Natürlich kommt Prof. Dr. Norbert Schneider der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) nicht auf dem geraden Wege sondern benutzt Kinderpornographie als Deckmäntelchen:
Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), hat sich für neue, möglichst globale Regulierungsansätze in der vernetzten Medienwelt ausgesprochen. Diese sollten Bestimmungen für digitale Rotlichtbezirke umfassen, erklärte der Medienwächter auf der Konferenz Neue Medien und Technologien der Informationsgesellschaft am Mittwoch in Berlin: „Es braucht im Internet auf Dauer ein vollziehbares Verbot von Pornographie, von Kinderpornographie sowieso.“
Gegen Kinderpornographie dürfte wohl so ziemlich jeder sein. Zumindest offiziell. Bei den Feinheiten scheiden sich dann schnell die Geister. Meist schon da, wo festgelegt werden soll was Kunst und was Pornographie ist. Das in verständliche und international gültige Gesetze zu packen ist sicherlich sinnvoll.
Aber was bedeutet das, wenn der hochgelehrte Herr Professor Rotlichtbezirk, Pornographie und Kinderpornographie in einen Topf wirft. Er ist Jahrgang 1940, also eigentlich in Freiheit groß geworden. Hat die Entwicklung weg vom Rotlichtviertel und hin zu einem viel entspannteren Umgang mit dem Sex doch voll miterlebt. Er war auch bei Kolle noch nicht zu alt.
Diese Zusammenfassung ist nichts anderes als ein kleiner mieser Trick. Für ganz normale Pornographie geht sehr viel Geld ins Internet. Dieses Geld könnte aber in andere Kanäle wie z.B. bezahlte Pornosender fließen, die von den Landesmedienanstalten, also von Herrn Schneider, gegen Entgelt kontrolliert würden. Natürlich müssten die Zuschauer nicht nur den Sender sondern eben auch Prof. Dr. Norbert Schneider und die Landesmediengesellschaften bezahlen.
Das funktioniert aber nur wenn der Wettbewerb ausgeschaltet ist. Wenn sich Lieschen Müller nicht mehr für Hänschen Klein vor ihrer Webcam ausziehen darf. Aber dann lässt Schneider die Katze vollständig aus dem Sack. Es geht ihm nicht nur gegen die Pornographie:
Schneider meint, das Internet habe traditionelle, vor allem am Rundfunk ausgerichtete Modelle der Medienregulierung über den Haufen geworfen. Aus dem Privileg, Rundfunk zu gestalten, werde „ein bezahlbares Jedermann-Prinzip“. Dies sei für Regulierer ein Albtraum, da „der Wert der Lizenz absackt“. Die zunehmende Medienherrschaft der Finanzinvestoren, die auf Profite und nicht auf kulturelle Vielfalt setzten, schüre die Sorge, dass mediale Angebote mit einem öffentlichen Mehrwert „unter Artenschutz gestellt werden müssen und Regulierung damit zu einer Art Denkmalschutz wird“.
Medienregulierung bedeutet Kontrolle. Kontrolle bedeutet Macht. Wer will schon Macht verlieren? Schneider sichtlich nicht. Aus dem Privileg Rundfunk zu gestalten wird ein bezahlbares Jedermann-Prinzip. Da trappst nicht nur die Nachtigall, da brechen ganze Elefantenherden durch den Busch. Ein Privileg ist ein Vorrecht, das einem Einzelnen oder einer sozialen Gruppe zugestanden wird. Ein Ausnahmegesetz. Das vergeben wird von königlicher oder doch zumindest fürstlicher Hand.
De Mann ist Theologe. Der kennt den Begriff genau. Wahrscheinlich bringt er den Begriff Privileg mit dem Begriff Gnadenerweis in sehr innige Verbindung. Vermutlich stört es ihn, obwohl er Evangele ist, das er nicht das Recht hat, auf jedes Buch und jedes geschriebene Wort sein Imprimatur , seine persönliche Druckerlaubnis zu setzen.
Wer die Fähigkeit zu publizieren als Privileg versteht das gönnerhaft gegeben oder genommen werden kann, steht für ein ganz anderes System. Der steht für Zensur und Eliten- oder Fürstenherrschaft. Dies ist besondere immer dann bedenklich, wenn solch eine Person staatliche Rechtspositionen vertritt und verwaltet. Man kann von außerhalb der Demokratie denkend natürlich auch nicht demokratisch handeln.
Die Bevölkerung stellt verwundert fest, das die Demokratie im Öffentlich Rechtlichen Rundfunk immer mehr verschwindet, während neoliberale Demogagie und Kriegstreiberei immer mehr wesentlicher Inhalt oder doch zumindest wesentliches Beiwerk zur allfälligen Schleichwerbung werden.
Da sehen die Landenmedienanstalten aber keinen Ansatzpunkt zur Kritik. Das entspricht vermutlich der Denkweise von Leuten wie Prof. Dr. Norbert Schneider. Vermutlich sieht er sich als Teil der Elite, die das Recht hat Privilegien zu vergeben und zu entziehen. Deshalb ist es ja auch nicht verwunderlich, das er den Wertfall seiner kostbaren Privilegien, der Lizenzen beklagt. Natürlich vergisst er nicht in dem Zusammenhang auch von einem „öffentlichen Mehrwert“ zu sprechen. Dieser „öffentliche Mehrwert“ besteht wahrscheinlich darin, dass Kerner nicht nur Kerner selbst produziert und damit viel Mehrwert für Kerner erzeugt, sondern auch noch Kerners Werbewert für Air Berlin steigert und damit noch weiteren Mehrwert erzeugt.
Da ist die nackte Else hinter ihrer privaten Webcam, die wenigstens so tut als ob ihr die Sache Spaß machen würde, doch bei weitem ehrlicher und authentischer. Das ist für viele wahrscheinlich sogar ästhetischer als der sich windende Kerner, der bei seinen vielen Herren bald gar nichts mehr sagen kann und will.
Wer Pornographie und freie Rede im Netz verbieten und über einen angeblichen Mehrwert der Öffentlich Rechtlichen faselt, stellt sich einfach selbst außerhalb jede Diskussion. Die Landesmedienanstalten, Rundfunkräte und vor allem die Öffentlich Rechtlichen Medien sind ein Anachronismus. Sie gehören in die Zeit der Feudalherrschaft. Für ihren Erhalt Zensur ausüben zu wollen ist genau so eine Frechheit, wie die Bürger dazu zu zwingen, für Inhalte die nur sehr wenige wollen zu bezahlen.
Was damit begann das die Öffentlich Rechtlichen ein paar Seiten im Netz hatten, dann dazu führte, dass man um im Netz auf seinem eigenem Blog schreiben zu dürften, Fernsehgebühren für besondere Empfangsgeräte zahlen muss, soll jetzt darin enden dass Leute wie Prof. Dr. Norbert Schneider das ganze Netz so zensieren, das nur die Inhalte der Privilegierten, derjenigen die den Herrschenden dienen, noch gesehen werden dürfen.
Das Maß ist voll. Es muss sowieso schon jeder Zwangsgebühren für die Öffentlich Rechtlichen zahlen bevor er seine Meinung veröffentlichen darf. Wenn das so weitergeht, muss in ein paar Jahren schon auf Papier eine Abgabe gezahlt werden, weil es ja zur Weitergabe von Meinung dienen könnte.