Die Heuchler im Bundestag haben selbst für den bedingt vorsätzlich handelten Freier die Zwangsprostitution unter Strafe gestellt. Wenn der Staat – in Form des JobCenters – selbst als Zuhälter auftritt, ist der Zwang zur Prostitution offensichtlich rechtlich in Ordnung.
„….Verena Storm ist Mutter eines neunjährigen Sohnes und erhält Arbeitslosengeld II. Ihr wurde eine Kürzung um 30 Prozent angedroht, als sie sich weigerte, eine Vereinbarung zu unterschreiben, die sie zur Prostitution als Nebenerwerb verpflichtete…“, berichtet das Neue Deutschland in seiner Ausgabe vom 19.1.2009.
Der Berliner Kampagne gegen Hartz IV stehe ich sehr skeptisch gegenüber. Die Broschüre der Kampagne – »Wer nicht spurt, kriegt kein Geld« – resultiert überwiegend auf eine Online- Befragung von ALG-II – Empfängern, die sich durch Sanktionsandrohungen des JobCenters bedroht fühlen.
Inwieweit die Angaben der (anonymisierten) Betroffenen überprüft wurden, ist mir unbekannt. Die in der Broschüre aufgeführten Beispiele sind teilweise erschreckend.
Aus dem Umstand, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Prostitution zwischenzeitlich ein legales Gewerbe ist, ergibt sich keineswegs die Pflicht, sich mittels Prostitution seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Auch dann nicht, wenn die Betroffene in früheren Zeiten diesem Gewerbe freiwillig nachgegangen ist.
Wenn dieses Beispiel tatsächlich stimmt, dann warte ich nur noch auf die Anweisung eines JobCenters an einen jugendlichen, männlichen ALG II Empfänger entweder eine Kürzung der Leistungen zu riskieren oder aber homophil zu werden und auf den Schwulen- Strich zu gehen.
Oder aber – künftig 1€ – Jobs im liegenden Gewerbe.
In welchen kranken Gehirnen entstehen eigentlich solche Auflagen?