Die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter samt ihren Ressortverantwortlichen unserer Bundesministerien haben teilweise das Internet nicht verstanden, massen sich aber an, über das freie Netz zu entscheiden, in dem sie vor lauter Angst vor der Veröffentlichung ihrer Unfähigkeit und unpopulären Massnahmen im Internet gegen die Interessen des Volkes ein Gesetz nach dem anderen aushecken, um das zu verhindern.
Diese Spezialisten in Thema Sicherheit sollten erst einmal einen PC-Grundkurs besuchen und sich mit den Programmen und Funktionsweise des Internet vertraut machen, bevor sie dieses Medium für ihre Verwaltungstätigkeit benutzen.
Wie heute bekannt wurde, senden die Mitarbeiter des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Bestätigungs-E-mails, im Anhang ein PDF-Dokument, die Adresse, E-Mail-Adresse, Fahrzeugtyp und Kfz-Ident-Nummern enthalten per HTTP an den Antragsteller einer Abwrackprämie zurück. Nur leider werden Auftragsnummern zur Reservierung scheinbar mehrfach vergeben und erreichen einen falschen Adressaten. Bei einigen Antragstellern kommt gar nicht erst eine Bestätigungs-E-mail zurück. Die Daten der Antragsteller werden unverschlüsselt an den Reservierungsserver gesendet.
Der Bürger kann seit gestern die zweifelhafte „Umweltprämie“ ausschliesslich nur über das Internet beantragen. (im Übrigen eine diskriminierende Ausgrenzung für Bürger, die nicht über PC und Internetanschluss verfügen, darüber gibt es noch mehr Beispiele).
Wie können diese unfähigen Experten über Datenschutz, Internetsperrung, Anlegung von Datenbanken entscheiden, die selber die gröbsten Verstösse in dem Umgang mit sensiblen Daten der Bürger an den Tag legen. Die Möglichkeit der unbefugten Veröffentlichung der Daten grenzt schon in den Bereich des Kriminellen und die Datensammlung hat zu unterbleiben, wenn man sie nicht beherrscht. Die Bürger sollten endlich aufstehen und sich das nicht länger gefallen lassen. Diese exzessive Sammelwut über uns muss aufhören.
Nicht das das vielleicht sogar erwünscht ist? Ganz Bösartige könnten das behaupten mit dem Hinweis, wenn die Daten der Bürger durch die in der letzten Zeit gehäuften Pannen sowieso öffentlich zugänglich sind, braucht man keine Diskussionen mehr darüber zu führen, welche Daten in welchem Umfang gesetzlich gespeichert und an andere (Behörden) weiter gegeben werden dürfen. Ist ja leider alles schon durch Datenpannen veröffentlicht und kursiert zugänglich im Netz herum.
Schliesslich ist der gläserne Mensch das Ideal einer den Unmut einer Bevölkerung fürchten müssenden Regierung.
Auf der einen Seite wollen auch Regierungsbehörden die unbestreitbaren Vorteile des Internets für ihre Arbeit nutzen und nicht von dieser faszinierenden Welt der Informationen ausgeschlossen sein.
Auf der anderen Seite versuchen sie, das Internet unter ihre Staatsräson zu bringen. Wiki: Der Begriff der Staatsräson oder Staatsraison zielt von seiner Idee her auf ein Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates um jeden Preis und mit allen Mitteln ab.
Hier ein Beispiel für richterliche Entscheidungen einer weiteren versuchten Zähmung zur Beherrschung des widerspenstigen Internets.
Da wird ein Gerichtsurteil vom LG Karlsruhe gefällt, die letzten Endes einen Blogger verantwortlich machen wollen für einen gesetzten Link auf eine Webseite, die wieder einen Link…, die dann wiederverlinkt ist mit… , Link, Link, Link usw. Nachzulesen „Sprungmarkenkette des LG Karlsruhe zu wikileaks“ hier.
Für viel Wirbel hat die Veröffentlichung unter anderem der dänischen Sperrliste zum Blockieren von angeblichen kinderpornographischen Inhalten auf der Website von Wikileaks gesorgt. Inzwischen fand auch beim Besitzer der .de-Domain von Wikileaks, das sich als Sammelstelle für meist geheime Dokumente versteht, eine Hausdurchsuchung wegen dieser Inhalte statt.
Auch, wer lediglich mittelbar und über Zwischenstationen auf Wikileaks verlinkt, kann sich im Visier der Strafverfolgungsbehörden wiederfinden. Mitte Februar wurden auf Basis einer Entscheidung des Amtsgerichts Pforzheim die Räume eines Blog-Betreibers durchsucht. Dieser hatte von seiner Seite einen Link auf einen anderen Blog gesetzt, der wiederum auf Wikileaks verlinkt hatte, wo die Sperrliste abrufbar war.
„Strafbar könne sich der Betreiber einer Website bereits dadurch machen, dass er einen gezielten Link auf eine Internetseite mit derartigen Inhalten setzt und sich diese zu einem eigenen Inhalt macht. Aufgrund der netzartigen Struktur des World Wide Web sei „jeder einzelne Link (…) kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind“.
Zudem sei nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe durch das Setzen des Links ein Anfangsverdacht bezüglich des Besitzes von kinderpornografischen Darstellungen gegeben, der eine Beschlagnahmung der Computeranlage des Beschuldigten rechtfertige. Ein solcher Besitzerwerb sei bereits „mit dem automatischen Download in den Arbeitsspeicher, dem so genannten Cache, gegeben“.
Rechtsanwalt Thomas Stadler kritisierte gegenüber heise online die Entscheidung des Landgerichts. Nach seiner Ansicht bricht das Gericht mit dem anerkannten strafrechtlichen Kausalitätsbegriff, also der Frage, wann einer Person eine Handlung zuzurechnen ist. Stadler: „Wenn eine Kausalkette, die über mehrere Links hinweg reicht, strafrechtlich zurechenbar sein soll, dann hätten sich in dem konkreten Fall vermutlich tausende oder zehntausende Blogger strafbar gemacht.“
Solche Urteile sind ein kläglicher Versuch der Politik zur Einschüchterung der Blogbetreiber, um eine Vernetzung und Austausch von Meinungen und Informationen zu verhindern. Versuche eines Staates hier zu reglementieren dienen nur dem Erhalt seiner von ihm verbreiteten Wahrheiten.
Jedes neue Gesetz und jede dazu herangezogene Ausrede kann die Meinungsfreiheit im neuen Universum Internet nicht verhindern.
Der Erfolg des Internets besteht schliesslich in seiner echten Freiheit und durch das Einbringen vieler neuer Ideen, Programme, Weiterentwicklungen, Wissensbibliotheken, die viele Menschen auch kostenlos und ohne kommerzielle Interessen zur Verfügung stellen.