Die CDU- Spendenaffäre und der BND

Dieser Artikel ist keine Berichterstattung – er ist Verschwörungstheorie pur – und doch kommt er mutmaßlich der Wahrheit viel näher, als es der durchschnittlichen Leser vermuten könnte.

August 1991 – St. Margarethen, Schweiz

Walther, Leisler Kiep hat Karlheinz Schreiber um eine Spende für die CDU gebeten, der Waffenlobbyist hat den CDU-Schatzmeister in ein Restaurant im Dreiländereck – Deutschland/Österreich/Schweiz – bestellt und übergibt ihm dort zwei große braune Briefumschläge mit 1 Million DM in bar, die Kiep – nachdem er sich überzeugt hat, das in den Umschlägen Geld ist – an Horst W. weiter gibt.

Dieser – ganz Buchhalter – dokumentiert in seiner Buchhaltung die Reise nach St. Margarethen und den Rückflug penibel. Selbst die Quittung für Speisen und Getränke in dem Restaurant der Geldübergabe hat er verbucht, zur Freude der Staatsanwälte.

4. 11.1999

Im Rahmen der Aufarbeitung des so genannten Augsburger Komplexes, um den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber, geschieht Ungeheuerliches. Das Amtsgericht Augsburg erlässt Haftbefehl gegen den amtierenden Schatzmeister der Bundes- CDU Walther Leisler Kiep, wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Die Augsburger Staatsanwälte haben Beweise für einen dringenden Anfangsverdacht dahingehend, dass die Bundes- CDU von Karlheinz Schreiber 1991 eine Spende von einer Million DM  in der Schweiz übergeben wurde. Diese Spende sei weder im CDU Rechenschaftsbericht ausgewiesen, noch versteuert.

Fünf Monate später löst Angela Merkel  Wolfgang Schäuble als CDU Parteivorsitzenden ab.

Die Ermittlungen in dieser Sache führen zur Hessen- CDU, die einräumen muss, 1983 mehrere Millionen DM illegaler Parteispenden in die Schweiz transferiert und als angebliche Vermächtnisse jüdischer Erblasser deklariert in einem Wahlkampf verwendet zu haben.

Zentrale Figur in beiden Komplexen ist der CDU Finanzberater Horst W.

War dies die ganze Wahrheit?

Ich wage zu widersprechen. Karlheinz Schreiber und Horst W. haben sich nach dieser ersten Geldübergabe mehrfach in der Schweiz getroffen.

Warum?

Unterlagen des Schweizerischen Bankvereins belegen, dass Karlheinz Schreiber in der Zeit von Oktober 1991 bis Juli 1994 etwa drei Millionen DM vom Konto 18 679 der International Aircraft Leading LTD in bar abgehoben hat und diese Abhebungen – natürlich nur rein zufällig – immer dann statt fanden, wenn er sich unmittelbar danach mit Horst W. zum Kaffee in der Schweiz getroffen hat.

Es bestehen Zweifel und wo Zweifel bestehen erlaube ich mir grundsätzlich die Frage: Warum wurde nur die Geldübergabe im August 1991 aufgeklärt?

Szenenwechsel – BND- Zentrale

In der BND- Abteilung 5 – Eigensicherung und Abwehr – laufen die Verantwortlichen Amok. Ein für den BND als Quelle tätiger Journalist wusste zu berichten, dass etwa 3.300 Seiten BND- Originalaktenvermerke im Nachrichtenhandel offeriert werden und Film- und Tonaufnahmen des Observationskommandos QC 30.

Welche Wirkung diese Nachricht in der BND- Zentrale hatte, stellt Werner Ober in seiner Vernehmung am 13.2.2009 vor dem Untersuchungsausschuss unter Beweis, als er über diesen Vorgang mit erregter Stimme berichtete.

Was ist so aufregend an diesem Vorgang?

Der BND ist so dicht wie mein Nudelsieb, wenn auch nicht mit diesem vergleichbar. Bei meinem Sieb läuft nur das Wasser ab – beim BND auch die Nudeln, was die Verantwortlichen eigentlich wissen müssten.

Was die Aufregung verursacht ist der Umstand, dass zum Zwecke des Verkaufs der Inhalt der Filme gegenüber den Nachrichtenhändlern sehr präzise beschrieben wurden und meine Spatzen pfiffen mir, dass einer dieser Filme die Geldübergabe im August 1991 in St. Margarethen zeigen soll und diese Information im Nachrichtenhandel die Runde machte, vor dem 4.11.1999

Ein mutmaßlich Betroffener sieht sich genötigt zwei Personen – von denen er vermutet, dass sie im Besitz des BND Film- und Tonmaterials sein könnten – präventiv – anwaltlich abzumahnen.

Irgendwo in der Bundesrepublik

Die Treffen sind konspirativ – weit weg von Berlin. Auch sie dienen nur dem Zweck einen Kaffee zu trinken und zu plauschen, nach dem Vorbild von Karlheinz Schreiber und Horst W. und bei diesem Plausch unterbreite ich das Angebot eines Auftraggebers der bereit ist 20.000 € bar auf den Tisch zulegen, für einen (bestimmten) BND Film.

Die meisten Gesprächspartner schweigen verbissen. Einer will einen Recherchevorschuss auf Tageshonorarbasis, wenn er sich um die Sache kümmert. Was ich ablehne. Es genügt, wenn er mir die Kleidung der in der Schweiz gefilmten Person beschreibt, dann kann er 5.000 € gleich mitnehmen und erhält die restlichen 15.000 € bei Übergabe des Films. Der Mann schweigt, vermutlich hat er die Filme vor Jahren gesehen, kennt daher weitere Details, besitzt sie aber nicht.

Nur einem Gesprächspartner sage ich auf den Kopf zu, dass ich weiß, wer die Filme  – für ihn verwahrt – und warum am 4.11.1999 in Augsburg ein Haftbefehl erging.

Die Reaktion zeigt, als ich den Namen nenne, dass ich ins Schwarze getroffen habe.

Und wer wird der nächste Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss?

Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein  sagte einmal „Wovon man nicht sprechen kann – darüber muss man schweigen.“ Da für mich Demokratie Aufklärung ist, sollte die Zeit des Schweigens nicht überzogen werden.

Vielleicht sollte ich mit einigen Ausschussmitglieder reden und sie auffordern einen weiteren Politiker in den Zeugenstand zu rufen, um ihm nur eine einzige Frage zu stellen: „Sind Sie im Besitz eines Koffers mit Film- und Tonaufzeichnungen aus der QC 30 des BND?

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