SAG – Quo Vadis ?

Autor: Citizenking

Am kommenden Sonntag (29.06.08) kommt es in Bad Arolsen (Hessen) zum „Showdown“ der Partei SAG. Was eigentlich als unmißverständliche Nachfolgepartei der WASG aufgebaut werden sollte, gipfelte am vergangenen Wochenende mit einem so genannten „Bundesparteitag“, zu dem der sich selbst auf drei Personen verringerte Gründungsvorstand eingeladen hatte.

Hierzu hat sich selbiger einiger denkwürdiger Praktiken bedient, die keinesfalls als demokratisch, geschweige denn sozial zu bezeichnen sind. Der bisherige Gründungsvorstand wird am Sonntag voraussichtlich abgewählt und ein basisdemokratisches Fundament innerhalb der Partei eingezogen, was einen echten Neuanfang für die Partei bedeuten wird.

Nachdem zum Ende des letzten Jahres die kritischen Stimmen gegenüber dem Gründungsvorstand immer lauter wurden geriet dieser zunehmend unter Druck. Auch zwei Mitglieder des Gründungsvorstands selbst erhoben berechtigte Vorwürfe und Zweifel an der innerparteilichen Arbeit und wurden von den Gründungsvorstandsmitgliedern Hartmut Nemak (1. Vorsitzender), Petra Allemann (Schatzmeisterin) und Jens Neuling (stv. Vorsitzender) durch den Entzug der Mitgliedsrechte „kaltgestellt“. Auch mit anderen unbequemen Mitgliedern wurde so verfahren.

Obwohl die Partei SAG (Soziale Alternative für Gerechtigkeit) die legitime, bundesweite Nachfolge der WASG antreten wollte und es an aktuellen politischen Themen durchaus nicht mangelte, lagen die Hauptaktivitäten des verbleibenden Gründungsvorstands in der Bemühung von Gerichten, um gegen die unliebsamen, die Demokratie fordernden Mitglieder vorzugehen. Der überwiegende Teil der Mitgliedschaft insbesondere in Hessen, Bayern und in Berlin stand nun vor der Entscheidung aus der Partei auszutreten, oder den oftmals undemokratisch agierenden Restvorstand abzuwählen.

Nachdem der verbliebene Gründungsvorstand den nach dem Parteiengesetz rechtmäßigen Begehr auf Durchführung einer Mitgliedervollversammlung zur Neuwahl des Vorstands ablehnte, haben der Landesverband Bayern und der Landesverband Hessen eine Klage eingereicht, dem das Gericht stattgegeben hat. Das Gericht beschloss, das die Mitgliederversammlung zur Abwahl des Restgründungsvorstands am 29.06.2008 stattfinden darf und gleichzeitig die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf satzungsgemäße 8 Personen erweitert werden soll.

Nach Bekanntwerden dieses Urteils bediente sich der ins Hintertreffen geratene Restvorstand einiger ungeheuerlicher und sicher nicht demokratischer Methoden, um seine Abwahl zu verhindern. Obwohl erst wenige Wochen zuvor durch den Restvorstand beschlossen wurde, dass die Übergangsregelung zur Satzung nicht geändert werden dürfen, änderte dieser nun aufgrund der drohenden, durch den Gerichtsbeschluss legitimierten Mitgliederversammlung diese Übergangsregelung wie folgt:

Anstatt des in der Übergangsregelung genannten Termins des 1. ordentlichen Bundesparteitages (im 3. Quartal des Jahres 2008) berief der Restvorstand zum 21./22.06.2008 diesen 1. ordentlichen Bundesparteitag ein, um der Abwahlentscheidung der bevorstehenden Mitgliederversammlung vorzugreifen. Hierzu verkürzte der Restvorstand die in der Übergangsregelung festgeschriebenen Ladungsfristen, da die bis dahin gültigen Ladungsfristen zur Abhaltung eines Bundesparteitages nicht ausgereicht hätten, um den Bundesparteitag rechtzeitig stattfinden lassen zu können. Alleine diese Handlung läßt auf das Demokratieverständnis von Nemak, Allemann und Neuling schließen.

Natürlich wurde gegen dieses Vorgehen ebenfalls eine Klage eingereicht, über die möglicherweise jedoch erst in einem Jahr gerichtlich entschieden wird. Interessant ist ebenfalls, dass die so genannte „Antragsberatungskommission“ dieses Bundesparteitages wie aus dem nichts auftauchte. Es wurden die Landesverbände, so wie es nach dem Parteiengesetz üblich ist, nicht darum gebeten ihre Kandidaten für dieses Gremium vorzuschlagen, nein – die Antragsberatungskommission konstituierte sich stillschweigend. Es ist ebenfalls üblich, dass vorliegende Anträge zu einem Bundesparteitag den Parteimitgliedern vorher zugänglich gemacht werden, damit diese Kenntnis über die zu beschließenden Punkte bekommen.

Auch dies geschah nicht und dem Wunsch einzelner Mitglieder dahingehend wurde, begründet mit einem zu hohen Aufwand, ebenfalls nicht entsprochen. Auch diese Tatsache offenbart das Demokratieverständnis dieses Vorstands.

Die „Krönung“ des Ganzen findet ihren Abschluss darin, dass der Gründungsvorstand nun den bayerischen Initiatoren der gerichtlich legitimierten Mitgliederversammlung die Mitgliedsrechte entzogen hat, mit der Bgründung, dass die Gründung des Landesverbandes Bayern nicht rechtmäßig stattgefunden habe. Jedoch sind diese Vorwürfe aus meiner Sicht unbegründet. Zudem ist es in höchstem Maße unverständlich, warum der Landesverband Bayern nicht zu den anstehenden Kommunalwahlen antreten soll, obwohl sich die Partei SAG ja im Aufbau befindet und für die Umsetzung ihrer politischen Ziele mit Sicherheit mehr als etwa 90 bundesweit agierende Mitglieder benötigt. Das mag ein wohlbehütetes Geheimnis des Parteivorstands bleiben.

Wie dem auch sei, die Mitgliederversammlung (als höchstes Gremium der Partei) wird am kommenden Sonntag zusammenkommen und den bisherigen Vorstand wohl abwählen und darüber hinaus dessen bisher auf einer Stimmenbasis von 3/8 getroffenen Entscheidungen teilweise oder ganz revidieren. Das wird natürlich weitreichende Konsquenzen in der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick zu Berlin haben, da mit dem Entzug der Mitgliedsrechte von Nemak und Allemann die Fraktion der SAG vom Ältestenrat der BVV aufgelöst werden wird.

Ich kann den basisdemokratischen und verfassungstreuen Mitgliedern der SAG, die sich am 29.06.2008 in Bad Arolsen (Hessen) zur Mitgliederversammlung einfinden werden nur von ganzem Herzen wünschen, dass ihnen die Abwahl des Gründungsvorstands gelingt – nur unter dieser Voraussetzung kann das Projekt einer unbestrittenen Nachfolgepartei der WASG zum Erfolg geführt werden. Deutschland braucht nämlich eine wirklich soziale und basisdemokratische Partei, die nicht nach links blinkt und dann nach rechts abbiegt, so wie es die Partei „Die Linke“ beispielsweise in Berlin seit ihrer Regierungsbeteiligung mit der SPD praktiziert.

Ein SAG-Parteivorstand, der auf die Forderungen nach innerparteilicher Demokratie mit Gerichtsprozessen antwortet ist keinesfalls für ein solches Amt und der damit verbundenen Verantwortung geeignet oder auch nur im Geringsten tragbar.

-CK-

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