Rahmenbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung von Europäischen Gerichtshof bestätigt

Irland und die Slowakei hatten gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geklagt. In der Klage ging es nicht um Eingriffe in Bürgerrechte, sondern um die Formfrage der Rechtmässigkeit, da  die Richtlinie vom EU-Parlament und Europarat und nicht vom EU-Ministerrat für europaweite Kriminalitätsbekämpfung verabschiedet worden war.

 

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht heute dazu folgende Stellungnahme:


Obwohl der Europäische Gerichtshof die von schwarz-rot beschlossene EG-Richtlinie zur verdachtslosen Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) vorerst nicht für nichtig erklärt hat, bleibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Initiator der Verfassungsbeschwerde optimistisch.
„Die Entscheidung betrifft nur die formale Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage und hat die Verletzung der Grundrechte durch die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung nicht zum Gegenstand“, sagt Werner Hülsmann FIfF-Vorstandsmitglied und aktiv im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer/innen haben bereits beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lässt.“
Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: „Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Vorratsdatenspeicherung, Computerspionage und Kfz-Massenabgleich zeigen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält.“
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert: SPD, CDU und CSU müssen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufheben und sofort den neuerlichen Plan stoppen, Anbieter zur anlasslosen Surfprotokollierung im Internet zu ermächtigen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine anlasslose, massenhafte, computerisierte Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar.
Allgemein ist ein Stopp für neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze und eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossener Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen dringend erforderlich. Eine „systematische Evaluation“ fordert inzwischen selbst der Zweite Sicherheitsbericht der Bundesregierung mit der Begründung, „ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen“. Nach den spektakulären Verfassungsbrüchen der Bundesregierung in den letzten Jahren (Lauschangriff, Luftsicherheitsgesetz, Europäischer Haftbefehl, Vorratsdatenspeicherung) brauchen wir zudem eine unabhängige Grundrechteagentur, die alle Gesetzesvorhaben schon im Planungsstadium auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten begutachtet.
Bis zur endgültigen Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung rät der Arbeitskreis, sich wirksam vor einer Aufdeckung seiner persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:
1.Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
2.Nutzen Sie Anonymisierungsdienste für sensible Aktivitäten im Internet.

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