Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika

Heute fassten die Parlamentskammern der Republik zwei verheerende Beschlüsse. Zuerst winkte der Bundesrat der deutschen Republik das nach mehrheitlicher Meinung verfassungswidrige BKA-Gesetz entgegen aller Warnungen mit 35 gegen 34 Stimmen durch.
Ebenso beschloss der Bundestag nach „Debatte“ vpr fast vollständig geleertem Saal den Kriegseinsatz in Afrika und in Arabien, namentlich Somalia sowie „angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten“ (Gesetzestext der Ermächtigung für das Bundesverteidigungsministerium,“im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen“.)

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Baum legte bereits nach der erfolgten Zustimmung des Bundestages gegen das BKA-Gesetz Beschwerde beim Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe ein. Es bedeutet u.a. das  für die Presse das Ende des Informantenschutzes sowie für die Ärzteschaft das Ende des Arztgeheimnisses bezüglich von Patientenunterlagen.

Die Innenexpertin der FDP, Gisela Piltz, vor 2 Tagen zu den „Nachbesserungen“ der Regierungsparteien:

„Mit dem BKA-Gesetz werden die Zeugnisverweigerungsrechte von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten, Rechtsanwälten oder Psychologen auf verfassungsmäßig höchst fragwürdige Weise eingeschränkt. Damit werden Grundsätze unseres Rechtsstaates und unserer Demokratie in Frage gestellt. Pressefreiheit, Menschenwürde und das Recht auf ein faires Verfahren werden durch die Zeugnisverweigerungsrechte der Berufsgeheimnisträger geschützt.
      Die Änderungen bei der heimlichen Online-Durchsuchung sind allenfalls als marginal zu bezeichnen. Die angeblichen Verbesserungen beim Kernbereichsschutz sind lächerlich. Noch immer ist die Erhebung von Daten nur dann verboten, wenn „allein“ Daten aus dem Kernbereich erhoben würden. Angesichts der Vielzahl von Dateien, die auf einer Festplatte zu finden sind, wird dies nie der Fall sein, weshalb die Regelung völlig ins Leere läuft. Die Unterstellung der Prüfung der Kernbereichsrelevanz der bereits erhobenen Daten unter die „Sachleitung des Gerichts“ entspricht auch weiterhin nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts, das ein Verfahren gefordert hat, das objektiv zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen geeignet ist.
      Keine Verbesserung hat die Änderung der Aufgabenübertragungsnorm gebracht. Denn auch weiterhin erhält das BKA quasi ein Selbsteintrittsrecht in einer Vielzahl unbestimmter Fälle. Damit wird der Weg geebnet für ein „deutsches FBI“ unter Missachtung der bewährten föderalen Sicherheitsarchitektur in Deutschland.“

Der Bundestag beschloss zudem heute mit 491 zu 55 Stimmen bei 12 Enthaltungen die Zustimmung zur Regierungsvorlage für eine Kriegsermächtigung für die Bundeswehr in Afrika und Arabien. Angeblich geht es um die „Bekämpfung von Piraten“. Die UNO hatte allerdings vor wenigen Tagen auch einen Bodenkrieg am Horn von Afrika für legal erklärt. Sämtliche Grossmächte, die USA, die NATO, Russland, China und Indien haben Flotten im Arabischen Meer und im Golf von Aden aufgefahren.

Die Linksfraktion stimmte als einzige gegen den Kriegsbeschluss.

(…)

18.12.08 Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kämpfen können

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert