Der frühere Innenminister Gerhart Baum legt beim Verfassungsgericht in Karlruhe Beschwerde gegen das nur leicht abgeänderte BKA-Gesetz ein.
„Ich werde gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen“, sagte der Jurist dem «Kölner Stadt-Anzeiger
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz wurde nicht ausreichend umgesetzt. Vor allem der Schutz der privaten Lebensgestaltung bleibt mangelhaft. Der andere Komplex betrifft das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten.“
Hintergrund für die Klage ist der gestern vom Vermittlungsauschuss erzielte Kompromiss, der weiterhin die Online-Durchsuchung bei Ärzten und Journalisten erlaubt. Die Durchsuchung wird zwar nur mit richterlichem Beschluss genehmigt, aber welcher Richter unterschreibt nicht, wenn ihm die Dringlichkeit von BKA-Beamten dargelegt wird.
Der zweite Punkt ist nach wie vor das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten und Ärzte. Auch nach der abgeänderten Fassung des BKA-Gesetzes sind sie gesetzlich verpflichtet, Informanten und anderes zu nennen. Das ist das Ende der Pressefreiheit oder der Schweigepflicht für Ärzte.
Nach dem neuen BKA-Gesetz muss ein Datenschutzbeauftragter mit zwei BKA-Mitarbeitern die ausspionierten Daten sichten.
Weit her kann es mit dem Rechtsschutz für die Bürger nicht sein, denn das BKA hält den Namen des neuen „Datenschutzbeauftragten“ geheim.
„Wir machen die Namen von BKA-Bediensteten grundsätzlich nicht öffentlich“
Zudem ist dieser seit 1993 beim BKA angestellt und war vorher Dozent für Staats- und Verfassungsrecht an der Fachhochschule des Bundes, wie in der Presse berichtet wurde. Daher kann von einer Unabhängigkeit sowieso keine Rede sein.