Weitere Einschnitte der Grundrechte geplant – Änderungsabsichten zum G-10-Gesetz

Scheibchenweise, Stück für Stück wird in Deutschland  schon wieder erneut mit grosser Beharrlichkeit versucht, das Grundgesetz auszuhöhlen. Nach den allen bekannten Meldungen der letzten Woche wird heute ein neues Bedrohungsszenarium in den Raum gestellt.

Die Flut der Informationen über den ach so bedrohten Bundesbürger reisst nicht ab, er soll nicht zur Ruhe kommen, nach dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“. Gleich wird die nächste Keule der Gefahr auf unsere Sinne geschwungen. Jetzt geht es um die Sicherheit der vielen im Ausland verschleppten Bundesbürger, auf die Heerscharen von abenteuerlichen Individuen warten, um ein sattes Lösegeld zu erbeuten. Um diese den Raubrittern besser entreissen zu können, muss man ihren Aufenthaltsort kennen. Das gelingt natürlich nur, wenn man ihren Standort über  die Handyortung ermittelt. Aus diesem Grund soll es nach dem Willen unserer Regierung bald neue  Gesetzesänderungen zum G-10 Gesetz ( Befugnisse der Nachrichtendienste zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis) des Artikels 10 des Grundgesetzes geben, dass schon einmal am 26. Juni 2001 entgegen aller Datenschutzbedenken novelliert wurde.
SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, stellvertretende SPD-Fraktionschef Fritz Rudolf Körper und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU) sind sich wie immer darin einig, wenn es um die weitere Etablierung des Überwachungsstaates geht und den Nachrichtendiensten mit der Aufweichung der Grundrechte der Bürger, die das Grundgesetz garantiert, zu Diensten zu sein. Noch vor der Bundestagswahl soll die Gesetzesänderung der weiteren Überwachungsmöglichkeit der Bürger durchgezogen werden. Das Ausspähen im eigenen Land genügt nicht, auch die Überwachungsmöglichkeit im Ausland mutmasslich  entführter deutscher Bürger bedarf nun einer durch unsere Regierung geregelten gesetzlichen Grundlage.

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