Heute wurde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe vom 17.Februar bekannt. In ihr entschieden die obersten Wächter des Grundgesetzes, dass das in Bayern nach der „Föderalismusreform“ der Regierungsparteien SPD, CDU und CSU am 30. Juni 2006 mit 428 Ja-Stimmen gegen 162 Nein-Stimmen im Bundesparlament massiv veränderte Grundgesetz trotz der neuen „Oberhoheit“ der Landesregierungen in Fragen der „Sicherheit“ diesen keine Legitimation dafür gibt es ausser Kraft zu setzen.
Die Grundrechte, Artikel 1-20 unserer Verfassung der Republik, der Bundesrepublik, sie gelten immer noch, sogar in Bayern. Ob diese allerdings auch zukünftig in den Bundesländern gelten, ja ob diese Bundesländer demnächst noch gelten, das haben die Deutschen nun auf ihrem Stimmzettel zu entscheiden.
Denn wieder einmal sehen sich Republik und Verfassung einem heimtückischen Angriff der Regierungsparteien SPD, CDU und CSU ausgesetzt. Ein kalter Staatsstreich droht.
„Schlag gegen Staatsstreich "Föderalismusreform": Bundesverfassungsgericht setzt Grundgesetz auch in Bayern durch“ weiterlesen