Die Republikzerstörung durch Banken- und Staatsmafia geht munter weiter. Nach 13 Milliarden Euro der Hamburger und Schleswig-Holsteiner für Cash und „Kreditgarantien“ der kaputten HSH Nordbank legte jetzt der am 17.Oktober im Eilverfahren durch den Bundestag beschlossen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ Soffin noch 30 Mrd an Steuermitteln des Bundesstaates durch sogenannte „Liquiditätsgarantien“ obendrauf. Und zwar für ein Geschäftsmodell von dem alle involvierten Parteien selbst sagen, dass es nichts wert ist.
Das neue Geschäftsmodell, was der „Interimsvorsitzende“ des Bankenvorstands Dirk Nonnenmacher am gestrigen Montag dem Aufsichtsrat der HSH Nordbank vorlegte, besteht aus – bitte festhalten – „internationaler Schiffsfinanzierung, Firmenkunden- und Immobiliengeschäft in Norddeutschland“. Dies berichtete gestern, ganz ungewohnt skeptisch, die „Financial Times Deutschland“.
HSH: SENKBLEI SUCHT SCHIENBEINE
In Wirklichkeit geht es bei der gigantischen Subventionierung der HSH auch um eine Finanzierung der Zahlungsunfähigkeit deutscher Werften und Importeure, also Konzerne in Deutschland. Am 27. Februar war bekannt geworden, dass Hans-Jörn Arp, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Parlament Schleswig-Holsteins, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer in Kiel und Geschäftsführer seiner eigenen „Arp Beteiligung GmbH“, in einem persönlichen Schreiben an SPD-Finanzminister Peer Steinbrück die Ausweitung des „Bankenrettungsschirms“ der Bundesregierung in Höhe von 500 Milliarden Euro auf die sogenannten Akkreditivgeschäfte gefordert hatte.
Ein Akkreditiv ist ein
„unwiderrufliches Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs, gegen Vorlage der darin angegebenen Dokumente und Einhaltung der Akkreditivbedingungen (z. B. Wahrung der Fristen) Zahlung zugunsten des Exporteurs zu leisten.“
Angeblich wegen der „Zurückhaltung“ und dem „Misstrauen“ der Banken sei es nun notwendig, so CDU-Wirtschaftslobbyist Arp in seinem Brief an Steinbrück, dass der Staat für zahlungsunfähige Importeure einspringe. Dass Arp auch den Bau neuer Containerschiffe fördern lassen wollte, darf angesichts der Weltwirtschaftskrise als ganz besonders schlechter Witz gewertet werden.
Zu den eigenen Akkreditivgeschäften schrieb die HSH Nordbank 2006 in einem „Lagebericht“:
„Im Bereich Import des Akkreditivgeschäfts sind Umsätze und Erträge deutlich angestiegen. Insbesondere legten wir durch höhere Postenzahlen im Textil- und Ölsektor zu. Auch im Export-Akkreditivgeschäft wuchsen die Erträge. Im Zahlungsverkehr steigerten wir das Ergebnis vorwiegend durch höhere Kosteneffizienz in der Abwicklung infolge eines höheren Anteils belegloser Aufträge.“
Es wäre sicherlich spannend zu wissen, was das heisst, „beleglose Aufträge“, und wie gross die waren. Wenn man sich noch an die Zeit erinnerte wo man als Einmannbetrieb jeden Beleg vom Copyshop jahrlang aufbewahren musste, kann man bei sowas nur mit der Partei schütteln die jetzt da sitzt wo früher der Kopf war.
Dass niemand, wirklich niemand, diese ganze abgefeimte Farce des HSH-Vorstands glaubt, welcher jetzt nochmal 30 Milliarden Steuergelder schlucken will, wurde gestern brutal deutlich. Der Aufsichtsrat der HSH tagte und stimmte dem Vorstandsplan zu, obwohl er dies gar nicht hätte tun müssen, denn das ist Sache der Hauptversammlung im April. Worum es wirklich ging in dieser Posse: (Zitat FTD erster Artikel):
„Stimmt der Aufsichtsrat nicht geschlossen zu, könnten auch die Parlamentarier ihre Zweifel bekommen – und Nein sagen.“
D.h., die scheinbar nicht nur Gewissensfreiheit, sondern auch Verstandsfreiheit geniessenden Vollpfosten von Landesparlamentariern könnten eventuell verwirrt werden und nicht mehr geneigt sein den Anweisungen aus den Banken Folge zu leisten, weil man auch dort nicht mehr Seit an Seit schreitet. Was für eine Scharade.
Bisher hält wenigstens die schwarzgrüne Avantgarde in Hamburg Reihen und Augen gewohnt fest geschlossen. Bis 2010 wird jetzt zurückbezahlt, 21.4 Milliarden Euro Steuergelder der Hamburgerinnen und Hamburger, in einem Doppelhaushalt für 2 Jahre der in 2 Monaten schon wieder hinfällig ist und alle wissen es. Eine Schmierenkomödie, ein Albtraum der Falschheit, ein Menschzirkus vor den Augen der Dummbeutel die weiter Wähler spielen ohne zu begreifen dass sie schon mitten auf einer Bühne stehen, hinter der selbst schon die Garderobiere die Flucht ergriffen haben. Es ist einfach unbeschreiblich. Die allermieseste Posse aber, die spielt sich sogar abseits dieser Bühne ab.
KALTER STAATSSTREICH DURCH DIE „FÖDERALISMUSKOMMISSION II“
In den Hinterzimmern Berlins arbeitet die Bundesregierung unter aktiver Beteiligung der Landesregierungen in der „Föderalismuskommission“ mit ihrer sogenannten „Schuldenbremse“ an der finanziellen Entmachtung der Landesparlamente. Dieser Staatsstreich der „grossen“ Berliner Koalition, diese Verfassungsverstümmelung, soll noch bis zum Sommer mit Zweidrittelmehrheit durch den Bundestag und dann irgendwie durch den Bundesrat gepeitscht werden.
Letzteres verspricht ganz besonders interessant zu werden, da SPD, CDU und CSU-Regierungen in der Länderkammer nicht einmal mehr die absolute Mehrheit beisammen haben. Man verspricht sich, so scheint es, wieder einmal die Hilfe des unübertrefflich kläglichen Landesverbandes der Grünen in Hamburg.
Wenn allerdings die Landesparlamente nicht bald ihren Verstand beisammen haben und ihre Landesregierungen dazu zwingen an dieser gigantischen, epischen Zerstörung der stärksten Republik Europas mitzuwirken – mutmasslich um sie als lästigen Konkurrenten der EU zu beseitigen – dann beschliessen die Landesparlamente bald genauso wenig wie das EU-Parlament.
Das Mitglied der Föderalismuskommission II Bodo Ramelow (Linksfraktion) in einem Brief vom 12.Februar an die Kommissionsvorsitzenden, den Führer der SPD-Bundestagsabgeordneten, Peter Struck, sowie den Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Günter Öttinger (CDU):
„Sehr geehrter Herr Oettinger, Sehr geehrter Herr Dr. Struck,
mit Blick auf die heutige Kommissionssitzung möchte ich für die Fraktion Die Linke unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die beabsichtigte Änderung des Staatsverschuldungsrechtes insbesondere im Hinblick auf Art. 109 vortragen und begründen…Es geht (..) um die Frage, ob der Bund über eine Grundgesetzänderung konkrete Vorgaben für den Umfang der Verschuldungsgrenzen in den Länderverfassungen machen kann bzw. wie jetzt, den Ländern eine strukturelle Kreditaufnahme ganz versagen kann.
Dazu äußern sich auch die drei Ministerien nach unserem Eindruck nur vage. Sie schreiben, dass die neue Schuldenbegrenzungsregel„nicht normieren würde, wie die Länder ihre Haushalte zu gestalten hätten; sie würde den Ländern vielmehr nur einen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen sie ihre Haushalte gestalten können. Das Instrument der Kreditaufnahme würde den Ländern nicht grundsätzlich verwehrt, sondern dessen Inanspruchnahme im gesamtstaatlichen Interesse der Sicherung eines tragfähigen Gesamthaushalts reguliert.“
Dies ist ein offenkundiger Widerspruch zu der abgestimmten Reglung, wie sie uns im gestern zugeleiteten Ergebnisvermerk präsentiert wurde. Sie entspricht aus unserer Sicht noch nicht einmal den o.g. verfassungsrechtlichen Kriterien, die BMF, BMJ und BMI formuliert haben. Das ist ein höchst bedenklicher Vorgang. Für uns ist damit klar, dass die hier vorliegende Neuregelung des Art 109, konkret die Passage
„5 Die nähere Ausgestaltung dieses Grundsatzes für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen, mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann Rechnung getragen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,0 % des BIP nicht überschreiten.“ohne hinreichende verfassungsrechtliche Expertise beschlossen werden soll. Die verfassungsrechtliche Begründung der neuen Schuldenregel, die BMF, BMJ und BMI 2008 geliefert haben, bezieht sich somit auf einen Sachverhalt, der in der 2009 vereinbarten Fassung des Art. 109 so nicht mehr gegeben ist. Das ist mit Blick auf die Mitwirkung der Verfassungsorgane an dem weiteren Verfahren ein inakzeptabeler Vorgang. Bis jetzt ist für uns nicht erkennbar, wie die Einbringer der Föderalismusreformgesetze den erheblichen verfassungsrechtlichen Einwänden vor einer Prüfung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten begegnen wollen.
Abschließend möchten wir betonen, dass die nun vereinbarte strukturelle Verschuldungsregel (0,35 BIP für den Bund 0,0 Prozent für die Länder) aus unsere Sicht eine klare Benachteiligung der Länder darstellt. Die Mehrheit der Kommission hat zu keinem Zeitpunkt auch nur einen Vorschlag sowohl der Vertreter der Landtage als auch der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen. Das betrifft insbesondere deren Überlegungen zum Umgang mit den Altschulden der finanzschwachen Länder und Kommunen. Unser Eindruck, dass die Koalition gemeinsam mit den Landesregierungen so die Länderparlamente aushebelt, verstärkt sich dadurch noch. Die Länderparlamente, die mit dem Lübecker Konvent ihr umfassendes Bedürfnis und ihre Bereitschaft, an der Föderalismusreform mitzuwirken, bekundeten, haben so dafür nichts anderes bekommen als eine kalte Ohrfeige.“
DIE DEUTSCHEN PARLAMENTE: AUSLAUFMODELLE PER EIGENEN BESCHLUSS?
Im April sollen die Länderparlamente Schleswig-Holsteins und Hamburgs darüber entscheiden, ob man die eigenen Bundesländer an das „Geschäftsmodell“ der HSH Nordbank ketten soll, dessen Mitbesitzer mit Sperrminorität der US-Milliardär Flowers ist welcher schon als Mitbesitzer der Hypo Real Estate die gesamte Republik bereits über 100 Milliarden Euro gekostet hat.
Ebenfalls im April muss die Hauptversammlung der HSH dem Vorstandsplan zustimmen. Die HSH Nordbank hat diesbezüglich in einer eigenen Studie festgestellt, dass das jetzt auf den Tisch gelegte Geschäftsmodell des Vorstands keinen Wert hat. Der Schiffsmarkt bricht zusammen. Zitat erster FTD-Bericht:
„Dramatischer Rückgang der Charterraten, nachhaltige Erholung nicht vor Mitte 2010.“
Laut FTD wurde deshalb in der HSH Nordbank die Parole ausgegeben:
„Bis das Geld geflossen ist, darf sich keiner mehr zum Schiffsmarkt äußern.“
Ebenfalls im April soll der Bundestag den Staatstreich der „Föderalismusreform II“ beschliessen, welche, wie oben durch das Kommissionsmitglied Ramelow selbst beschrieben, die Länderparlamente entmachtet und überdies eine Finanznotstandsverfassung in Kraft setzt die mit einfacher Kanzlermehrheit – ohne notwendige Zustimmung des Bundesrates – die volle Kontrolle über die Staatsfinanzen an die Bundesregierung überträgt.
Diese doppelte Entmachtung der Länder, sowie ihrer Parlamente, läuft auf eine verfassungswidrige Ausschaltung des föderalen Parlamentarismus durch die Berliner Zentralregierung hinaus.
In der jetzt schon angekündigten Föderalismuskommission III sollen überdies die nördlichen Bundesländer zu einem einzigen Nordstaat zusammengefasst werden. SPD-Bundestagsfraktionsführer und Vorsitzender der Föderalimuskommission II, Peter Struck, hatte am 26.Februar diese „Fusion“ der Bundesländer explizit für die Finanzierung der HSH-Bankenschulden ins Spiel gebracht und die Finanzkrise der plötzlich kreditunwilligen Banken zum versuchten Putsch gegen das Grundgesetz genutzt.
Struck tat dies auf einer Konferenz in Hamburg, an der alle Fraktionsführer der deutschen Landtage, des deutschen Bundesparlamentes sowie des machtlosen EU-Parlamentes teilnahmen.
GESPENSTISCHES SCHWEIGEN ZUR REPUBLIKZERSTÖRUNG
Man fragt sich angesichts dieser unfassbaren Vorgänge, vor den Augen einer gelähmten und wie hypnotisiert wirkenden Öffentlichkeit, ob die Parlamente der Republik überhaupt noch weiter existieren wollen. Wenn sich ihre hochbezahlten Mitglieder schon mit ihrer Bedeutungslosigkeit abgefunden haben, wäre dies wenigstens eine plausible Erklärung für ihre betriebene Selbstentmachtung.