen zur Verfügung – in der Regel durch Analysen von Handlungsabläufen oder über potentielle „Gefahren“.
Voraussetzung für derartige Analysen ist ein sicheres Wissen über den zu analysierenden Handlungsablauf. Wird ein solcher vom Auftraggeber nicht geliefert, so wird dieser in der Regel gedrängt, die notwendigen Recherchen oder Nachforschungen in Auftrag zu geben, bzw. den Umfang des Auftrages finanziell so zu gestalten, dass derartige Recherchen und Nachforschungen möglich sind.
Mit anderen Worten:
• Der Auftraggeber vergibt keinen Recherche- oder Nachforschungsauftrag – sondern lediglich einen Analyseauftrag – mit sehr großzügigen, finanziellen Rahmen.
Einer der üblichen Sätze bei schriftlichen Auftragvergaben lautet sinngemäß:
• „Bei notwendigen Nachforschungen und Recherchen dürfen keine illegale Methoden oder illegale nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.“
Aber so genau will es kein Auftraggeber wissen. Der Auftrag ist erfolgsorientiert und die Details, wie der Erfolg herbeigeführt wurde, interessieren in Wahrheit nicht.
Weder den Auftraggeber (hier: TELEKOM) noch den Auftragnehmer (Control Risks Group).
CRG recherchiert in der Regel nicht selbst, sondern schaltet (verdeckt über Anwälte) oder direkt auf Nachforschungen und Recherchen spezialisierte Firmen ein.
Natürlich beinhaltet der Unterauftrag wiederum den üblichen Satz:
• „Bei Nachforschungen und Recherchen dürfen keine illegale Methoden oder illegale nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.“
Natürlich ist nicht zu verhindern, dass die Sicherheitsabteilungen sich die Kosten der Beauftragung der Control Risk Group – bei einem weiteren Auftrag – ersparen will und direkt die auf Nachforschungen spezialisierte Firma einschaltet.
Insbesondere bei der Auswertung von digitalisierten (internen) Daten ist dies zwischenzeitlich schon fast gängig. Datenanalysen machen nur sehr wenige Firmen und „warum“ – fragen sich die Sicherheitsabteilungen – „sollen wir Geld für einen zwischengeschalteten Auftragnehmer ausgeben“.
Nur keine Details
Der hier beschriebene Weg der – künstlich erzeugten Unwissenheit – ist leider nicht nur Fakt bei externen Aufträgen, sondern auch bei konzerninternen Anordnungen.
• „Sie lösen das Problem….“
und
• „…verschonen Sie mich bitte mit Details….“
sind die üblichen Sätze zur Sicherung des Nichtwissens der verantwortlichen Vorstandsmitglieder.
Mit anderen Worten:
Das Risiko, dass die eigene Sicherheitsabteilung oder die beauftragten, externen (Sicherheits-) Beratungsfirmen und deren Subunternehmer illegal Erkenntnisse sich verschaffen wird minimiert, durch ein gezieltes: „…Ich will nicht informiert sein…“.
Juristisch ist diese Methode fast sicher. Lediglich ein „Aufsichtsverschulden“ könnte der Vorwurf sein. Aber auch dieses Aufsichtsverschulden lässt sich unschwer abwälzen, in dem das Vorstandsmitglied selbst gar nicht in Erscheinung tritt, sondern ein vorsorglich ausgegucktes Bauernopfer – angeblich ohne Wissen des Vorstandes – die Sicherheitsabteilung beauftragt.
Häufig werden aber auch Anwälte eingeschaltet, die eine Beratung abrechnen und für den Konzern die notwendigen Analyse- und Nachforschungsaufträge erteilen.
Fazit:
„Wir haben dazu nichts in unseren Unterlagen gefunden. Wenn es so gewesen sein sollte, wäre das ein klarer Verstoß gegen sämtliche internen Ethikrichtlinien“, sagte Jürgen Stephan, seit 2003 CRG-Geschäftsführer.
Die gleiche Auskunft gab sein Vorgänger im Falle des Hackers Tron, als sich herausstellte, dass dieser vor seinem Verschwinden observiert wurde und er fügte sinngemäß hinzu:
• „…wir haben uns in Berlin von vielen Mitarbeitern und Subunternehmern getrennt, die früher für das MfS der DDR gearbeitet haben, weshalb wir nicht mehr feststellen können, wer den Auftrag zur Observation des Hackers erteilt hat bzw. wer observierte und wir wissen nichts über die Ergebnisse der Observation.“
So einfach ist dies.