Bundesrat stimmt heute über BKA-Gesetz ab
Heute wird der Bundesrat in seiner Sitzung ab 9.30 Uhr über das BKA-Gesetz „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ entscheiden.
Dieses Gesetz passierte am 12. November 2008 mit einer Mehrheit den Bundestag (Schande über euch!).
Dem Bundeskriminalamt war vor zwei Jahren mit der verfassungsändernden 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat die neue Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen worden.
Auf Grund dieses Gesetzes soll die Ermittlungsbehörde künftig auch präventiv, also zur Verhinderung und Abwehr von Straftaten – „Gefahrenabwehr“ – tätig werden.
Der Widerstand in der Öffentlichkeit und vieler Institutionen übten massiven Druck auf die Landesregierungen aus, so dass es bei der Abstimmung mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung von Schäubles heiß ersehntem Instrument der Kontrolle der Bürger unseres Landes kommen wird. Allerdings wandert das Gesetz dann in den Vermittlungsausschuss.
Hier nun einige interessante Auszüge von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäubles Rede am 12. November auf der 186. Bundestagssitzung (Auszug aus dem Plenarprotokoll) für all diejenigen, die desinteressiert sagen – mich geht das nichts an, ich habe nichts zu verbergen – gehen euch da nicht endlich die Augen auf, was da auf uns zukommen soll:
„In der nach meinem Geschmack viel zu langen Diskussion um die Novelle des BKA-Gesetzes haben wir alle Argumente gründlich abgewogen. Vieles von der Kritik, die davon unbeeindruckt immer noch vorgetragen wird, lässt entweder Kenntnis der Sach- und Rechtslage oder aber jedes Augenmass vermissen.“
„Den Ländern werden keine Zuständigkeiten weggenommen; es bleibt bei den Zuständigkeiten der Länder. Die Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes kommt hinzu; wir setzen das um, nicht mehr und nicht weniger. Das ist der Auftrag des Verfassungsgebers; das muss geschehen.“
„Die Freiheitsrechte, die unser Grundgesetz verbürgt, bedürfen des Schutzes durch den Rechtsstaat, durch den freiheitlich verfassten Staat. Sie sind, wie wir es übrigens gerade auf den Finanzmärkten erleben, ohne Ordnung, ohne Regeln, ohne Gesetze nicht garantiert. Deswegen ist es notwendig, dass der freiheitlich verfasste Rechtsstaat die Grundrechte schützt. …Deswegen müssen wir versuchen, schwere Straftaten zu verhindern. Das ist ein polizeilicher Auftrag….das ist die präventive Aufgabe.“
„Danach sind Eingriffe auch in Grundrechte … möglich.“
„Alles, was im Grundgesetz steht, steht dort aus gutem Grund. Aber wenn das im Grundgesetz aus gutem Grund so ist, wie es ist, dann ist auch die jetzige Fassung des Grundgesetzes aus gutem Grund so, wie sie ist.“
„Wegen der besonderen Schwere der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus…“
„In die jüngere Vergangenheit fällt auch die Entwicklung der neuen Kommunikationstechnologien. Wenn die Polizeien Straftaten verhindern sollen, dann müssen sie versuchen, in Kommunikationsvorgänge, die Straftaten immer vorhergehen, einzudringen. Das macht übrigens nur Sinn, wenn man es heimlich macht; bei der Strafverfolgung ist das nicht notwendig, bei der Gefahrenabwehr schon.“
„Wir machen das in analoger Anwendung der Gesetze zur Überwachung des Telefonverkehrs. Das ist eine Entscheidung, die ich nicht kritisiert habe. Das war die frühere Bundesregierung; das ist in Ordnung.“
„Ein solcher Eingriff muss im Einzelfall möglich sein. Im Zweifelsfall wird ein unabhängiger Richter zu entscheiden haben“
Nur wird es für die Schnüffler keine Zweifel geben, um erst einen Richter zu fragen. Sie werden sich natürlich ganz sicher sein, wenn sie eine für Schäuble „unliebsame Person“ ausspionieren werden!
„wir reagieren auf neue technologische Entwicklungen, unter Bewahrung unserer Grundrechte durch den freiheitlichen Verfassungsstaat.“
„Wir verteidigen die Freiheitsrechte.“
„Unsere Polizeien, das Bundeskriminalamt und alle unseren rechtsstaatlichen Institutionen verdienen Vertrauen. Wir schützen die Freiheit. Freiheit und Sicherheit sind kein Gegensatz, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Dieses Gesetz wird dem gerecht.
Herzlichen Dank.“
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es ist wirklich nicht zu fassen, ein echtes „Wahrheitsministerium“ wie im klassischen Roman!
Schäuble ist so besessen von diesem Gesetz, welches dem Bundeskriminalamt die Aufgabe der Gefahrenabwehr im Rahmen der Terrorismusbekämpfung – der Online-Durchsuchung von Computern (Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme), Verwanzen von Wohnungen, Zeugnisverweigerungsrecht von Ärzten und Journalisten abschaffen – übertragen würde im Rahmen der so genannte Eilfall-Regelung auch ohne richterlichen Beschluss, dass er sogar die Abstimmungsregeln des Bundesrates ändern wollte, nach dem sich in ganz Deutschland und auch in manchen Parteiverbänden Widerstand formierte:
Anstelle einer absoluten Mehrheit sollte eine relative Mehrheit der Stimmen genügen, um ein Gesetz zu beschließen. Bisher galten Stimmenthaltungen als ein Nein und traten bei Bundesratsabstimmungen des Öfteren auf, da die Landesregierungen jetzt häufiger als früher aus Koalitionen verschiedener Parteien bestehen. Diese bisher als „Nein“ geltenden Enthaltungen wollte Schäuble verhindern, was durch den Protest der Länder verhindert wurde.
Für unser Parlament ist genug Geld für Überwachung vorhanden; und das bei diesem desaströsen Finanzdebakel, jeden Tag kommen neue finanzielle Defizite unserer Banken und Wirtschaft ans Tageslicht.
Und trotz all dieser Widerstände und Kritiken von fast allen Seiten der Berufsverbände, Wissenschaftler, Bürgerrechtsorganisationen ect. beschloss der Bundestag am Dienstag, dem 25. November 2008 zu Beginn der Haushaltswoche eine Erhöhung des Einzeletats des Bundesinnenministeriums für den Haushalt 2009:
Dem Bundesinnenministerium wurde ein erhöhtes Budget von 5,6 Milliarden Euro zugesagt. Schäuble betonte den Schutz der Freiheitsrechte auf dieser Sitzung, aber: „…gebe es „keine Freiheit ohne Regeln“.
Homepage des Bundesinnenministeriums:
Bundeskriminalamt: Die Schaffung präventiver Befugnisse für das BKA zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus ist das wichtigste gesetzliche Projekt im Bereich der inneren Sicherheit. Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz nach intensiven Beratungen am 12. November 2008 zugestimmt. Um die Zustimmung der Länder im Bundesrat wird derzeit noch gerungen. Zur effektiven Ausfüllung dieser neuen Befugnisse bedarf das BKA natürlich einer ausreichenden Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln; der Haushalt 2009 stellt diese erfreulicherweise bereit. Zur Umsetzung der hoffentlich alsbald geregelten Präventivbefugnisse stehen dem BKA ab 2009 zusätzliche Mittel in Höhe von 14,580 Mio. € sowie 130 zusätzliche Stellen (davon 80 in 2009, 50 in 2010) zur Verfügung. Die zusätzlichen Stellen stärken insbesondere die operativen Einsatzmöglichkeiten des BKA durch verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen und dienen darüber hinaus dem Ausbau der Analyse- und Bewertungskompetenz. Mit den Sachmitteln soll in erster Linie die Arbeitsfähigkeit der neuen Mitarbeiter hergestellt werden (z.B. durch die Beschaffung von Fahrzeugen und Analysegerät).
Technisches Hilfswerk: Für den Erwerb von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen stehen dem THW 2009 rd. 1,6 Mio. € zusätzlich zur Verfügung.
Auszug aus der Rede von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) in der 174.Bundestagssitzung am 16.09.2008
„In den Agenturmeldungen mit einer Übersicht über die Zahlen des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2009 ist der Geschäftsbereich des Bundesinnenministers mit einer Steigerungsrate von 10,5 Prozent ausgewiesen.
Das ist natürlich ungeheuer erfreulich…“
„….ist Ausdruck dafür, dass diese Bundesregierung die Aufgabe ernst nimmt, die freiheitliche Ordnung dieses Landes und die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in dem notwendigen und angemessenen Maße zu sichern. Freiheit sicher zu machen, ist die eigentliche Aufgabe.“
„….dem Bundeskriminalamt entgegen der bisherigen Systematik der Sicherheitsarchitektur unseres Grundgesetzes eine Präventivbefugnis für die Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus zu übertragen, eine richtige Entscheidung getroffen haben.“
Dieser Satz ist eindeutig ein Angriff auf das Grundgesetz, auf die Freiheit und Unantastbarkeit der persönlichen Würde des Bürgers. Stellen Sie sich jetzt einmal eine heimlich installierte Kamera in Ihrem Schlafzimmer vor… nun? Sie sind doch sicherlich kein Exhibitionist, dass macht doch so keinen Spass! Oder jedes vertrauliche Gespräch, dass Sie mit Freunden in ihrer Wohnung, am Telefon oder Computer führen, kann belauscht werden. Diese Massnahmen würden unser natürliches Verhalten verändern, wenn man die Möglichkeit der Beobachtung ständig im Hinterkopf hat. Das wäre eine schöne psychologische Abhandlung wert: Kontrolle macht krank und verbiegt den Menschen. Spontanität kann man dann vergessen.
Wollen Sie sich auch zu Hause ständig zusammennehmen müssen? Aber nein, Sie betrifft es ja nicht…, hatte ich ganz vergessen.
Und Übrigens, Ihnen wird viel zu viel Angst vor Terroristen eingejagt. Betrachten Sie die Massenmedien einmal kritischer, lesen Sie regelmässig unabhängige Nachrichtenportale, Radio Utopie oder schauen Sie die Meldungen auf Net News Global an, vielleicht bemerken Sie dann etwas sehr Seltsames: Da stimmt doch etwas mit dem Mainstream nicht!
Das ist jetzt nicht nur eine polemische Feststellung, sondern, halten Sie sich fest: es wird sogar wissenschaftlich untersucht und zwar unter anderem an der Jenaer Friedrich-Schiller-Universität im Auftrag der Bundesstiftung für Friedensforschung. Die mit 150 000 Euro unterstützte Studie analysiert bis Ende 2009 die deutschen TV-Sender danach, welches Bild die Fernsehsender von der viel beschworenen terroristischen Gefahr darstellen. Und wie es gar nicht anders möglich ist, kommen die Jenaer Wissenschaftler unter der Leitung des Kommunikationswissenschaftler Wolfgang Frindte zu dem folgenden nicht verwunderlichen Zwischenergebniss der Studie, dass die deutschen Medien in reisserischer Panikmache die Terrorgefahr in Deutschland übertreiben, dass über Terrorursachen kaum, über die Terrorabwehr dafür aber zu viel berichtet werde.
Wolfgang Frindte in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa:
«Die Terrorgefahren für Deutschland werden in den Nachrichtensendungen zum Teil überhöht, während Erklärungen weitestgehend ausgeblendet werden. Wir haben von August 2007 bis jetzt rund 600 terrorrelevante Nachrichtenbeiträge registriert», sagte Frindte. Die meisten stammten von der ARD, gefolgt vom ZDF, RTL und Sat. 1. «Während im öffentlich- rechtlichen Fernsehen die Berichterstattung ein dominantes allgemeines Thema ist, berichten die Privaten ereignisbezogen und dann oft auch dramatisch über Terroranschläge.»
So arbeiteten die privaten Sender häufiger mit starken Bildern, sagte der Jenaer Professor. Beispielsweise habe RTL den Bericht über die Festnahme von drei terrorverdächtigen Männern im September 2007 in Deutschland mit Bildern von Opfern des Terroranschlags in Madrid im März 2004 unterlegt. «Bei fast einem Drittel aller Beiträge, die wir analysiert haben, geht es um die Bedrohungen durch den Terrorismus», sagte Frindte. Interessant sei, dass dabei 31,3 Prozent der Berichte auf die Gefahren für Deutschland abheben, obwohl seit 2001 in der Bundesrepublik kein wirklicher Terroranschlag verübt worden sei. «Das stellt die Statistik über die weltweiten Terroranschläge, von denen die meisten im Nahen und Mittleren Osten verübt werden, schon etwas auf den Kopf.»
Die Terrorgefahren für deutsche Bürger würden vor allem bei den Privatsendern thematisiert, während sich ARD und ZDF mehr den Bedrohungen zuwendeten, denen andere Nationen ausgesetzt seien. «Unabhängig von den Sendern wird in den TV-Nachrichten aber vor allem über die Notwendigkeit von Anti-Terrormaßnahmen berichtet», sagte Frindte. So gehe es in 62,6 Prozent aller Beiträge etwa um sicherheitspolitische Maßnahmen wie eine strengere Überwachung oder schärfere Gesetze. Dagegen würden nur in 15,3 Prozent der untersuchten Berichte die Ursachen von Terrorismus thematisiert.
Die Darstellungen unseres Bundesinnenministers und seine ständigen Meldungen über erneute akute Gefahr eines Terroranschlages in Deutschland haben nur den einen Sinn: Uns alle unter Kontrolle zu bringen, unter die Regie eines Polizeistaates. Keiner kann uns unsere jetzigen freien Bürgerrechte dann zurückbringen, diejenigen, die sich dafür engagieren, werden im Vorfeld ausgefiltert und kaltgestellt.
Deutschland braucht kein „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ !!!