Bundesverfassungsschutz-Präsident Fromm und ex-BND-Präsident Hanning wussten angeblich bis 2005 nichts von „systematischen“ CIA-Entführungen.
Berlin: Der Staatssekretär von Innenminister Wolfgang Schäuble, ex-BND-Präsident August Hanning, gab heute im U-Ausschuss für Geheimdienstfragen („BND-Untersuchungsausschuss“) sein Bestes.
Hinweise auf illegale Gefangenentransporte durch den US-Auslandsgeheimdienst CIA im Jahre 2002 seien er und seine gesamte ca.6000 Beamte starke Behörde des Bundesnachrichtendienstes bis 2005 nicht nachgegangen, weil es keine „belastbaren Beweise auf systematische Transporte von Terrorverdächtigen“ dafür gegeben habe, so Hanning.
Damit bewies der Innenstaatssekretär erstens dass er diesen alt-testamentarischen Begriff „Beweis“ aus der vor-potentiellen deutschen Rechtsgeschichte doch noch kennt, wenn er muss. Zweitens macht der langjährige Oberhase der deutschen Geheimdienstgemeinde auch deutlich warum es keine gab.
„Der Bundesnachrichtendienst überwacht nicht den engsten Verbündeten der Bundesrepublik Deutschland“, so Hanning, und meinte damit nicht das Grundgesetz.
Drittens versäumte der Vize-Innenminister, der hoffentlich nie ins Verkehrsministerium versetzt wird, zu erklären was „systematische“ Straftaten sind und warum man erst diese verfolgen müsse.
In diesem Zusammenhang ist natürlich mit Spannung die Erklärung von Hannings Chef Schäuble und „Bundesjustizministerin“ Brigitte Zypries (SPD) als Zeugen im U-Ausschuss zu erwarten. Sie müssen jetzt den rechtsfreien Raum Bundesrepublik für die CIA erklären.
Besonders Zypries mag es gelingen wieder einmal als unerklärlicher Notnagel des ex-Kanzler Schröders im Amt dazustehen. Der Ausschuss will klären ob sie sich Anweisungen des Innenministeriums beugte und Anzeigen gegen US-Agenten verschwinden liess.
Schlusslicht wie immer der Hohepriester des Verfassungsschutzes an sich. Heinz Fromm blühte noch einmal richtig auf in seiner Kunst.
Zu der Zuständigkeit bezüglich erwiesenen Menschenraubes über oder auf deutschen Boden durch die CIA unter der Regide des US-Europakommandos des Pentagon EUCOM sagte Fromm, seine Behörde sei dafür nicht „originär“ zuständig.
Ausserdem habe die deutsche Regierung ihre Regierung in den USA gefragt und die hätten gesagt, dass sie das nicht wieder tun würden. August Hanning hatte dieses einleuchtende Statement dann in der Befragung auch gleich als Erklärung genutzt, warum man beim BND nicht tätig wurde. Dabei wusste man doch da sowieso von nichts.
Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit dem Jahre 2000, murrte ein wenig als man ihm seitens der zunehmend unwilligen Legislative die Frage stellte ob er denn wenigstens seine eigenen Vorschriften und die Rechtslage kennen würde.
Seine Schlapphüte beobachten nunmal keine befreundeten Dienste, so Fromm. Aber ja, den Hinweis auf Paragraph 3 des Verfassungsschutzgesetzes, wonach der Verfassungsschutz die Pflicht habe in Deutschland Informationen über „sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten“ für eine fremde Macht zu sammeln, den erkenne er an.
Zeitung lesen gehöre allerdings nicht dazu. Deshalb wären dem Bundesamt für Verfassungsschutz (2.500 Mitarbeiter) „frühzeitige Presseberichte über menschenrechtswidrige Vorgehensweisen der USA“ im „war on terror“ auch nicht aufgefallen.
Als dann doch jemand der Bundesbehörde davon erzählt habe was in der Zeitung steht, sei man trotzdem nicht tätig geworden, da man den „Dialog auf höchster politischer Ebene“ nicht habe „stören“ wollen, so Heinz Fromm.
Aber auch mit dem heutigen Wissen sei es „weg von der Realität“, US-Geheimdienste in Deutschland argwöhnisch zu beäugen, so wie etwa der oberste Gerichtshof der USA oder 300 Millionen Amerikaner.
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird seine Vorgehensweise nicht ändern, befreundete Dienste nicht zu beobachten“, so Schlappohr Fromm vom Dienst.
Auch Verteidigungsstaatssekretär Christoph Schmidt hielt gut mit. Obwohl deutsche Offiziere unter seiner Verantwortung im EUCOM-Hauptquartier in Stuttgart sitzen und von dort die Transporte ins Lager Guantano befehligt werden, wären ihm keine ungesetzlichen Handlungen seitens der deutschen Offizieren bekannt geworden, obwohl natürlich Guantanamo „in keiner Weise rechtsstaatlichen Grundsätzen“ genüge.
Er bewies damit, dass es durch aus Sinn macht mit seinen Untergeben grundsätzlich kein Wort zu wechseln.
Hätte er es doch bloss mit dem Untersuchungsausschuss auch so gehalten.
(…)
19.06.08 NATO-Staaten unterstellten “Terrorbekämpfung” am 4.Oktober 2001 der CIA