Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Ernst Uhrlau, hat es tatsächlich verstanden seinen BND aus den täglichen Schlagzeilen herauszubringen. Nur um welchen Preis?
Das „vormilitärische Schutzschild“ der Republik – und ein solches sollte ein Auslandsgeheimdienst eigentlich sein – verwandelt sich zusehends in eine Veranstaltung von kastrierten Milchbubis, welche künftig von zwei „Polizisten“ kontrolliert wird.
Klaus-Dieter Fritsche – ehemaliger Büroleiter des bayerischen Innenministers Günther Beckstein und ehemaliger Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz – übt im Bundeskanzleramt die oberste Fachaufsicht über die Uhrlaus “ Milchbubis aus dem Isar- Tal “ aus.
Werner Ober der bisherige Sicherheits- und Abwehrchef des BND soll nach einer FOCUS-Meldung angeblich neuer BND-Vize-Präsident werden.
Wer sind diese beide „Polizisten“?
Klaus-Dieter Fritsche – der mir bisher mehrfach persönlich begegnete und wohl immer noch nicht weiß, wer ich bin – halte ich – als Nachrichtendienstler – für ein blindes Weichei, welches das Ergebnis der Kreuzung einer Klapperschlange mit einer Blindschleiche ist.
Gefährlich – giftig – inkompetent – jede Bodenerschütterung aufnehmend – mit der Fähigkeit sich schnell, aus der vermeintlichen Gefahrenzone herauszuschlängeln.
Werner Ober – klein, gedrungen, ohne wesentliche Kopfhaare, mit rundem Babygesicht – der so gerne zum Mantel Gürtel trägt, was ihm tatsächlich das Aussehen eines Film- KGB- Offiziers verleiht – ist der Verantwortliche für die Observierung und Bespitzelung von Journalisten. Ein Vorgang, welcher zur Journalistenaffäre geführt hat.
Vor dem BND- Schuhlecksenat des Berliner Kammergerichtes ist es ihm erfolgreich gelungen seinen Lieblings-Amateur-Agenten Uwe M. (Deckname Sommer) aus Leipzig als Lügner darzustellen, um seine – wie der FOCUS einmal schrieb „Schmutztruppe QB 30“ – als rechtmäßig handelnde Behörde darzustellen.
20.000 € Belohnung
Dieser „QB 30“ des Werner Ober wird nachgesagt, den Milliarden- Bankrotteur Dr. Utz Jürgen Schneider ebenso observiert zu haben, wie einen Journalisten – in geschlossenen Räumen beim Sex.
Und weil derartige Observationen so schön waren – soll „QB 30“ sie auch gleich auf Video gebannt haben – und angeblich – so wollen es gut unterrichtete Kreise wissen, soll eine Kopie eines kompletten Satzes dieser Observationsfilme im BND fehlen.
Dieser fehlende Video-Film-Satz soll auch angeblich der eigentliche Hintergrund einer Hausdurchsuchung bei einem ehemaligen Hauptmann im BND und Buchautor gewesen sein, pfeifen meine Spatzen vom Dach. (Ich hatte darüber berichtet.)
Grund zur Nervosität hätte der BND ja, ist es doch zwischenzeitlich ein offenes Geheimnis im Isar- Tal, dass ich bereit bin im Auftrag eines (oder mehreren) Auftraggeber für einen bestimmten Video- Film 20.000 € (cash) zu bezahlen – aus dem verschwundenen kopierten Satz.
Nicht für den Sexfilm – auch wenn dieser die Karrieren einiger Herren schnell beenden könnte. Sollte es ihn tatsächlich geben, dann hoffe ich, dass der BND- Untersuchungsausschuss endlich einmal „Eier zeigt“ und die Vorlage dieses Streifens verlangt, notfalls über das BVerfG.
Stimmt die mir vorliegende inhaltliche Beschreibung dieses Streifens, dann wäre es bestimmt auch für die Mitglieder des Ausschusses beeindruckend zu sehen, was unter heimlicher Wohnungs-Video- Überwachung gemeint ist.
Es gibt Dreck – auch in Form von Kuh- Shit – und es gibt angeblichen diesen Video- Streifen.
Duckmäuse
Mit diesen beiden Polizisten werden die Duckmäuse die Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes übernehmen und dessen eigentlichen Präsidenten zum heimlichen Pressesprecher deklarieren, der hinter den Kulissen Hausdurchsuchungen bei einem – in Ungnade gefallenen – Manager eines Staatsbetriebes offenbaren darf oder aber die Geschichte eines Waffenhändlers, der im Nebenberuf angeblich BND- Agent gewesen war, glaube ich dem vom SPIEGEL verbreiteten Märchen von „Sindbad“ dem BND-Top-Spion im Iran.
SPIEGEL und ZDF stehen als Hofberichterstatter sicherlich immer gerne zu Verfügung.
„Sindbad“ und was die Geschichte zeigt
Am 8.10.2008 meldete die Generalbundesanwältin:
• „….Die Bundesanwaltschaft hat am 5. Oktober 2008 einen iranischen und kanadischen Staatsangehörigen auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 19. September 2008 wegen des Verdachts mehrerer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 Abs. 4 und 6 AWG) durch Beamte des Zollkriminalamtes festnehmen lassen…..“
Der 61-jährige Mann – so wollte es der SPIEGEL wissen – soll als Top-Agent hochbrisante Unterlagen aus dem iranischen Regierungsapparat für den BND beschafft haben und auf eigene Rechung – ohne Wissen des BND – mit „Dual Use Gütern“ gehandelt haben.
Eine reichlich abenteuerliche Behauptung des Hamburger Nachrichtenmagazins, die plausibel klingt – keineswegs aber richtig sein kann.
Es gibt keinen einzigen Quellenführer in einem Nachrichtendienst der nicht weiß, wie seine geführte Quelle an ihre Informationen kommt.
Dies ist Grundvoraussetzung für die Verifizierung des von einer Quelle gelieferten Materials, zumal dann, wenn die Quelle angeblich fast 10 Jahre im Dienste des Nachrichtendienstes gestanden hat.
Der SPIEGEL schreibt:
• „….Denn die Dokumente, die Sindbad lieferte, stammten offenbar aus dem Allerheiligsten des Teheraner Staatsapparats. Mal übergab er Bilder von Tunnelbohrmaschinen, mal Details geheimer Lagerstätten, mal frische Papiere über den Fortschritt bei der Entwicklung von Trägertechnologie für nukleare Sprengköpfe. Die Informationen stammten wohl vorwiegend aus Ministerien in Teheran, zu denen er besten Zugang besaß…..“
Hätte sich der Quellenführer ein einziges Mal gefragt, wie sein Spion sich diesen Zugang verschafft hat und wie er ihn offen hielt, dann hätte er wissen müssen, dass der Mann das tat was jeder Spion in der gleichen Lage tun würde – auch ich – nämlich eine wichtige Rolle in den Programmen dieser Ministerien zu übernehmen.
Für mich ist es daher völlig unglaubwürdig, dass sich der Quellenführer im BND diese Frage nicht gestellt hat.
Hatte er sich diese Frage gestellt, dann wusste er aber auch, was sein Agent macht und hat dieses Tun zumindest toleriert, wenn nicht sogar gefördert.
Unverantwortlich
Der BND hat sich nicht vor seinen Agenten gestellt – hat den Zugriff der Justiz nicht versucht zu verhindern – überlässt die strafrechtliche Verantwortung – für notwendiges, dienstliches Handeln – dem Spion, den er mit lächerlichen Honorare von durchschnittlich 100.000 € im Jahr entlohnt hat.
Fazit
Deutlicher kann es kein Nachrichtendienst machen, dass jeder Agent bei ihm Gefahr läuft vom eigenen Dienst im Stich gelassen zu werden, nur weil dieser die rechtmäßig handelnde Bundesbehörde spielen will oder spielen muss.
Nimmt man den Fall Wilhelm Dietl dazu – also den Fall eines ehemaligen Spions, der ohne Not vom eigenen Dienst enttarnt wurde – dann wird deutlich:
NUR VOLLIDIOTEN KÖNNEN BEREIT SEIN NOCH FÜR DEN BUNDESNACHRICHTENDIENST ZU ARBEITEN.
Mal sehen wie dieser Milchbubi-Verein reagiert, wenn demnächst auf dieser Webseite die Identität von „Mara /Mona“ oder „Martha“ gelüftet wird und damit die Aktivitäten des BND-Spitzelnetzes „Hufner“ im Irak des Jahres 2003 etwas deutlicher werden wird.