Geldstrafe für lautlose Bürgerbekundungen zum Erhalt des Grundgesetzes im deutschen Parlament

Aktionen zur Verhinderung der Gesetze zur Überwachung der Bürger sind naturgemäss unerwünscht von den Institutionen, die eben diese Gesetze beschliessen. Und erst recht, wenn dies in der heiligen Halle des Parlamentarismus geschieht.

Wobei es absolut paradox ist, dass die gewählten Volksvertreter im Besitz ihres vollen geistigen Urteilsvermögens Gesetze zur Überwachung gegen die Interessen ihres „Wahl-Volkes“ beschliessen, sind sie sich ihrer Wiederwahl mit solchen Massnahmen so sicher? Daraus folgt die logische Konsequenz der folgenden Frage: Dienen sie langfristigen Zielen? Der aufgeklärte Bürger weiss hier die Antwort.

Ideologische Paradoxien: Gesellschaftliche Ideologien enthalten in der Praxis oft paradoxe Elemente, vor allem wenn sie mit absolut gesetzten Werten wie Freiheit oder Gleichheit operieren. Beispiele: So werden, um eine „freiheitliche“ Ordnung aufrecht zu erhalten, Maßnahmen eingesetzt, die die Freiheit einschränken (z. B. McCarthy-Ära in den USA oder auch die aktuellen Debatten um die Einschränkung von Bürgerrechten im Anti-Terror-Kampf). Umgekehrt wurden in kommunistischen Ideologien, um das Ideal der „Gleichheit“ zu erhalten, Systeme etabliert, in denen einige deutlich „gleicher“ waren als andere. Praktisch alle politischen Ideologien, in denen „der Zweck die Mittel heiligt“ beinhalten diese Paradoxie: In der Durchsetzung bestimmter Werte für die Zukunft werden die gleichen Werte in der Gegenwart geopfert. Wie bei vielen Paradoxien entsteht der Widerspruch auch hier durch die Anwendung eines Prinzips (Freiheit, Gleichheit) auf sich selbst bzw. auf die Bedingungen, die dieses Prinzip ermöglichen sollen.

Wir wählen uns ein Parlament und lassen uns von diesem Schritt für Schritt entmündigen und bis in die privatesten Bereiche kontrollieren. Was ist die Aufgabe des Deutschen Bundestages? Hier eine kleine Lektüre für unsere Bundestagsabgeordneten, die bei ihrem bisherigen Abstimmverhalten, dass zur Einschränkung der Grundrechte in Deutschland führte, bei der kommenden Bundestagswahl im September erfahren werden, was es heisst, gegen die Interessen der Bevölkerung zu entscheiden:

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Er wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt durch das Volk gewählt und legitimiert….Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes aus, er kontrolliert auch den Einsatz der Bundeswehr. Politisch bedeutsam ist die Öffentlichkeitsfunktion, wonach der Bundestag die Aufgabe hat, die Wünsche der Bevölkerung auszudrücken und umgekehrt die Bevölkerung zu informieren.

Am 12.November wurde das BKA-Gesetz mit Zweidittel-Mehrheit entgegen der Wünsche und Interessen des Volkes von unserem Bundestag verabschiedet und trat am 1. Januar 2009 in Kraft.

Wie das unabhängige Internet-Portal gulli.com gestern berichtete, hatten sich an diesem Tag drei Datenschutz-Aktivisten als Zuschauer auf die Zuschauertribüne begeben und beim Tagungsordnungspunkt zur Abstimmung über das BKA-Gesetz „Gesetzesentwurfes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“   DINA3-Bögen mit der Aufschrift „BKA-Gesetz gefährdet DEMOKRATIE“  für ganze unerträglich lange 10 Sekunden hochgehalten.

Dieser schweigende Ausdruck des Protestes konnte natürlich nicht geduldet werden und die Aktivisten wurden unverzüglich aus dem Bundestag entfernt. Eine dermassen friedliche, lautlose Willensbekundung für den Erhalt der Bürgerrechte muss in den Augen unserer Behörden selbstverständlich bestraft und für die Zukunft möglichst mit Hilfe von Bussgeldern unterbunden werden, die jetzt in dem genannten Fall auch verhängt wurden.

Auf dem Blog Kinra können wir seit dem 6.März 2009 den dort veröffentlichten BKA-Gesetz-Bussgeldbescheid lesen: 

  „Ihnen wird zur Last gelegt, am Mittwoch, dem 12. November 2008 gegen 17.05 Uhr im Plenarbereich Reichstagsgebäude, Platz der Republik 1, 11011 Berlin gegen die Hausordnung des Deutschen Bundestages verstoßen zu haben, indem Sie sich während einer laufenden Sitzung (sic!) auf der Besuchertribüne des Plenarsaals mit zwei weiteren Besuchern von Ihren Sitzen erhoben und Zettel mit der Aufschrift „BKA-Gesetz gefährdet DEMOKRATIE“ hochhielten.
    […]
    Ihre o.g. Handlung war geeignet, die laufende Sitzung des Deutschen Bundestages zu stören. Der eingesetzte Polizeivollzugsbeamte musste Ihnen fünft DIN-A-3-Zettel abnehmen, die Sie für circa 10 Sekunden nebeneinander über Ihren Köpfen gehalten hatten, so dass der Schriftzug „BKA-Gesetz gefährdet DEMOKRATIE“ zu lesen war. Im weiteren Verlauf mussten sich die Mitarbeiter des Parlamentsassistenzdienstes zu Ihnen auf die Tribüne begeben, um Sie aus dem Plenarsaal zu begleiten. Der Vorfall wurde vom amtierenden Präsidium bemerkt.

    Im Plenarsaal fand gerade die zweite und dritte Beratung des „Gesetzesentwurfes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ statt. Das Hochhalten des o.g. Schriftzuges ist somit als Missfallenskundgebung bezüglich dieses Gesetzesentwurfes zu werten (sic!).
    […]

    Mit freundlichen Grüßen

    Deutscher Bundestag

    – Der Direktor -„

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