Lesen sollte man können

Es ist ein offenes Geheimnis, dass für mich viele Journalisten im nachrichtendienstlichen Bereich unfähig sind erfolgreich zu recherchieren. Neu ist aber auch für mich, dass eine namhafte Journalistin unfähig ist zu lesen.

Nach der Hauptverhandlung in Sachen „BND vs. R-Archiv.de“ (Mai 2008) wollte ich mich mit einem in England lebenden Journalisten (auf dessen Wunsch) treffen – einem Mitglied des Gesprächskreises ehemaliger Nachrichtendienstler.

Warum sich diesem Treffen eine namhafte Journalistin anschloss, blieb mir ein Rätsel. Ich hatte sie nicht eingeladen, weshalb ich meinem Unmut über ihre Anwesenheit freie Fahrt ließ.

Es kam zum offenen Schlagabtausch, in dem ich feststellte:

• „… Ich kann Sie nicht einschätzen. Ich möchte deshalb keinen Kontakt zu Ihnen und verbiete mir auch weitere Versuche, mit mir Kontakt aufzunehmen…..“

Sie konterte mit der Behauptung, dass ich namentlich in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft in Sachen Uwe Barschel auftauchen würde, als „Strippenzieher“ des Waffenhandels mit Libyen.

Im Artikel »Norbert Juretzko und der Fall Uwe Barschel« bestritt ich die Existenz derartiger Akten. Dies veranlasste die „junge Dame“ mir drei Seiten aus den Ermittlungsakten in Kopie per „Gelber Post“ zuzusenden.

Tatsächlich ist in diesen drei Seiten von einem Rechtsanwalt R…..(*) die rede. Der Informant wirft meinem Namensvetter vor, Geldwäscher der KoKo, federführend in einem Wirtschaftsverbrechen zu sein und den Waffenhandel der DDR 1983/1984 mit dem Irak koordiniert zu haben.

Der Informant – ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Bank – scheint zu wissen von was er sprach. Die drei Seiten sind Sprengstoff pur – würde sich der Inhalt in einer journalistischen Recherche bestätigen, dann

a) wäre einer der größten (historischen) Bankenskandale der Bundesrepublik auf Machenschaften der KoKo des Schalck-Golodkowski zurückzuführen und

b) der angeblich ausgetrocknete Sachsensumpf des Jürgen Roth stünde zwei Meter hoch unter Wasser.

Verwunderlich – dass die Journalistin diese Brisanz der drei Aktenseiten nicht erkannt hat.

Wer aber ist Rechtsanwalt R…?

Die Bezeichnung „RA R….“ taucht in diesen Dokumenten mehrfach auf. Ein Vorname wird nicht genannt.

Ein erster Hinweis bringt die Nennung des Jahres 1977 im Zusammenhang mit einem konkret genannten „Betrug“. Mein Namensvetter musste also wesentlich älter sein als ich, wenn er 1977 schon zur Rechtsanwaltschaft zugelassen war.

Der zweite Hinweis bringt die Ortsbezeichnung G…..

In G gab es damals – nach den alten Anwaltsverzeichnissen – tatsächlich einen Rechtsanwalt Klaus R…

Nur richtig lesen und 5 Minuten Recherche

Die drei Aktenseiten hätten nur richtig gelesen und die Journalistin hätte nur 5 Minuten recherchieren müssen, um den richtigen „RA R…“ identifizieren zu können.

Weiterreichung an Jürgen Roth

Ich habe Jürgen Roth angerufen und werde ihm freundlichst diese drei Seiten zur Verfügung stellen. Stimmt meine Vermutung, dann steht der angeblich ausgetrocknete Sachsensumpf bald mehrere Meter unter Wasser.

Fazit:

Behaupten kann jeder viel. Wer journalistische Behauptungen öffentlich aufstellt sollte zumindest richtig lesen können und er sollte Details der Fälle und Zusammenhänge kennen.

Notfalls hätte ein Anruf bei dem Informanten der Staatsanwaltschaft genügt oder einfach die Beschäftigung mit einem großen, historischen Bankenskandal – einer Bank, die in der Nachwendezeit eine erhebliche Rolle in Punkto – Ausnützung von Mitnahmeeffekten – spielte.

Es ging damals nicht um Kleingeld. Es ging um Forderungen in Höhe mehrerer Milliarden, welche sich diese Bank von der Treuhand für wenige Millionen erwarb.

Wirklich Schade, dass ich nicht mehr die Zeit habe selbst solche Hintergründe zu recherchieren.

(* Nachtrag: Ich sehe meinen Namen ungern in Suchmaschinen. Meine eigene (stillgelegte) Webseite hat ein Impressum. R… ist damit leicht zu entschlüsseln.)

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