In einem Interview mit Christian Rath in der taz stellte der Innenstaatssekretär Dr. August Hanning – vormals BND Präsident – sein Demokratieverständnis in einem Interview unter Beweis.
Verstehe ich den Herrn richtig, dann ist dem BKA das Filmen beim Pinkeln – auf einer Toilette – erlaubt, wenn der Verdacht besteht, das dabei schriftliche Informationen ausgetauscht werden.
(Na klar, eine Hand genügt in der Regel, mit der freien Hand kann man Zettel austauschen.) Alles völlig harmlos, solche Bilder gelangen ja nie in die Polizeiakten.
Auch Stöhngeräusche aus dem Schlafzimmer werden natürlich mitgeschnitten – Intimes aber sofort gelöscht.
Na also, das ist doch ein wirklich brauchbarer Hinweis. In jedem guten Plattengeschäft gibt es den Song von Brigitte Bardot & Serge Gainsbourg mit dem Titel „Je t’aime … moi mon plus.“ Die Stöhnpassageen herausschneiden. Abspielen und in ihrem Schutz die wirklich wichtigen Sachen, bei Dunkelheit, besprechen. Der polizeiliche Mitschnitt wird sofort gelöscht, behauptet Deutschland höchster Polizist und Filmen können sie bei Dunkelheit ja noch nicht.
Und dieser – fast brauchbare Hinweis – obwohl der Herr Staatssekretär betonte:
„….Wenn ich Grenzen hätte, würde ich sie nicht in der Zeitung nennen. Ich gebe doch keine Gebrauchsanleitung für konspiratives Verhalten…..“
Einen Kernbereich der privaten Lebensführung will der Herr Staatssekretär ebenso wenig kennen, wie Tabus an Universitäten und beim Gottesdienst, da sich die Polizei ja nicht für die Privatgespräche und die Sexualität der Verdächtigen interessiere und selbst das Bundesverfassungsgericht habe schon dazu gelernt, wie das Urteil zur Online- Durchsuchung Beweise und stellt klar:
„…..Kein Rechtsstaat der Welt wird sich Bereiche leisten, die jeglicher staatlicher Überwachung entzogen sind…..“
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