Autor: Citizenking
Ein schier ungeheuerlicher Fall von Repression verlangt unser aller Aufmerksamkeit – ich bitte Euch bei dem angesetzten Termin vor dem Arbeitsgericht um zahlreiches Erscheinen:
Barbara E., genannt Emmely, beteiligte sich als eine von anfänglich acht Beschäftigten der Kaiser’s-Filiale Hauptstraße/Hohenschönhausen am Streik in der seit einem Jahr geführten Tarifauseinandersetzung im Einzelhandel. Nach einschüchternden Einzelgesprächen der Kaiser’s-Distriktmanagerin mit den Streikenden hörten alle KollegInnen auf zu streiken – bis auf Barbara E., die alleine dem Streikaufruf ihrer Gewerkschaft ver.di weiter folgte. Daraufhin erhielt sie am 22.02.2008 eine fristlose Kündigung. Der angebliche Kündigungsgrund: sie habe zwei Pfandbons eingelöst, ohne sie vorher durch abzeichnen zu lassen. Der Gesamtwert der Bons: 1,30 €. Betriebszugehörigkeit von Barbara E.: 31 Jahre.
Der Skandal beginnt damit, dass schon die unbewiesene Behauptung, Pfandbons über 1,30 € nicht korrekt eingelöst zu haben, die Existenzgrundlage einer Beschäftigten, die 31 Jahre im selben Betrieb arbeitete, vernichten können soll. Das deutsche Arbeitsrecht lässt zu, dass Beschäftigten bereits auf Grund eines dringenden Tatverdachts gekündigt werden kann, die sogenannte Verdachtskündigung. Damit kann der Kündigungsschutz von Beschäftigten mit Hilfe von unbewiesenen Beschuldigungen ausgehebelt werden. Dies wird von Arbeitgebern immer wieder genutzt, um unliebsame Beschäftigte los zu werden.
„Ganz offensichtlich nutzt Kaiser’s einen Vorwand, um seine streikenden Beschäftigten während einer Tarifrunde einzuschüchtern“, sagte Gregor Zattler vom Komittee „Solidarität mit Emmely“. „Dabei spart Kaiser’s noch, denn neu eingestellte Kassiererinnen bekommen schlechtere Verträge, als Barbara“. Damit will das Komitee „Solidarität mit Emmely“ Kaiser’s nicht durchkommen lassen. „Wir informieren Kundinnen und Kunden vor Kaiser’s-Filialen und fordern sie auf, bei Kaiser’s gegen die Kündigung zu protestieren, statt dort einzukaufen“ erklärte Gregor Zattler die weiteren Schritte des Komittees „Solidarität mit Emmely“.
„Kaiser’s muss die Kündigung zurücknehmen und Barbara E. wieder einstellen“ forderte Hans Köbrich.
„Der erste Kammertermin in diesem Verfahren findet am 19. Juni um 10:15 Uhr in Raum 213 im Arbeitsgericht am Magdeburgerplatz 1 statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Wir freuen uns über Besucher und Besucherinnen“ erklärte Benedikt Hopmann, der Anwalt der gekündigten Barbara E.
Im Anschluss an den Kammertermin stehen der Anwalt von Barbara E. und Mitglieder des Komitees „Solidarität mit Emmely“ für Gespräche zur Verfügung.
für das Komitee „Solidarität mit Emmely“Hans Köbrich, Gregor Zattler
Komitee “Solidarität mit Emmely” Berlin, den 14.06.2008
Hans Köbrich <hkob20@aol.com>, 0177 – 8 67 81 59
Gregor Zattler <grfz@gmx.de>, 030 – 29 77 92 51
Kammertermin am Do. 19.06.2008, 10:15 Uhr, Arbeitsgericht Magdeburger Platz 1, Raum 213
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