Der Lissaboner EU-Vertrag: kalter Staatsstreich mit Vorsatz?

Der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek hat in einer gestern per Pressemitteilung öffentlich gemachten Expertise festgestellt, dass durch einen „bisher nicht bemerkten Konstruktionsfehler“ im Lissaboner EU-Vertrag das Grundgesetz als unsere Verfassung entmachtet und dem Lissaboner Vertrag untergeordnet wird (Radio Utopie berichtete heute darüber)

D.h.: das Bundesverfassungsgericht würde im Falle seiner Zustimmung zum Lissaboner Vertrag sich faktisch selbst auflösen, die Verfassung der Republik wäre als „Landesverfassung“ dem EU Vertrag untergeordnet und unsere Grundrechte ausser Kraft gesetzt. So etwas nennt man einen kalten Staatsstreich.

Professor Dr. Dietrich Murswiek geht in seiner Expertise davon aus, dass diese Ausserkraftsetzung unserer Verfassung als eine „Nebenwirkung dieses hochkomplizierten Vertragswerks, die man wohl nicht bedacht habe“, durch die bislang unbekannten Autoren des EU-Vertrages „vermutlich nicht beabsichtigt“ war.
Das heisst bestenfalls, dass unser Parlament und unsere Regierung nicht wussten, was sie da unterschrieben. Schlimmstenfalls war genau dies ein Staatsstreich mit Vorsatz.

Jetzt ist die Frage, die sich hier stellt: wussten die Abgeordneten des deutschen Bundestages von diesem Staatsstreich? War die Bundesregierung informiert? Wie schätzen Sie die Situation ein?

Schreiben Sie dazu in „Der Lissaboner EU-Vertrag: kalter Staatsstreich mit Vorsatz?“ im Forum von Radio Utopie.

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