Hartz IV – Machen wir doch einfach mal ein Konjunkturprogramm

Nachdem selbst die etwas dümmeren Politiker und sogar die gekauften Politiker gesehen haben, dass die aktuellen Hartz IV Beträge schlicht und ergreifend nicht ausreichend sind, muss natürlich eine Gegenbewegung eingeleitet werden. Dabei geht es gar nicht um die Hartz IV Empfänger, sondern um den von Hartz IV dargestellten Mindestlohn, der dort unten gehalten werden soll.

420 Euro waren im Gespräch bevor der Gegenschlag kam. Für einen Alleinlebenden kamen dann im Durchschnitt 319 Euro Kaltmiete für die Wohnung und 63 Euro Heizkosten dazu, so dass sich ein Gesamtbetrag von 802 Euro ergibt. Dieser Durchschnittsbetrag pro Person, verringert sich bei Bedarfsgemeinschaften und besonders bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern noch zusätzlich.

Geht man von einer neuerdings wieder üblichen Arbeitszeit von 157,5 Monatsstunden aus, dann errechnet sich daraus ein Mindestlohn von 5,09 Euro je Stunde. Aktuell liegen die Werte bei 733 Euro und einem Mindestlohn von 4,65 Euro je Stunde. Da es aber schon heute „Arbeitsverhältnisse“ gibt die nur mit 3 Euro je Stunde „bezahlt“ werden, muss der Steuerzahler diese bis auf das Hartz IV Niveau auffüllen. Es wird also eine Subvention an den Arbeitgeber gezahlt und dieser, durch diese Subvention, noch zusätzlich dazu verführt „Löhne“ zu zahlen, die ein Verbrechen sind.

Es ist ja eine alte Idee des Franz Müntefering, der, als Deutschlands Unglück, ja wieder in die aktuelle Politik zurück will, mittels Kombilöhne die Arbeitgeber noch mehr zu subventionieren. Das klappt natürlich nur, wenn das allgemeine Lohnniveau immer weiter sinkt. Deshalb ist es ja notwendig die Hartz IV Empfänger immer schlechter zu stellen, um möglichst niedrige Löhne für alle rechtfertigen zu können.

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Da ist es natürlich immer hilfreich, wenn „wissenschaftliche“ Untersuchungen von international anerkannten Kapazitäten existieren, die sicher nur in böser Absicht, oder vielleicht auch in verständlicher Wut, als Arschlöcher bezeichnet werden, was man natürlich nicht tun darf, da sich in Deutschland garantiert ein Richter findet, der diese Bezeichnung als Schmähkritik empfindet, aber die Äußerungen eines Prof. Dr. Friedrich Thießen und des Dipl.-Kfm. Christian Fischer aus seiner sicheren Position heraus gerne unterstützt.

351 Euro Hartz-IV-Regelsatz sind zu hoch, 132 Euro sind völlig ausreichend

In der Summe reichen bei Herrn Thießen und Herrn Fischer dann im berechneten Minimalfall 132 Euro im Monat statt des aktuellen Regelsatzes von 351 Euro, um ein physischen Existenzminimum zu gewährleisten. Dabei wird dem Individuum für Lebensmittel, Tabak, Alkohol statt der im Regelsatz erhaltenen 132 Euro 68 Euro zugebilligt, wobei die Genußmittel Tabak, Alkohol gleich ganz entfallen. Für Kleidung und Schuhe gibt’s 17 Euro statt 34 Euro. Bei der Körperpflege und Reinigung sind Herr Thießen und Herr Fischer gnädiger und billigen 14 Euro statt 13 Euro zu, ebenso darf der Sozialfall für den Verkehr 23 Euro ausgeben statt derzeit 20 Euro. Bei Freizeit, Unterhaltung, Kultur wird dafür allerdings gekürzt. 39 Euro sind zuviel. Fürs Lumpenproletariat reicht 1 Euro. Kommunikation wie Telefon, Internet etc. darf nur 2 Euro statt 22 Euro kosten und für Gebrauchsgegenstände sind statt 28 Euro 7 Euro ausreichend. Die 30 Euro für Sonstiges werden ganz gestrichen.

Natürlich könnte man sich aufregen, aber das wird der Sache nicht gerecht. Solche „Forschungsergebnisse“ kommen eben bei der „Auftragsforschung“ heraus. Das ist das Problem bei der Mohn/Bertelsmann Universität, die nur noch gewünschte Ergebnisse liefern muss, aber keine echte Forschung mehr betreiben darf. Wissenschaft ohne Wahrheit, aber mit einem hohem Demagogiewert. Wer sich über die wissenschaftliche Qualtiät von Prof Thießen orientieren will, möge seine Elf Gebote für eine Geldanlage lesen, die man bei einem BWL Studenten, vor Studienbeginn, als unzureichend zurückgewiesen hätte.

Aber der Thießen hat seinen Zweck erfüllt. 219 Euro Einsparpotential hat diese Leuchte der Wissenschaft vorgegeben und sicherlich wird er von den gleichgeschalteten Medien belobigt. Wirtschaftlich betrachtet würde sein Vorschlag auf einen Durchschnittsbezug von 583 Euro und einen Mindestlohn von 3,70 hinauslaufen, was sichter Thießens Ideal entspricht. Übrigens sah sich auch Josef Mengele als Wissenschaftler. Wissenschaft hat nämlich nichts mit Qualität und Verantwortung zu tun.

Auch ohne den sichtlich unanständigen Thießen geht der Diskurs um anständige Hartz IV Bezüge natürlich in die falsche Richtung. Denn auf der anderen Seite tobt sich das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, das tolle Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus, das sich mit den fürchterlichen Gefahren einer Erhöhung von Hartz IV auf 420 Euro beschäftigt.

Man merkt dass dieses Institut zum ehemaligen deutschen Arbeitsamt, der späteren Arbeitsagentur gehört. Man ist dort nicht nur blond, sondern schon sehr blond. Denn die Erhöhung von Hartz IV um 69 Euro würde nach deren Berechnungen dazu führen, dass rund 2 Millionen Menschen mehr Anspruch auf Hartz IV hätten. Für den Umkehrschluss, dass demnach mindestens 2 Millionen Menschen mit einem Stundenlohn zwischen 4,65 und 5,09 Euro abgespeist werden waren die Herrschaften dann doch zu blond.

2 Millionen die zu arm zum Leben, aber zu reich für Hartz IV sind. Gut dass die bei diesem seltsamen Institut so blond sind. Das wollten sie der Bevölkerung bestimmt nicht sagen. Dafür aber geben sie 6,7 Millionen Hartz IV Empfänger zu, die 69 Euro mehr bekommen würden, was im Jahr 5,6 Milliarden Mehrkosten ausmachen würde. Nimmt man dann die die 10 Milliarden, die genannt wurden, verbleiben 4,4 Milliarden für die Neuzugänge.

Das wären dann aber auf wundersame Weise eine Erhöhung um 183 Euro, also fast eine Verdreifachung. Dafür gibt es nur eine Erklärung. Dann müssten für diese Leute monatlich 114 Euro an anteiliger Nettokaltmiete und Heizung anfallen, die zur Zeit nicht gezahlt würden, was eine Schande und ein Betrug wäre. Andererseits ist es diesen Leuten auch zuzutrauen, das ihnen 5,6 Milliarden nicht griffig genug erschienen und sie deshalb mal eben auf 10 Milliarden verdoppelten.

Das Ziel der Geschichte ist klar. Wenn die einen eine Verkürzung und die anderen eine Erhöhung fordern, dann bleibt alles wie es ist und die herrschende Klasse und deren Helfer, haben ihr Ziel erreicht. Die Sache ist gut terminiert, ein winzig kleiner Fehler ist allerdings dann doch passiert. Das statistsche Bundesamt stellte nämlich fest, das die Zahl der Wohngeldbezieher seit 2007 um 13 Prozent zurück gegangen ist und diese typischerweise rund 88 Euro an Wohngeld erhalten haben.

Noch interessanter aber ist, das selbiges Amt für statistische Lügen von 8,3 Millionen Menschen in Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme ausgeht, was 10,1% der in Deutschland lebenden Menschen betrifft und 2006 Ausgaben in Höhe von insgesamt 45,6 Milliarden Euro bedeutete. Josef Ackermanns Kuhhandel in Sachen Vodafone kostete 75 Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen, alleine in die IKB wurden 10 Milliarden nachgeschossen, um Ackermann glücklich zu machen. Wahrscheinlich kostet alleine die Deutsche Bank den Steuerzahler im Jahr mehr als alle Transferleistungen für Schwache zusammen.

Das gleiche gilt vermutlich für Friede Springer, die Mohns mit ihrer verkommenen Bertelsmannstiftung und andere Superreiche in Deutschland. Es gilt aber vor allem für miserabel arbeitende Unternehmen wie EADS, Siemens und Telekom die auch nur Geld verbrennen. Aber da wird ja immer von sogenannten „Eliten“ gesprochen, obwohl es sich eigentlich nur um Eliten der Nutzlosigkeit handelt.

Jeder Cent der in dieses neoliberale und wirtschaftsfaschistische Pack gesteckt wird, landet nur sofort wieder in einer neuen Spekulation oder einer anderen Schweinerei, gegen die Menschen auf dieser Welt. Abgedeckt durch das gekaufte Politikerpack, das entweder schon während seiner Amtszeit entlohnt wird, oder sich nachher in Auftsichtsräten tummelt und dort nicht nur unberechtigt Geld erhält, sondern auch noch weiteren Schaden anrichtet.

Weil diese sogenannten „Führungskräfte“ genau so blöd sind, wie ihre Helferlein, ist es an der Zeit einmal ein wirkliches Konjunkturprogramm vorzuschlagen. Grundlage eines solchen Systems sollte ein Mindestlohn von 10,50 Euro je Stunde sein. Jede Unterschreitung dieses Mindestlohns muss mit dem 1000-fachen des Mindestlohns je Arbeitsstunde bestraft werden und bei Wiederholungstätern muss der Betrieb oder das Arbeitsobjekt zugunsten der Bundesschuldenverwaltung eingezogen und wieder veräußert werden. Der durchschnittliche Monatslohn ohne Zulagen beträgt dann 1.654 Euro.

20 Prozent unterhalb des Mindestlohns sollte ein neues, aber nicht bedingungsloses Grundeinkommen für alle liegen. Das entspräche einem Stundensatz von 8,40 Euro oder 1.323 Euro im Monat. Für einen Alleinstehenden würde dies bedeuten, dass er davon sämtliche Kosten bestreiten muss. Die durchschnittlichen 319 Euro Miete und die Heizkosten von 63 Euro. Selbstverständlich müsste er auch Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen.

Das mag auf den ersten Blick etwas merkwürdig erscheinen, aber es ist ein grundsätzlicher Systemfehler die solidarischen Versicherungssysteme nicht zu bedienen, wenn eine Lohnersatzleistung bezogen wird. Arbeitslosengeld, Grundeinkommen, Krankengeld, Rente sind derartige Lohnersatzleistungen und selbstverständlich sind auch alle Einkommensarten leistungspflichtig. Weitere private Absicherungen können nur darüber hinaus verfügt werden. Der Erhalt von leistungsfähigen Solidarsystemen ist die wichtigste Grundlage für ein vernünftiges Zusammenleben.

Zur Zeit beträgt der durchschnittliche Anteil der Arbeitnehmer an den solidarischen Versicherungen 20 Prozent und der Arbeitgeberanteil 19,1 Prozent.Dies bedeutet das der Bezieher des Grundeinkommens 264,60 Euro an Sozialversicherungen bezahlen müsste. Den Arbeitgeberanteil übernimmt der Staat. Bei dieser Modellrechnung blieben dem alleinstehenden Bezieher von Grundeinkommen 676.40 Euro was eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation mit 351 Euro darstellt.

Befinden sich zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, kann das Grundeinkommen der zweiten Person, aufgrund geringerer Mietkosten um 20 Prozent gekürzt werden. Kinder bis zum 12. Lebensjahr erhalten 450 Euro Kindergeld und ab dem 12. Lebensjahr 675 Euro, womit alle Lebenhaltungskosten und die anteilige Miete abgegolten sind. Kindergeld ist an den täglichen Schulbesuch gekoppelt.

Natürlich gibt es dieses Grundeinkommen nicht bedingungslos. Entweder wird halbtägig eine gemeinützige Arbeit ausgeführt, wobei es darauf ankommt, in jeweils drei Monaten, insgesamt 237 Stunden nachzuweisen, oder es wird an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Selbstverständlich muss eine Arbeit angenommen werden, wobei zumutbar bedeutet, dass der Mindestlohn erreicht werden muss und die Tätigkeit im Rahmen der vorhandenen körperlichen Fähigkeiten der Person liegt. Dies gilt nicht, wenn die Person aufgrund ihrer Kenntnisse in ihrer ehrenamtlichen Position wertvoller ist.

Natürlich wird das Geld kosten. Sogar viel Geld. Aber nur vordergründig. Der Mindestlohn wird sofort dazu führen, das die Zuschüsse für prekäre Beschäftigungsverhältnisse entfallen. Es wird kein Kombilohn gebraucht. Die Sozialsysteme erhalten Zahlungen, die es ermöglichen den Leistungsverpflichtungen nachzukommen und trotzdem die Beiträge wenigstens auf dem aktuellen Niveau zu halten, wenn nicht gar zu senken. Staatliche Zuzahlungen würden entfallen.

Ausgehend von den 8,3 Millionen Menschen die zur Zeit Hilfen in einer Höhe von 45,6 Milliarden erhalten, ergibt sich bei Einführung des beschriebenen Grundeinkommens für Erwachsene ein Aufwand von 158,1 Milliarden, ohne die Erhöhung des Kindergeldes zu berücksichtigen, da die Berechnungsgrundlagen fehlen. 52,6 Milliarden Euro aus den Bezügen der Erwachsenen würden davon direkt in die Sozialversicherungssysteme gehen. Übrig bliebe ein Mehraufwand von 59,9 Milliarden per anno.

Dieser Mehraufwand würde praktisch komplett in die Binnenkonjunktur fließen und dort durchschnittlich bei jedem Durchgang 12,5 Prozent Verbrauchssteuern abwerfen, was im ersten Umlauf schon 7,5 Milliarden Steuereinnahmen bedeutet. Im zweiten Durchgang wären es noch 6,6 Miliiarden und im dritten Durchgang immerhin noch 5,7 Milliarden. Drei komplette Durchgänge sind realistisch und würden alleine 19,8 Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen bringen ohne Lohn- und Einkommenssteuer dabei zu berücksichtigen.

Ja die Preise, würden vermutlich etwas anziehen, aber die Kaufkraftzunahme bei der im wesentlichen konsumierenden Bevölkerung wäre so groß, das die daraus entstehende gute Auftragslage zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur leichten Verarbeitung des Mindestlohns führt. Für die Stimmung der Wirtschaft und die Investitionsbereitschaft wäre solch eine Maßnahme ebenfalls von Vorteil. Es müsste nur verhindert werden, das die Erträge wieder nur in hoffnungslose Spekulation fließen oder an der Steuer vorbeigemogelt werden.

Deshalb macht es Sinn gleichzeitig die Anzahl der Steuerprüfer zu verdreifachen, was auch für den Zoll bei der Verfolgung von Schwarzarbeit gilt. Die arbeitsfähigen Empfänger von Grundeinkommen sollten soweit tauglich, in den öffentlichen Schulen als Unterrichtsbegleiter oder Hilfslehrer eingesetzt werden, um die Hauptlehrer zu entlasten und insgesamt eine ruhigere Klasse mit mehr Aufmerksamkeit für den einzelnen zu erreichen. In einem solchen Umfeld lässt sich natürlich auch die zusätzliche Betreuung von Demenzkranken durchführen.

Wichtig ist nur, dass die Bezieher von Grundeinkommen nicht als kostenloser Ersatz für reguläre Arbeitsplätze missbraucht werden. Gerade in Alten- und Pflegeheimen besteht diese Gefahr permanent, da diese leider zu reinen Gewinnmaschinen verkommen sind. Wo Bezieher von Grundeinkommen eingesetzt werden muss die permanente Befolgung des optimalen Personalschlüssels gewährleistet sein.

Wer als Bezieher von Grundeinkommen in Vollzeit Weiterbildung betreibt und einen ständigen Erfolg oder zumindest jedoch ein ernsthaftes Bemühen nachweist, steht dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung. Das gleiche gilt auch für Leute, die sich in ehrenamtlichen Beschäftigungsverhältnissen zu mindestens zwei Drittel der regulären Arbeitszeit befinden. Das gleiche gilt, wenn Ehrenamt und Weiterbildung zusammen zwei Drittel der normalen Arbeitszeit ausmachen.

Weiterbildung darf in diesem Zusammenhang nicht als privatwirtschaftliche Abzocke erfolgen, sondern muss im Rahmen einer öffentlichen Bildungseinrichtung erfolgen. Gemeinnützigkeit reicht wie die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt haben, nicht aus. Wer Grundeinkommen bezieht, kann kein Zusatzeinkommen erwirtschaften, dass über eine Aufwandspauschale hinausgeht.

Wer den Bezug von Grundeinkommen als Start in eine private wirtschaftliche Zukunft nutzen will, erhält das Grundeinkommen in Form eines Darlehens für höchstens 36 Monate ohne Verzinsung. Die Rückzahlung erfolgt immer dann, wenn das Mindesteinkommen um 20 Prozent überschritten wurde, also auch in der Startphase. Bezieht in einer Bezugsgemeinschaft ein Partner Grundeinkommen, so reduziert sich dieses um den Anteil von 20 Prozent, den auch der zweite Partner in einer Bezugsgemeinschaft abgezogen bekäme, die zwei Grundeinkommensbezieher umfasst.

Durch die Schaffung eines ehrlichen Warenkorbes kann ein Messinstrument geschaffen werden, nachdem sich der Mindestlohn und das mit ihm verbundene Grundeinkommen jährlich um die wahre Inflationsrate erhöht. Vielleicht würde sich das Bundesamt für Statistik auch ehrlicherer Zahlen befleißigen, wenn die Löhne der Mitarbeiter dort, in direktem Zusammenhang mit der ermittelten Inflation ständen.

Natürlich werden jetzt wieder die Bedenkenträger und die wehklagenden wirtschaftsfaschistischen Neoliberalen kommen. Fest steht das Neoliberale und Gewerkschaften gleichermaßen versagt haben. Die deutsche Wirtschaft droht in eine große und lang anhaltende Rezession zu schliddern. Das kann nur verhindert werden, wenn Deutschland die Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Anständige Löhne bedeuten einen kaufkräftigen Mindestlohn und ein Grundeinkommen, das nicht wie das unmenschliche Hartz IV des Gewerkschaftskäufers Peter Hartz die Menschen aussperrt, sondern sie in die Gesellschaft zurück holt. Es wird jeder gebraucht.

Selbst die Neoliberalen und ihre dummen Helferlein, wie Prof. Dr. Friedrich Thießen und der Dipl.-Kfm. Christian Fischer werden gebraucht und sei es auch nur um den Kindern zu zeigen, wo Menschen nie hinkommen dürfen. Aber sie sollten nicht als Motiv des Hasses dienen, sondern lediglich die Verachtung der Menschen zu spüren bekommen.

Sie drücken den Stundenlohn der Friseuse die ihnen die Haare schneiden soll und da ist es angebracht diese Haare nicht zu schneiden, weil man sich ekelt. Man muss ihnen keine Wurst und kein Brot verkaufen, sie nicht im Taxi befördern und sie auch nicht mit der Anwesenheit in der Vorlesung beehren. Man soll und darf ihnen nichts tun. Wer das wörtlich nimmt, macht es richtig.

Solche Leute nehmen allen das Brot für ein klein wenig persönliches Mehreinkommen. Das ist ihr Recht. Es ist aber auch das Recht eines jeden anderen sie zu negieren. Man muss so etwas nicht grüßen und eine Uni die derartige Leute als Professoren beschäftigt gehört ganz einfach geschlossen. Das ist nicht Lehre und Forschung, das ist pure Demagogie zum Nachteil der Deutschen.

Mit ruhiger Kraft die eigene Verachtung zeigen, ist das, was diese Leute am wenigsten ertragen. Das gilt auch für die Universität und alle die dafür verantwortlich sind, das solche Menschen vorgeben können Wissenschaftler zu sein. Aber sie sind persönlich tabu. Auf so etwas wird nicht einmal gespuckt. Da ist die Spucke viel zu schade.

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