FDP und Linke zu BND-Irak-Affäre: Bundesregierung begeht „Verfassungsbruch“ durch „skandalöse Missachtung“ der Justiz
Dass die Berliner Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU eine Gefahr im Verzug für die Allgemeinheit und die Republik darstellt, kann nach dem gestrigen Skandal im BND-Untersuchungsausschuss nicht mehr geleugnet werden. Die Clique um Kanzlerin Merkel (CDU) und Aussenminister Steinmeier (SPD) ignoriert bereits seit Jahren kontinuierlich das Bundesverfassungsgericht. Gestern kam auch noch der Bundesgerichtshof (BGH) dazu.
Der Hintergrund: die Bundesregierung weigert sich entgegen eines zwingenden Urteils des BGH, Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) über die Beteiligung deutscher Agenten an der Invasion des Irak 2003 dem zuständigen und übergeordneten legislativem Gremium, dem BND-Untersuchungsausschuss, zur Verfügung stellen.
Während der Invasion des Irak zu Zeiten der rotgrünen Koalition unter Gerhard Schröder (SPD) und Joschka Fischer (Grüne) hatte der BND einen Agenten mit dem Operationsnamen „Gardist“ im Hauptquartier des US-Zentralkommandos CENTCOM in Katar. Das CENTCOM wiederum stand in Kontakt mit den Agenten des deutschen Auslandsgeheimdienstes, die sich zum Zeitpunkt der Invasion westlicher Koalitionstruppen in der irakischen Hauptstadt Bagdad aufhielten.
Über die Anfragen des CENTCOM nach Informationen der deutschen Agenten vor Ort, sowie die Aufzeichnungen von „Gardist“ im CENTCOM Hauptquartier über diese „Requests for Information“, dreht sich die Affäre.
Die Bundestagsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten im BND-Untersuchungsausschuss eine Herausgabe der Akten von „Gardist“ verlangt, um zu erfahren welche Informationen vom deutschen Auslandsgeheimdienst aus Bagdad direkt an CENTCOM und damit an das Pentagon und die Bush-Regierung in Washington geliefert worden waren.
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD hatten im Ausschuss einen entsprechenden Beweisantrag des Abgeordneten Norman Paech (DIE LINKE), dem die Abgeordneten Max Stadler (FDP) und Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) beigetreten waren, abgelehnt und damit den gesetzlichen Minderheitenschutz im Ausschussverfahren verletzt.
Die drei Oppositionsparteien hatten daraufhin eine Beschwerde beim BGH eingereicht und Recht bekommen. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig gewesen, entschied der Ermittlungsrichter des BGH. In einem Untersuchungsausschuss sei es das Recht der Minderheit, Beweisanträge zu stellen, die von der Mehrheit prinzipiell auch beschlossen werden müssten. Laut dem ARD-Rechtsexperten Karl-Dieter Möller zufolge war es das erste Mal, dass der Karlsruher Gerichtshof sich überhaupt mit den Rechten in einem Untersuchungsausschuss befasste.
Die Linksfraktion äusserte dazu in einer Pressemeldung:
„Diesem Beschluss kommt auch über das jetzige Untersuchungsverfahren hinaus grundsätzliche Bedeutung zu, da die gesetzlich garantierten Minderheitsrechte auch in zukünftigen Untersuchungsausschüssen nicht mehr in Frage gestellt werden können.“
Nun passierte folgendes, ein unglaublicher Vorgang: Die Regierungsparteien SPD, CDU und CSU Bundesregierung ignorierten gestern im BND-Untersuchungsausschuss das Urteil des höchsten ordentlichen Gerichtes in Deutschland und weigerten sich die Akten herauszugeben.
Zur Begründung hieß es, dass Beschwerde gegen die vor einer Woche veröffentlichte Entscheidung des Ermittlungsrichters eingereicht worden sei. Darüber habe nun ein Senat des Gerichts zu entscheiden.
FDP-Obmann im U-Ausschuss Max Stadler protestierte erbittert:
„Die Weigerung der aus den Koalitionsfraktionen bestehenden Mehrheit im „BND“-Untersuchungsausschuss, einen gültigen und wirksamen Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes zu vollziehen, ist aus Sicht der FDP-Fraktion absolut inakzeptabel. Eine solche Missachtung des Bundesgerichtshofes durch den Bundestag ist bislang beispiellos.
Die Beschwerde der Ausschussmehrheit gegen die Entscheidung des BGH-Ermittlungsrichters hat nach ausdrücklicher Festlegung des Richters keine aufschiebende Wirkung. Somit liegt ein wirksamer Beschluss des Ermittlungsrichters vor. Die Ausschussmehrheit weigert sich nun, diesen gültigen Beschluss zu vollziehen und den Beweisantrag zur Abstimmung zu stellen und zu beschließen.
Mit diesem bisher einmaligen Vorgang erreicht die Blockade- und Verschleierungstaktik der Koalition im „BND“- Untersuchungsausschuss einen neuen traurigen Höhepunkt. Die Ausschussmehrheit fügt dem Verfassungsorgan Bundestag damit einen immensen Schaden zu.“
Der Obmann der Linksfraktion im BND-Untersuchungsausschuss, Norman Paech, erklärte:
„Die Regierungsfraktionen weigern sich, in einem wohl einmaligen Akt des Verfassungsbruchs, einen wirksamen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) umzusetzen..Die Regierungsfraktionen entziehen sich mit diesem Obstruktionsverhalten der Erfüllung ihres parlamentarischen Untersuchungsauftrages.“
Der Skandal einer freidrehenden Bundesregierung, welche die Verfassung bricht, geltende Gesetze und die Beschlüsse der höchsten Bundesgerichte einfach ignoriert, fand bei der bellizistischen Konzernpresse keinen Wiederhall. Allein die „Tagesschau“ und die „Netzeitung“ berichteten darüber.
Bereits im Januar hatte „Heise“ über die „Verkehrte Welt oder orwellsches Neusprech“ der Bundesbehörden bezüglich des Verschwindens von Akten berichtet. Entgegen geltender Gesetze bestimmen die Arbeitsebenen der exekutiven Ministerien nach eigenem Gutdünken selbst darüber, was vor der Öffentlichkeit geheim bleibt und was nicht. Zynisch begründet das die Regierung ausgerechnet mit „öffentlichen Belangen“.
Die Bundesregierung am 12.Dezember 2008 in einer Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
„Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft zwar einen Anspruch auf Zugang zu Informationen bei Behörden des Bundes, dieser kann jedoch durch öffentliche Belange beschränkt sein.“
Im Februar stellte sich heraus, dass die amtierenden Bundesregierungen seit Helmut Kohl (1983-1998) die Öffentlichkeit über die Inlandsspionage des Auslandsgeheimdienstes BND schamlos belogen haben.
Das Bundeskanzleramt war bereits 1993 über Observierungen von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) informiert und hatte nicht wie bisher behauptet erst im November 2005 davon erfahren. Dies ging aus der Aussage des früheren BND-Präsidenten Konrad Porzner Mitte Februar in Berlin vor dem BND-Untersuchungsausschuß des Bundestages hervor.
Besonders brisant: offenbar lief die Operation sogar am damaligen BND-Präsidenten Porzner vorbei und wurde direkt aus dem Kanzleramt angeordnet. Aus der Sitzung des U-Ausschusses am 14.Februar:
Frage Hellmut Königshaus, FDP: „Kann es sein, daß der Geheimschutzbeauftragte die Observation in Absprache mit dem Staatsminister an Ihnen vorbei angeordnet hat?“
Porzner: „Damals hatte ich diesen Verdacht nicht“
Frage Hellmut Königshaus, FDP: „Haben Sie ihn heute?“
Porzner: „Ja.“
Dass „der BND, dumm wie die Nacht“ bei der Beschnüffelung von Journalisten im Inland vorging, ist mittlerweile unumstritten.
Wie er für das US-Militär und die Bush-Regierung während der Invasion des Irak in Bagdad vorging, das muss erst noch herausgefunden werden.
(…)
13.02.2009 BND: Staatsgeheimnis V
21.02.2008 U-Ausschuss,Stadler: deutsche Behörden handelten „fahrlässig“ vor 11.September
Artikel technisch aktualisiert am 26.04.2015. Der Inhalt wurde nicht verändert.