BND: Staatsgeheimnis I.

Wegen der BND- Journalistenaffäre wurde der 1. Untersuchungsausschuss des 16. Deutschen Bundestages einst ins Leben gerufen. Der Aufarbeitungen dieser Affäre ist der Ausschuss bisher erfolgreich aus dem Weg gegangen. Nun will er im Februar und im März diesen Komplex endlich aufarbeiten. »Toll« – sagte ich mir und meldete mich gleich an. Rief aber auch einige Kontaktpersonen im Ausschuss an und fragte was geplant sei.

»Videofilme? Nein, uns ist nichts über heimliche BND- Video- Aufnahmen bekannt. Was oder wen sollen diese Filme denn zeigen?«  »Uups«, kann ich da nur sagen und erlaube mir in Form von öffentlichen Fragen den Finger tief in die Wunde einer Bundesbehörde zu legen. Eine Wunde die zeigt, dass diese Bundesbehörde (nach meiner Meinung) jenseits der Verfassung steht.

Öffentliche Fragen an das Bundeskanzleramt:

Ist es richtig, dass zur Sicherheitsabteilung (Eigensicherung/Abwehr) ein dienstinternes, geheimes Observationskommando gehörte, welches sich  QB 30 nannte (später QB 80)?

Ist es weiter richtig, dass diese QB 30 von einem zwischenzeitlich verstorbenen Frank Offenbach geführt wurde?

Ist es richtig, dass nach dem Tod von Frank Offenbach das Fehlen eines ganzen Satzes Observationsfilme festgestellt wurde.

Ist es richtig, das einer die fehlenden Observationsfilme zeigt, wie der BND 1993/94 den ehemaligen Bauunternehmer Dr. Utz, Jürgen Schneider observierte, auf Fahrten zwischen Königstein und der Schweiz? Zu einem Zeitpunkt, als der Schuldenmilliardär noch nicht Pleite war und das es Ziel dieser Observation war festzustellen, ob die Zielperson (Dr. Schneider) Bargeldbeträge in die Schweiz verschafft?

Ist es richtig, das ein weiterer dieser verschwundener Observationsfilme einen der Journalisten des Schäfer Berichtes – in geschlossenen Räumen – beim Sex zeigen?

Gehört es tatsächlich zu den Aufgaben des Auslandsgeheimdienstes deutsche Staatsbürger, die im Verdacht stehen im Ausland Bargeldbeträge zu deponieren, zu überwachen?

Ist es Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes Sexszenen – zwischen zwei dem BND nicht angehörigen Personen –  zu beobachten und zu filmen?

Ist es richtig, dass es von den Observationsfilmen der QB 30 mindestens zwei weitere Kopien- Sätze gibt, von denen sich eine Kopie – nach wie vor – im Besitz des Bundesnachrichtendienstes befindet?

Wurde Kopien der Observationsfilme vom Bundeskanzleramt dem BND- Untersuchungsausschuss vorgelegt?

Oder wurde der Ausschuss von der Existenz dieser Observationsfilme und von dem fehlenden Kopien- Satz informiert?

Ist es richtig, dass diese Bundesbehörde eine Ehre hat, welche die Ehre eines Voyeurs übersteigt?

Wenn ja – welche?