AK Vorratsdatenspeicherung rät zu Anonymisierungsdiensten

Internetprovider sind seit dem 1.Januar 2009 verpflichtet, die Verbindungsdaten inklusive E-Mail-Verkehr ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern.

Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

„Die strengen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gelten nicht für die Identifizierung von Internetnutzern. Allein die Deutsche Telekom AG identifiziert auf Anfrage der Polizei täglich mehr als 500 Internetnutzer – meistens wegen des Verdachts von Betrug, Beleidigung oder Urheberrechtsverletzung. Bis das Bundesverfassungsgericht über unsere Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden hat, sollte jeder einen Anonymisierungsdienst nutzen, um sich vor falschem Verdacht und Bekanntwerden seiner Internetnutzung oder E-Mail-Kontakte zu schützen.“

AK Vorratsdatenspeicherung stellt heute auf seiner Homepage einen Vergleichstest von Anonymisierungsdienste vor und verschenkt 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungsdiensten.

Mit dieser Aktion möchten die Datenschützer und Bürgerrechtler des AK die Internet-User auf einen sensiblen Umgang mit ihren Daten aufmerksam machen und weisen darauf hin, dass die Benutzung von solchen Diensten legal ist.

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