Nach Ansicht der Schweizer Regierung sind die Durchführungsbestimmungen für Referenden und Volksinitiativen nicht mehr zeitgemäss

Welche Möglichkeiten haben demokratisch gewählte Regierungen, dass Mitspracherecht des einfachen Volkes bei Entscheidungen und Gesetzesänderungen, die jeden einzelnen Bürger betreffen, einzuschränken?

Demokratische Verfassungen, die im Laufe der sozialen Kämpfe hart gegen den Widerstand der einstigen Herrschafts- und Kapitalelite errungen wurden, wurden nicht freiwillig sondern nur durch Druck einer breiten Volksbewegung in einem Land eingeführt.
Die Schweiz besitzt ein Verfassungsrecht, die Schweizer Bundesverfassung, das nur durch eine Volksabstimmung nach einem Referendum, geändert werden kann. Dieses Referendum kann im Parlament beschlossene Regelungen zustimmen oder ablehnen oder umgekehrt Volksinitiativen zu neuen Vorschlägen zu Änderungen einbringen.

Um ein Referendum gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz durchzuführen, haben die Schweizer Bürger 100 Tage Zeit um 50000 Unterschriften zu sammeln.

Jüngstes Beispiel war die erfolgreich durchgeführte Freiheitskampagne gegen die Einführung biometrischer Daten in Schweizer Pässen und Identitätskarten. Radio-Utopie unterstützte monatelang diese Aktion.

Die Ansichten des Volkes scheinen bei der Schweizer Regierung nicht hoch im Kurs zu stehen. Wie soll man sich sonst erklären, dass sie der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt hat, zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für ein Referendum der modernen Entwicklung im Zeitalter des Internets noch entsprechen.

Ganz richtig hat die Regierung erkannt, dass sich Bürger über Sachverhalte alternativ zu den offiziellen Nachrichten informieren und dieses in immer grösser werdenden Anzahl tun. Man verlässt sich eben nicht mehr auf vorgefertigte Statements und sucht nach weiteren Informationen, um sich eine Meinung zu den Vorgängen in der Welt zu bilden. Ausgerechnet das Internet muss nun zur versuchten Beschränkung des Referendumsrechtes der schweizer Bürger herhalten.

Aus Angst vor dem Willen des Volkes soll eben dieser Volkswille mit fadenscheinigen Begründungen beschnitten werden: durch das moderne Medium Internet kann man mehr Unterschriften in kürzerer Zeit sammeln, sagt der Sprecher der Bundeskanzlei Hansruedi Moser. Also die Hürde höher anlegen.

Das bedeutet letztendlich nichts anderes, als den Erfolg eines Referendums möglichst zu verhindern, denn nach wie vor müssen die Unterschriften in schriftlicher Form auf einem Blatt Papier unterschrieben und an die Ämter eingeschickt werden, da eine elektronische Stimmabgabe über das Internet nicht möglich ist.

Der Erfindungsreichtum der Regierungen auf dieser Welt ist unermüdlich dabei, die Rechte der Bürger immer weiter zu beschneiden.

Update 13:22:

Wie wir so eben erfahren haben hat die Schweizer Bundeskanzlei die entsprechenden Aussagen zurückgezogen:

In einer Meldung der SDA vom 4. Februar 2009 wird mitgeteilt, der Bundesrat habe der Bundeskanzlei den Auftrag gegeben, zu prüfen, ob die Unterschriftenzahlen für Initiative und Referenden erhöht und die Sammelfristen verkürzt werden müssten.

Dies beruht auf einer irrtümlichen Auskunft der Bundeskanzlei. Sie zieht diese Aussagen deshalb zurück.

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