Letzten Freitag scheiterte das BKA-Gesetz im Bundesrat, der seine Zustimmung verweigerte. Auf Antrag der Bundesregierung ging der Gesetzesentwurf zur Einigung in den Vermittlungsausschuss, der am 19.12. 2008 zusammentreten soll.
Gestern Abend gab es ein Treffen in Berlin zum BKA-Gesetz mit Innenminister Wolfgang Schäuble, Justizministerin Brigitte Zypries sowie Politikern aus den Ländern und der zuständigen Ministerien, um das BKA-Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden, damit es im Januar 2009 in Kraft treten kann. Da es gestern scheinbar zu einer Einigung zwischen CDU und SPD kam, kommt das Gesetz voraussichtlich schon Ende nächster Woche in den Vermittlungsausschuss.
Die Einigung zu einem Kompromis sieht nun vor, dass auch bei Eilanträgen zur On-line-Durchsuchung eine richterliche Genehmigung einzuholen ist. Vorher war im Gesetz diese richterliche Entscheidung nicht vorgesehen, sondern dem BKA-Chef überlassen worden. Besonders diese Passage hatte eine Welle von Kritik und Entrüstung bei den verschiedensten Organisationen und Bürgerrechtlern hervorgerufen. Zudem werden die Kompetenzen für das BKA gegenüber den Landeskriminalämtern zu den durchgeführten Ermittlungen erweitert. Die Beurteilung zum Schutz des unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre fällt ebenfalls in die Entscheidung eines Richters. Zwei BKA-Beamte und ein Datenschutzbeauftragter sind für die Auswertung der heimlich erhobenen Daten zuständig.
Nicht geändert wird die Einschränkung oder Aufhebung für das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte. In solchen Fällen wird die Lage einzeln geprüft. Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete bleiben weiterhin vor heimlichen Datenerhebungen geschützt.
Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) äusserte sich zu der Debatte um das BKA-Gesetz:
„Diese Debatte ist doch unsinnig. Dieser Gegensatz, der versucht wird herbeizureden zwischen Freiheit und Sicherheit, der ist falsch.
Die Sicherheit ist die Grundlage der Freiheit. Wenn sie erpresst werden, dann sind sie nicht frei. Wenn sie vom Tode bedroht werden, dann leben sie nicht frei. (…) Wir wollen natürlich diesen terroristischen Netzwerken auf die Spur kommen. Und deshalb brauchen wir auch Überwachungsmethoden, die den modernen Kommunikationsverkehr überwachen.“
Nur das erst einmal jeder unschuldige Bürger ohne sein Wissen überwacht werden kann, stellt einen gravierenden Eingriff in seine Menschenwürde dar und der Staat dokumentiert damit, wie sehr er seiner Bevölkerung misstraut.
Wie Radio Utopie letzten Sonntag berichtete, wurden On-line-Durchsuchungen innerhalb der EU mit dem „Rahmenvertrag zum Datenschutz im Bereich innere Sicherheit und Strafverfolgung “ legalisiert und in EU-Recht überführt. Die heimliche On-line-Spionage sind Behörden anderer EU-Länder erlaubt in Ländern, in denen das auch den nationalen erlaubt ist.
In diesem Zusammenhang bekommt das BKA-Gesetz eine höhere Dimension.