Verfassungsminister der Bundesregierung dünkt sich kompetenter als das Verfassungsgericht – dem Hüter des Grundgesetzes
Den Abbau unserer Grundrechte hat Dr. W. Schäuble seit vielen Jahren zum Teil erfolgreich betrieben, indem er Gesetzesvorlagen erstellte und diese von unserem fast alles abnickenden Bundestag zur Abstimmung bringen liess.
Ist ein solches von seiner Initiative ausgegangenes Gesetz erfolgreich verabschiedet worden, folgte anschliessend mit neuen Gesetzesvorlagen gleich die nächste Attacke auf das Grundgesetz.
Damit auch diese Gesetze wieder ohne die Gefahr einer Ablehnung angenommen werden, wurden die allerdümmsten haaresträubendsten Vorfälle erfunden, zum Beispiel, dass die Mumbaiattentäter auch in Deutschland Terroranschläge geplant hätten.
Wird ein Gesetz nicht in der Abstimmung durch den Bundestag angenommen, kann es schon mal passieren, dass unser Innenminister trotzig wird. Ein ganz krasser Vorstoss war sein Versuch, die Abstimmungsmodalitäten des Bundesrates zu ändern, als er befürchten musste, dass auch dieser dem BKA-Gesetz nicht zustimmen würde, wobei er im Übrigen Schützenhilfe zu diesem weiteren Angriff auf das Grundgesetz vom Bundespräsidenten Horst Köhler bekam: „Wolfgang Schäuble hat recht: Enthaltungen sollten dort künftig nicht mehr wie Nein-Stimmen wirken“
Deutschland besitzt Verfassungsminister – auf Bundes- sowie Länderebene -, deren Aufgabe darin besteht, einzubringende Gesetze zu prüfen, ob sie im Einklang mit dem Grundgesetz stehen.
Bundesministerium des Inneren (Auszug):
Das Bundesministerium des Innern ist – wie auch das Bundesministerium der Justiz – Verfassungsressort. Diese Stellung resultiert aus dem besonderen Widerspruchsrecht gem. § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bundesregierung: Ist ein Gesetz- oder Verordnungsentwurf oder eine Maßnahme der Bundesregierung mit geltendem Verfassungsrecht nicht vereinbar, so können der Bundesminister des Innern und die Bundesministerin der Justiz Widerspruch erheben.
Die Angelegenheit darf nur durchgeführt werden, wenn das Kabinett den Widerspruch mit Mehrheit in Anwesenheit des Widerspruchsführers überstimmt.
Diese Regelung hat eine besondere verfassungsrechtliche Verantwortung des Bundesministers des Innern und der Bundesministererin der Justiz zur Folge. Das Widerspruchsrecht stellt eine verfassungsorganisationsrechtliche Regelung dar, die die Grundrechtsbindung (Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz) und die Verfassungsbindung (Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz) der Exekutive konkretisiert (Grundrechtsschutz/ Verfassungsschutz durch Verfahren). Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, überprüfen in beiden Ressorts besondere Verfassungsrechtsabteilungen Gesetzgebungs-, Verordnungsvorhaben und alle sonstigen Maßnahmen auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin.
Die Doppelzuständigkeit von zwei Ministerien hat sich bewährt, in ihr kommt die besondere Verfassungsbindung der Regierung zum Ausdruck. Wäre nur ein Ressort Verfassungsministerium, so könnte das Widerspruchsrecht politisch instrumentalisiert werden.
Recht der Verfassungsorgane
Die Prüfungsaufgaben im Recht der Verfassungsorgane betreffen vor allem die Frage, ob Gesetzes- und sonstige Vorhaben mit den Artikeln 38 bis 69 Grundgesetz vereinbar sind. Diese Bestimmungen regeln insbesondere die rechtliche Stellung des Deutschen Bundestages, des Bundesrates, des Bundespräsidenten und der Bundesregierung. Da das Grundgesetz dem Deutschen Bundestag umfassende Rechte zur Kontrolle der Regierungstätigkeit einräumt, ist für die Bundesregierung aus der Sicht ihrer eigenen Interessen häufig die Frage von Bedeutung, ob und in welcher Weise sie einem Auskunftsbegehren des Deutschen Bundestages, seiner Ausschüsse oder Mitglieder entsprechen muss. Auch die Frage, wie weit innerhalb der Bundesregierung die Organisationsgewalt des Bundeskanzlers bzw. der Bundesminister über ihren eigenen Geschäftsbereich reicht, ist im politischen Leben von Bedeutung.
Diese Verfassungsministerien ergeben für diese Gesetzesüberprüfung keinen Sinn bei der grossen Anzahl der erfolgreich eingereichten bürgerrechteabbauenden Gesetzesvorlagen, sondern stellen sich als Einrichtungen heraus, die der Bewahrung der Bürgerrechte konträr entgegenstehen, weil diese zur Abstimmung gelangen.
Die beiden zur Zeit amtierenden Bundesverfassungsminister von Deutschland sind Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries. Bundesinnenminister und Bundesjustizministerin sind, kaum vorstellbar, gleichzeitig unsere Verfassungsminister.
Wenn die Situation zur Rettung der Unantastbarkeit des Grundgesetzes nicht so ernst wäre, könnte man hier in ein sarkastisches Gelächter in Bezug auf unseren verfassungsabstinenten Innenminister ausbrechen. Wer kam auf eine solche Idee, dass hier nur den Schein der Demokratie wahrende Verfassungsministerium nicht unabhängig zu etablieren?
Wobei es auch dann nicht unabhängig wäre, ist es doch der jeweils herrschenden Regierung – dem Regierungschef (Bundeskanzler oder Ministerpräsident) infolge dessen Richtlinienkompetenz unterworfen.
Ständig muss sich das Verfassungsgericht mit den Angriffen auf das Grundgesetz auseinander setzen, die die Regierung durchführt. Die Meldungen über Klagen von Bürgern und anderen bürgerrechtlichen Institutionen reissen nicht mehr ab.
Im Oktober fand in Berlin die Demonstration „Freiheit statt Angst“ mit hunderttausend frustrierten Bürgern statt, die es satt haben, von Schäuble und Co. terrorisiert zu werden. Denn es ist Psychoterror, unter dem die Bevölkerung seit Jahren leiden muss. Im harmlosesten Fall ist es die grundlos geschürte Terrorangst bis hin zu der tatsächlich stattfindenden, illegalen Bespitzelung, Zensur ,Zusammenführung der Datensammlung über die Bürger und ständigen Änderungen an den Artikeln des Grundgesetzes.
Wolfgang Schäuble braucht der deutschen Bevölkerung keine weiteren Beweise zu liefern, dass er einzig und allein auf die Zerstörung der Bundesrepublik Deutschland durch Änderungen des Grundgesetzes zum Ziel der Ausübung der totalen Kontrolle hinarbeitet und das Aufgehen des deutschen Staates in die Europäische Union unter deren Gesetzgebung, die über keine Opposition mehr verfügt.
Aus all diesen bisherigen Untaten unseres Bundesinnen- und Bundesverfassungsministers würde man meinen, dass einen nichts mehr überraschen könnte, wenn man die neuesten Nachrichten seiner letzten Statements hört. Nichts anderes war zu erwarten gewesen, dennoch erfährt der eine oder andere neue schockierende Pläne auf den Angriff auf unsere demokratische Freiheit, die im nächsten Artikel kommentiert werden. Da es notwendig ist, alle Bürger über die Geisteshaltung Dr. W. Schäuble aufzuklären, werden im Folgenden einige Aussagen zitiert, die in einem Gespräch zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und dem früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer getroffen worden, das die FAZ am 11.März veröffentlicht hat.
W. Schäuble bezeichnet den Widerstand der Bevölkerung gegen das BKA-Gesetz als „Das ist so ein Erregungszustand, wie wir ihn gelegentlich in unserer Öffentlichkeit haben.“
Herr Hassemer meint dazu: „Ich war überrascht über die Intensität dieser Diskussionen und erfreut. So etwas komme eigentlich nicht mehr vor, hatte ich gedacht: dass ein Gesetzestext, der schon das Ergebnis eines langen Streits war, noch einmal zur Disposition gestellt wird. Warum ließ sich der Widerspruch mobilisieren? Das Bundesverfassungsgericht bringt das Problem, um das es bei den Online-Durchsuchungen geht, in eine ganz unmittelbare Nähe zum fundamentalen Prinzip der Menschenwürde. Es geht um Privatheit. Ich beobachte die Entwicklung der Gesetze zur inneren Sicherheit schon lange – eigentlich solange ich Zeitung lesen kann. Seit den achtziger Jahren sehe ich eine klare Entwicklung hin zu immer mehr Streben nach Sicherheit.“
W. Schäuble ist ungeduldig, weil seine Gesetzesvorstellungen zum Abbau der Grundrechte nicht zügig verabschiedet werden und dass man es wagt darüber zu diskutieren, wenn einem der Polizeistaat errichtet wird.
„Was mich störte an der Debatte, war ihre Länge. So entstehen Verunsicherungen in vielen Teilen der Bevölkerung, zu denen offenbar auch ehemalige Verfassungsrichter gehören. Zu Zeiten von Wallenstein musste man Boten abfangen. Im Computerzeitalter muss es unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit des Aufspürens elektronischer Botschaften geben.“
W. Hassemer „Sicherheitsbedürfnisse sind strukturell unstillbar. Es ist gegen das Argument „Morgen kann vielleicht etwas passieren“ kein Kraut gewachsen. Aber es muss ein Kraut dagegen gewachsen sein, wir können uns nicht immer weiter treiben lassen durch ein mögliches Bedrohungsszenario, können uns nicht leisten, alles abzuschneiden an den Grundrechten, was noch abgeschnitten werden kann. Ich habe immerhin den Eindruck, dass ein neues Bewusstsein für Datenschutz und Privatheit kommt.“
W. Hassemer: „Die Tendenz kontinuierlicher Verschärfung, die ich beobachte, ist auch unter Rot-Grün weitergegangen. Seit Mitte der achtziger Jahre haben wir nur neue Strafvorschriften bekommen, wir haben im Grunde keine abgeschafft. Die Strafbarkeit wurde erweitert, die Strafrahmen wurden erhöht…Wir haben einen kräftigen Zuwachs an heimlichen Ermittlungsmethoden und eine erhebliche Zunahme von Ermittlungen gegen nicht verdächtige Personen, auch das gehört nicht zu unserer Tradition.“
W. Schäuble: „So gesehen ist das, was Sie als Einschränkung von Freiheit beschreiben, nur die Reaktion auf einen nie dagewesenen Freiheitsgewinn, den die Menschen der Globalisierung zu verdanken haben. Die Menschen wissen, dass sie in Wahrheit mehr Freiheit haben. Deshalb stecken wir mitten in einem Wandel der Privatheit, der noch gar nicht abgeschlossen ist und der auch den Begriff und das Erleben von Freiheit fundamental beeinflussen wird.“
FAZ: „In seiner Funktion als TÜV der polizeilichen Instrumente hat das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit auch durch öffentliche Äußerungen von Richtern noch einmal den sogenannten Kernbereich des Menschenwürdeschutzes ganz stark gemacht. Ist das richterlicher Idealismus, den man zu weit treiben kann?“
W. Schäuble: „In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung hat es das getan. Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen – für jene nicht.“
W. Hassemer: „Da bin ich still. An der Stelle bin ich ganz still.“
Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz verteidigt das Grundgesetz gegenüber den neuesten Anmassungen des Bundesinnenministers: „Das Bundesverfassungsgericht darf laut Verfassung der Politik nur Spielraum lassen innerhalb der Grenzen des Verfassungsrechts“
Max Stadler (FDP) äussert sich über W. Schäubles verfassungsfeindlichen Ansichten: „Die Kritik von Herrn Schäuble ist völlig verfehlt. Das Bundesverfassungsgericht ist geradezu verpflichtet einzugreifen, wenn der Gesetzgeber die Grenzen der Verfassung nicht einhält. Leider gab es zu Korrekturen durch das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren immer wieder Anlass, weil Gesetze gerade im Bereich der inneren Sicherheit nicht grundrechtskonform waren. Dies war meistens auch schon im Gesetzgebungsverfahren deutlich absehbar….Wir brauchen keine Kritik an Karlsruhe, sondern eine Bundestagsmehrheit, die von sich aus auf die Einhaltung der Bürgerrechte achtet.“
Es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesinnenminister nicht schon längst seines Amtes enthoben wurde. Diese so offensichtliche, tatsächlich – nicht nur verbal – durchgeführte Zerstörung unserer Demokratie vor aller Augen wird mit der schweigenden Zustimmung (bis auf vereinzelte Ausnahmen) von unserem Parlament gebilligt. Kein Aufschrei geht durch unsere Volksvertreter zu dieser Kriegserklärung an die Bundesrepublik Deutschland. Sie kleben satt und zufrieden mit den Zuständen wie die bekannten drei Affen an ihren Diätenstühlen freiwillig wie gelähmt fest.
Es bleibt den verantwortungsbewussten Bürgern dieser Republik nichts weiter übrig, als jetzt von unten aufzustehen und diese Abgeordneten von ihren Stühlen zu kippen und diese Plätze zur Rettung des Grundgesetzes einzunehmen. Die derzeitigen Regierungsparteien und zum grössten Teil die Oppostion haben sich dafür als untauglich erwiesen.
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