Neuer Angriff auf das Grundgesetz: Regierung und Verfassungsrichter propagieren nächste "Föderalismusreform"

Hoher Gerichtshof der Öffentlichen Meinung, ich beginne nun mein Plädoyer für den Beklagten, die Verfassung.

Für ihren nächsten Zersetzungsversuch am Beklagten hat sich die Bundesregierung gestern einen effektiven Verbündeten an günstiger Stelle gesucht. Diesmal übernahm ausgerechnet Hans-Jürgen Papier, Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichtes und Mitglied der CSU, den Part als Staatsanwalt der Regierung die Verurteilung des Beklagten Grundgesetz zu fordern.

Es soll wieder einmal in Haft genommen werden für die üble Sabotage der Ankläger, die es einfach nicht umsetzen.

 

Gestern schrieb das „Hamburger Abendblatt“, unter Bezug auf das geplante „Konjunkturpaket“ der Bundesregierung, welches angeblich 40 Milliarden Euro umfassen soll:

„Der Gerichtspräsident forderte strengere Verschuldungsregeln für Bund und Länder. Es sei richtig, dass die Föderalismuskommission eine rigidere Schuldenbremse schaffen wolle, betonte Papier. `Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass dieses Ziel trotz widriger Umstände auf der Tagesordnung bleibt.` Eine Möglichkeit sei, ein absolutes Schuldenverbot, das nur in wirklichen Notzeiten durchbrochen werden dürfe, im Grundgesetz zu verankern. Die gegenwärtigen Verschuldungsregeln hätten sich `als unzureichend erwiesen`.“

Hieran stimmt nichts. Nur Ungebildete – dass heisst: im Lesen und Verstehen Ungeübte – werden irgendeinen logischen Sachzusammenhang zwischen aufkommender Wirtschaftskrise und Zusammenbruch des Bankensystems mit dem deutschen Grundgesetz erkennen können.
Viel näher liegt ein Sachzusammenhang mit der desaströsen Politik derjenigen, die hier das Grundgesetz in die Verantwortung ziehen wollen: die Bundesregierung.

Deren Mitglieder wirken wie bewusste Saboteure der Republik, auf politischer, wirtschaftlicher, finanzieller, kultureller, gesellschaftlicher, rechtlicher und vor allem: verfassungsrechtlicher Ebene.

Verfassungsgerichtspräsident Papier reiht sich nun nahtlos in die Berliner Chunta ein, welche nichts anderes mehr zu versuchen scheint als sowohl jeden Hemmschuh für ihre eigene Destruktion des Landes, als auch die Grundrechte von dessen Bürgern loszuwerden.
Seit Monaten wird zu diesem Zweck im Zuge eines generalstabsmässig exekutierten Grossangriff gegen unsere Verfassung in regelmässigen Abständen eine neue Politsau durch das Regierungsdorf getrieben.

ANGRIFFSKRIEG GEGEN DAS GRUNDGESETZ

„Was ist der Unterschied zwischen einem Kondom und dem Grundgesetz? Na klar – ohne Grundgesetz ist sicherer“
(Ämter-Flurwitz in Berlin)

8.Oktober:
– die Parteiführungen von SPD, CDU sowie der Partei Papiers, der CSU, versuchen durch eine „Änderung“ des Grundgesetzes die Militärs im Innern marschieren zu lassen.
Und nicht nur das: sowohl Verteidigungsminister Jung als auch Bundesinnenminister Schäuble sollen die Gelegenheit bekommen durch selbsterklärte „Gefahr im Verzuge“ den Oberbefehl über die Streitkräfte an sich zu reissen und diese in Marsch zu setzen.
Vorwand war wieder einmal der „Terrorismus“, alos die Einschüchterung der Bevölkerung, aber nicht etwa die ständig selbst betriebene, sondern die noch nie in der deutschen Geschichte stattgefundene Einschüchterung der Bevölkerung durch „Islamisten“.

Der blitzartig gestartete Versuch scheitert schliesslich, weil sogar die Bundestagsabgeordneten der SPD dieses Handbuch zum Militärputsch nicht unterschreiben.

Vom Bundesverfassungsgericht dazu: kein Wort. Das war geduldig, genau wie sein Papier.

19.November:
– ein neuer Versuch: ausgerechnet die „Parteienfinanzierung“ der NPD soll als Alibi herhalten für eine Änderung des Grundgesetzartikels 21. Dabei ist in diesem Schutzartikel des Bürgers vor den Parteien die „Parteienfinanzierung“ nicht einmal erwähnt, wohl aber der Zwang der Parteien ihre Finanzen offenzulegen.

„Artikel 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.“

Das heisst, diesmal geht es um die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Parteien ihre Vermögen offenzulegen, die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht zu beeinträchtigen oder zu beseitigen und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Und diese Verpflichtung soll „verändert“ werden.

Vom Bundesverfassungsgericht dazu: kein Wort. Das war geduldig, genau wie sein Papier.

Nur zwei Tage später, am 21.November:
– nachdem die Berliner Chunta mit ihrem nach mehrheitlicher Meinung verfassungswidrigem BKA-Gesetz im Bundesrat sogar schon an der absoluten Mehrheit scheitert, stellt Bundesinnenminister Schäuble offen die Verfassungsfrage. Er verlangt eine Änderung der Zustimmungspflicht der absoluten Mehrheit im Bundesrat hin zu einer relativen Mehrheit. Enthaltungen sollen nicht als Stimmen gewertet werden, ebenso sollen schlicht fehlende Ländervertreter einfach unter den Tisch fallen.
Dies spricht nicht nur sämtlichen demokratischen Regeln Hohn, sondern ist auch verfassungswidrig. Artikel 79 des Grundgesetzes:

„Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Einen noch eindeutigeren Versuch die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung nicht nur zu „berühren“, sondern zu beschneiden, hat es in der deutschen Rechtsgeschichte noch nie gegeben.
Man stelle sich mal einen Beschluss des Bundestages vor, der von 30 anwesenden Abgeordneten mit 10 Ja-Stimmen bei 12 Enthaltungen getroffen wird. Dies wäre nach Schäubles Plänen eine vergleichbare Regelung für den Bundestag.

29.November:
– Kanzlerin Merkel und Aussenminister Steinmeier warnen indirekt vor Anschlägen wie in Mumbai, wenn das BKA-Gesetz nicht angenommen werde.

Vom Bundesverfassungsgericht dazu: kein Wort. Das war geduldig, genau wie sein Papier.

2.Dezember:
– schon wieder eine Forderung nach „Änderung“ des Grundgesetzes. Diesmal verlangt die Regierungspartei CDU eine Änderung des Artikel 22. Es solle folgende Aussage hinein:

„Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch.“

Wohlgemerkt, „in“ der Bundesrepublik, nicht „der“ Bundesrepublik. Dies hätte sofort wieder die heikle verfassungsrechtliche Frage öffentlich gemacht ob wir überhaupt eine souveräne Republik sind oder nur eine Besatzungszone mit einer gekauften Bande als Politdarsteller samt einem machtlosen „Verfassungsgericht“ ohne Verfassungsgewalt obendrauf, das in Wahrheit nix zu melden hat.

11.Dezember:
– die ständigen Versuche der Berliner Chunta das Grundgesetz zu ändern finden ihren skurrilen Höhepunkt: Bundespräsident Köhler verlautbart in einem Interview, er sei gegen ständige Änderungen am Grundgesetz und fordere somit eine Änderung des Grundgesetzes:
der Forderung Schäubles nach Abschaffung der Zustimmungspflicht durch absolute Mehrheit im Bundesrat müsse zugestimmt und die Verfassung geändert werden, so Köhler.

Ausserdem, so der Bundespräsident: er hoffe auf eine Föderalismusreform II.

13.Dezember:
– nach Kanzlerin und Aussenminister droht nun der Innenminister indirekt mit Attentäten a la Mumbai in Deutschland.
Wolfgang Schäuble, zu diesem Zeitpunkt in Indien, behauptet nicht nur zu wissen dass die blutigen Massaker von Pakistan ausgingen, sondern er behauptet auch gleich noch dass Mitglieder der sogenannten „Lashkar-e-Taiba“ (LeT) sich in Deutschland aufhalten. Diese Gruppe soll, so behaupten es die indischen Behörden, die Mumbai-Attentate verübt haben.
Sämtliche Geheimdienste Indiens, sogar der Betreiber des Taj Mahal Hotels, hatten Vorabinformationen über die blutige Attentate. Jetzt droht der deutsche Innenminister indirekt der eigenen Republik mit solchen Vorkommnissen.

Desweiteren sieht Schäuble in Indien plötzlich einen Zusammenhang zwischen der LeT und der sogenannten „Islamischen Dschihad Union“, auch Sauerland-Gruppe genannt, welche mit von der CIA gelieferten militärischen Sprengzündern in Deutschland angeblich Attentate verüben wollte, obwohl sie monatelang mit eigenem Wissen auch durch deutsche „Sicherheitsorgane“ beobachtet und durch das BKA abgehört worden waren.
Die deutsche Generalbundesanwältin Harms springt Schäuble in seinen Erkenntnissen bei und sagt.

„Auch Deutschland taugt als Anschlagsziel“

Vom Bundesverfassungsgericht dazu: kein Wort. Das war geduldig, genau wie sein Papier.

19.Dezember:
– kaum hat die Berliner Chunta vom de facto nicht mehr parlamentarisch im verfassungsrechtlichen Sinne arbeitenden Bundestag eine Vollmacht für den Kriegseinsatz in mehreren Ländern Ostafrikas und Arabiens bekommen (am gleichen Tage hatte der Bundesrat nun doch das BKA-Gesetz abgenickt), kommt der nächste Versuch den Rechtsstaat operativ auf den Kopf zu stellen. Das Alibi diesmal: „Terrorcamps“.
Zitate aus einschlägigen Artikeln der neokonservativen Bellizisten-Presse:

„Der Besuch eines Terrorlagers soll künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Der reine Aufenthalt in einem Camp soll jedoch für eine Bestrafung nicht ausreichen. Extremisten müssen zudem die Motivation haben, später einen Terroranschlag zu verüben“

„Die Vorbereitung einer schweren Gewalttat, die die Sicherheit des Staates bedroht oder die Verfassungsgrundsätze beseitigen will, soll nach dem neuen Paragrafen 89a mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden“

Der Gesetzentwurf sei „verfassungsrechtlich auf Kante genäht“, das gibt die Bundesjustizministerin“ Brigitte Zypries selber zu. Mit dem Paragrafen 89b werde das Strafrecht „weiter ins Vorfeld verlagert“, sagt sie.

Vom Bundesverfassungsgericht dazu: kein Wort. Das war geduldig, genau wie sein Papier.

Gestern nun, Weihnachten 2008:
der Präsident des Bundesverfassungsgerichtshofes – Wächter der Verfassung und nicht ihr Erbauer, Klempner oder Demonteur – er trägt ein neues Stichwort in die Runde: „Schuldenregeln“,“Verschuldungsregeln“, gar „Schuldenverbot“ und natürlich, wie könnte sie fehlen: die „Haushaltskonsolidierung“.

– Stopp –

War das alles nur ein Traum? Ich mein – bin ich jetzt bekloppt? Oder haben wir wirklich eine halbe Billion Euro von unserem Geld sinnlos für ein kaputtes und korruptes Bankensystem aus dem Fenster geschmissen, weil die Herren des Kapitalismus mit rotgeweinten Augen bei uns ankamen weil sie alles verballert hatten?

„Haushaltskonsolidierung…“? „Haushaltskonsolidierung…“?

– Weitermachen –

Das entscheidende Stichwort aber verpackt Papier geduldig hinter all diesem wohlfeinen Rhetorik-Tand.
Es ist das Stichwort, was gerade Franz Müntefering alles bedeutet, da er alles dafür geopfert hat.
Es ist das Stichwort, was all diesem bräsigen „na-warten-Sie-doch-ab“ der Bundesregierung, all ihrer absurden Zeitschinderei in den elementarsten Zukunftsfragen, all dieser in die Welt hinausgeblasenen medialen Heilslehre ohne irgendeine Substanz und all diesem hektischen, blöden Wischi-Waschi und Fingergewedel in Sicherheitsfragen mit einem Mal ein plausibles Motiv  gibt.

Es ist genau das Wort, was nach dem Untergang alles Alten im Finanzwesen (ohne irgendetwas Neues mit sich zu bringen) nun das adäquate Vernichtungsprinzip auf republikanischer Ebene bedeutet.

Es ist das Wort „Föderalismuskommission“.

REPUBLIKZERSTÖRUNG 1.TEIL

„Es sei richtig, dass die Föderalismuskommission eine rigidere Schuldenbremse schaffen wolle“, so gestern also der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes.

Die Meisten werden es unter „häh, äh, was, äh, das hab ich doch schon mal…na gut, hab ich mich eben geirrt“ abhaken.
Und genau das ist das Ziel dieser Presseattacke zum Warm up vor dem nächsten Sturmlauf auf die Brandmauer Grundgesetz. Denn korrekt hätte Papier „Föderalismuskommission II“ sagen müssen, was aber den Nachteil gehabt hätte dass die Leute sich gefragt hätten was denn „Föderalismuskommission I“ nochmal gewesen war, häh, äh, was, äh, das hab ich doch schon mal, usw.

Die erste Föderalismuskommission wurde unter Gerhard Schröder 2003 in Angriff genommen, da dieser sich mit CDU/CSU völlig darüber einig war, dass all die Jahre die politische Gewalt einfach viel zu sehr geteilt worden war. Das passe nun nicht mehr in die Zeit nach dem 11.September 2001. Eine Bundesregierung dürfe nie wieder ohne Bundesratsmehrheit dastehen, war man sich einig.
Ohne irgendeine demokratische Legitimation wurde also von Franz Müntefering und Edmund Stoiber die mit Abstand grösste „Änderung“ des Grundgesetzes geplant, die jemals stattgefunden hat.
Eine ihrer Folgen war das spätere BKA-Gesetz.

Geändert wurden durch die „Föderalismusreform“ die Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c sowie 143c und das Schlimmste ist, dass niemand wirklich begriffen hat wie tiefgreifend der Unterschied zwischen vorher und nachher seit dem 1.September 2006 wirklich ist.

Denn punktgenau mit deren Inkrafttreten begann Wolfgang Schäuble seine jahrelange Schreckenskampagne, an deren Ende nach zähem Widerstand durch das politische Volk am 19.Dezember 2008 das BKA-Gesetz, mit all seinen Ermächtigungen für die parlamentarisch nicht kontrollierte Bundespolizei des Bundesinnenministeriums, um Haaresbreite mit 35 zu 34 Stimmen durchkam.
Doch vergessen sind all die Kleinigkeiten an Demokratie, die als Leichen schon vorher diesen Weg pflasterten.

Das Recht auf das eigene Bild: tot. Hemmungslose, skrupellose, doch gleichzeitig auch sinnlose Videoüberwachung rund um die Uhr – wer protestiert noch? Wen regt das noch auf?

Der Datenschutz: tot. Am 1.Dezember 2006 wurde nach einem ebenso absurden wie erfolgreichen „Kofferbomben-Psychokrieg“ das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (TBEG) unter seinem Pop-Namen „Anti-Terror-Datei“ beschlossen. Seitdem können alle Exekutivbehörden mit allen anderen Exekutivbehörden die Daten der Bürger tauschen. Und nun geistern alle Daten über jeden durch einen gigantischen Schwarzmarkt, in dem alles über jeden zu haben ist. Es ist nur eine Frage des Geldes.

Datenschutzminister Schäuble redet manchmal mit dem Verfassungsminister Schäuble darüber, sagt man. Zuhörer dieser Zwiegespräche berichten dann von kreischendem Gelächter, was durch schwere Türen dringt und schaudern.

Nun soll, nach diesen Angriffen, Zersetzungen, dem ganzen erfolgreichen Zermürbungskrieg des Staates gegen die Grundrechte einer vermeintlich schwächlichen, verängstigten und obrigkeitshörigen Gesellschaft der Sack endlich richtig zugemacht werden.

REPUBLIKZERSTÖRUNG NR.2

Gestern zu Heiligabend nun sprang dieser Bundesregierung, die an nichts anderem mehr als dem Sozial- und Demokratieabbau der Berliner Republik werkelt, ausgerechnet der oberste Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier bei.
Warum tat der das?

Nun, die Berliner Chunta befindet sich mittlerweile im Stadium der gepflegten Panik.
Die Zweidrittelmehrheit von SPD, CDU und CSU im Bundesrat ist für immer und ewig dahin. Nach der Hessenwahl im Januar wird es auch die absolute Mehrheit in der Länderkammer sein, wenn Roland Koch und Thorsten Schäfer-Gümbel sich nicht schon längst auf eine „grosse“ Koalition verständigt haben, wofür allerdings einiges spricht.

Doch der offenkundige Plan zur zügigen Auflösung der Bundesrepublik zugunsten einer demokratisch nicht mehr kontrollierbaren EU ist gescheitert. Und schlimmer noch: er beginnt aufzufliegen.

Nun muss aber zur endgültigen Ausserkraftsetzung und Selbstauflösung der Verfassung Grundgesetz noch unbedingt die zweite Stufe der sogenannten „Föderalismusreform“ gezündet werden.

Am 15. Dezember 2006, 14 Tage nach Inkrafttreten der sogenannten „Anti-Terror-Datei“, mit ihrem „Anti-Terror-Zentrum“ in Berlin, beschlossen die Parteien der Bundesregierung SPD, CDU und CSU die Bildung einer 32-köpfigen „Föderalismuskommission II“.
Stimmberechtigte Mitglieder: Bundesinnenminister Schäuble, Bundesjustizministerin Zypries, Bundesfinanzminister Steinbrück, Kanzleramtsminister De Maiziere, insgesamt 16 Vertreter des Bundesstaates und die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer.

Die Kommission tagte am 8. März 2007 zum ersten Mal.

Was diese Vertreter des Politadels seitdem in ihrer Hexenküche ausgeheckt haben, niemand weiss es wirklich, zumindest wird es nicht öffentlich. Doch es scheint die alte Methodik der „Mission Creep“, der schleichenden Mission zu sein.
Zuerst werden mit der üblichen, perfiden Salami- und Einschüchterungstaktik im Kielwasser lancierter Pop-Begriffe bestimmte Details in die öffentliche Diskussion eingebracht.
Dann wird die Reaktion abgewartet.
Erfolgt die nicht, nimmt man noch mehr Details aus dem Paket, wirft es der Meute hin und frisst die es wieder, dann macht man einfach immer weiter bis alles gefressen und akzeptiert ist.
Erst dann beraumt man die Sitzungen von Bundestag und Bundesrat an. Hat man die Öffentlichkeit schon mal im Sack, mit welch irrationaler Begrifflichkeit, mit welch hanebüchendem Unfug, mit welch absurdem Alibi auch immer, dann spielen auch die Parlamentskammern mit.

Es ist seit Bestehen der Republik noch nie vergekommen, dass der Gesetzgeber Parlament die Kraft aufgebracht hätte sich dem Druck von oben und dem der Öffentlichkeit zu widersetzen.
Es gilt die Parole „Gesetze macht die Öffentlichkeit und der Bundestag sagt nachher sowieso Ja und Amen“.

D.h., Gesetze werden prinzipiell zwischen „Regierung“ und „Volk“ vor dem Gerichtshof der Öffentlichen Meidung entschieden. Unsere Parlamentskammern sind bedeutungslose, willenlose Spiegel geworden, die entweder die eine oder die andere Partei wiedergeben und selbst keinerlei Inhalte oder Willensbildung mehr entfalten, geschweige denn dass sie diese befördern.
Die Rede ist hier von den Parteien „Regierung“ und „Volk“. Die sogenannten politischen „Parteien“ sind bedeutungslos und hängen ihr Fähnchen nach dem Wind der eigenen, kurzfristigen Interessen. Die Gewaltenteilung ist längst ausser Kraft gesetzt und wird in der politischen Klasse nur noch als nervige Gefahr dafür gesehen am Ende den Gegner „Volk“ vielleicht doch nicht bezwingen zu können.

Zu dieser politischen Klasse zählt auch das CSU-Mitglied Hans-Jürgen Papier. Bereits im Februar 2007 zeigte er sich dafür aufgeschlossen die sowieso immer lästiger werdenden Wahlen auf Bundesebene endlich zu punktuellen Ereignissen im 5-Jahres-Rhythmus zu degradieren.

„Man könnte durchaus auf Bundesebene über die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre nachdenken. Damit könnte auf jeden Fall wieder mehr Ruhe in das politische Geschäft gebracht werden.“

Die Logik Papiers ist die aller Bundestagsparteien: „Das Volk ist schuld und versteht uns nicht, wo wir doch so gute Arbeit machen. Also lassen wir es eben noch seltener wählen, wenn es schon zwischen den Wahlen nichts zu sagen hat und uns nur einmal alle paar Jahre beim Politik machen nerven kann“.

Bei fortschreitender Erosion der Autorität einer herrschenden Regierung und ihrer Ableger in der politischen Klasse muss diese aber nicht nur um ihre Basis im willenlosen Parlament fürchten.
Ein Zeichen für den Verfall einer Regierung ist, wenn sie ganz offen gegen das Volk Gesetze beschliesst.

In dieser Phase des Verfalls, des völligen Verfalls der Autorität der Bundesregierung befinden wir uns.
Nur 27 Prozent der Bevölkerung vertrauen ihr noch, laut einer Emnid-Umfrage von Mitte Dezember.

Nun steuert, wie einst in Weimar, alles auf die entscheidende Machtfrage zu:
Wer ist stärker – der Staat oder das Volk?
Gibt die Regierung auf oder zerbricht die Verfassung?
Setzt sich die politische Klasse durch und löst die Berliner Republik auf wie einst in Weimar, oder hält das Grundgesetz stand?

Das ist die einzige Frage von Bedeutung: die Machtfrage. Alles andere ist irrelevant.
Das Volk muss jetzt die Machtfrage stellen. Es bleibt ihm keine andere Möglichkeit mehr.

Hiermit, Hoher Gerichtshof der Öffentlichen Meinung, schliesse ich meine Ausführungen als Anwalt des Beklagten Grundgesetz.

Die Entscheidung liegt nun bei Ihnen…

(…)

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aus 2007:

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