BKA widersetzt sich der Eilanordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden
Das Bundeskriminalamt (BKA) gibt keine Ruhe im Falle des Journalisten Kamil Majchrzak und versucht seine Niederlage seines Angriffes auf die Pressefreiheit doch noch zu verhindern.
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Gestern am späten Abend kam die Presseerklärung, dass das BKA eine Beschwerde gegen die Eilanordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden veranlasst hat.
Bundeskriminalamt
Pressestelle
Das Bundeskriminalamt (BKA) legt gegen die Eilanordnung des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden zum Akkreditierungsverfahren Beschwerde ein. Die Einbindung des BKA bei Akkreditierungsverfahren im Rahmen bedeutender Großveranstaltungen ist üblich und aus Sicherheitsgründen notwendig. Gemäß § 5 BKA-Gesetz obliegt dem BKA der erforderliche Personenschutz für die Mit-glieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonders festzulegenden Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten.
Die Erteilung einer negativen Empfehlung wurde von Seiten des BKA sehr restriktiv gehandhabt und auf begründete Einzelfälle beschränkt. Zum NATO-Gipfel wurden bislang rund 3.600 Medienvertreter akkreditiert. Lediglich zu zwei Medienvertretern wurde aufgrund einer Gefahrenprognose die Empfehlung an die NATO übermittelt, die Akkreditierung zum NATO-Gipfel nicht zu erteilen. Diese Gefahrenprognose erfolgte aufgrund konkreter polizeilicher Erkenntnisse und war zur Gefahrenabwehr verhältnismäßig.
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Der Fotojournalist Kamil Majchrzak hatte mit Hilfe der Gewerkschaft Verdi erfolgreich gegen die Entscheidung der Pressestelle der NATO-Verwaltung geklagt, ihn von der Berichterstattung über die Ereignisse rund um den NATO-Gipfel in Baden-Baden, Straßburg und Kehl zu verweigern, die auf eine Empfehlung durch das BKA angeordnet wurde.
Gestern wurde vom Gericht durch einstweilige Verfügung seine Zulassung durchgesetzt.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden verpflichtete das Bundeskriminalamt am Dienstag per einstweiliger Anordnung, eine negative Stellungnahme zur Presseakkreditierung des Fotojournalisten Kamil Majchrzak für den NATO-Gipfel am 3. und 4. April zurückzunehmen.
Schon einmal wurde dem kritischen Berichterstatter vor dem G8-Gipfels in Heiligendamm die Akkreditierung verweigert, die das Bundespresseamt nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts erteilen musste.