Staatsstreich Lissabon-Vertrag: Beendet Karlsruhe die Republik?

Vor ein paar Tagen wurde das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon öffentlich (1), welche der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat.

Laut der von Professor Murswiek erstellten Rechtsanalyse bedeutet dieses von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit im Frühjahr 2008 abgenickte Vertragswerk die Herabstufung des Grundgesetzes auf den Status einer Brüssel untergeordneten „Landesverfassung“. Ebenso erklärt sich der EU-Vertrag durch rechtliche „Nebenwirkungen“ im hochkomplizierten Vertragswerk selbst zur europäischen „Oberverfassung“ und entmachtet dadurch nicht nur Verfassung und Grundrechte der Deutschen, sondern entsprechend auch den deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dessen Entscheidungen nun dem demokratisch nicht legitimierten „EU“-Gerichtshof untergeordnet werden.

Was das praktisch bedeutet, beschrieb Professor Murswiek in einem Artikel der „Süddeutschen“ vom 17.April unter der Überschrift „Das Ende des Grundgesetzes“ (2):

„Nach dem Vertrag von Lissabon..beschreiben die Grundwerte nicht mehr nur völkerrechtliche Pflichten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU. Sondern sie sind jetzt in den Mitgliedstaaten direkt anzuwenden. Das bedeutet, dass künftig
jedes Amtsgericht ein deutsches Gesetz unangewendet lassen kann und muss, wenn es meint, es sei mit einem der EU-Grundwerte unvereinbar. Nach dem Grundgesetz hat aber das Bundesverfassungsgericht das Entscheidungsmonopol für die Frage, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Dadurch, dass jetzt der EU-Vertrag mit den Grundwerten zur europäischen Oberverfassung gemacht wird, wird dieses Entscheidungsmonopol ausgehebelt.“

Die Inkraftsetzung des EU-Vertrages durch den Bundesverfassungsgerichtshof bedeutet somit nicht nur dessen rechtlichen Selbstmord, sondern auch die faktische Auflösung unserer souveränen Republik. Zum zweiten Mal in unserer Geschichte würden Gewaltenteilung, Demokratie und Verfassung durch einen Staatsstreich von oben beseitigt werden.

DAS ERMÄCHTIGUNGSGESETZ VON 1933: STAATSSTREICH VON OBEN

Am 23.März 1933 erhielt der damalige Kanzler Hitler durch eine Zweidrittelmehrheit aus Bürgerlichen, Nationalisten und Faschisten im Reichstag die Zustimmung zum sogenannten Ermächtigungsgesetz (3), welches zynisch „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ genannt wurde. 
Es hob sowohl die Weimarer Verfassung als auch das Parlament auf, ohne sie offiziell abzuschaffen. Sie hatten einfach keine Bedeutung mehr. Denn nun konnte die Exekutive, die Bundesregierung in Berlin, alle Gesetze selbst beschliessen. Diese mussten nicht mehr verfassungskonform sein.

Das war der Beginn von zuerst innerer und dann äusserer Kriegführung, Staatsterror, millionenfachem Tod und Elend, Diktatur und faschistischem Polizeistaat, von 2.Weltkrieg und der Zerstörung Deutschlands.

Was bis heute von den Eliten Deutschlands nicht gern gehört und nie gesagt wird: trotz Attentaten, Reichstagsbrand, Verhaftungen, Folter und Lagerhaft für Dissidenten und Oppositionalle gab bis zum Tage des Ermächtigungsgesetzes das freiheitsliebende Volk der Deutschen der NSDAP bei Wahlen nie die absolute Mehrheit – geschweige denn die Zweidrittelmehrheit. Eben aus diesem Grunde musste das Ermächtigungsgesetz erst initiiert werden.

Nach der Wahlniederlage im November 1932, bei der die NSDAP Hitlers 4.2 Prozent verlor und auf knapp 33 Prozent sank (4), verfassten die mächtigsten Banker und Grossindustriellen des Deutschen Reiches („Weimarer Republik“) einen geheimen Brief an den mächtigen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg (5), den ehemaligen Generalfeldmarschall der Obersten Heeresleitung während des 1.Weltkrieges im deutschen Kaiserreich.

In dieser bis heute in der Öffentlichkeit kaum bekannten „Industrielleneingabe“ (6) forderten diese führenden Repräsentanten aus Finanzsystem und militärisch-industriellem Komplex die Ernennung Hitlers zum Kanzler durch Präsident Hindenburg.

Treibende Kraft hinter dieser Aufforderung war die Loge des „Keppler-Kreises“ (7), welcher 1933 aus dem von Wilhelm Keppler, Mitglied der NSDAP seit 1927, auf Veranlassung Hitlers im Frühjahr 1932 gegründeten „Studienkreis für Wirtschaftsfragen“ hervorging. Später wurde der „Keppler-Kreis“ zum „Freundeskreis Reichsführer SS“. Die Mitglieder der Loge gelten als spätere Gewinner der „Arisierung“, also der Enteignung von Teilen der Bevölkerung aufgrund ihrer Glaubenszugehörigkeit oder politischen Überzeugung zugunsten elitärer Kreise.

Wie es in Wikipedia dazu heisst, urteilt der Historiker Hans-Ulrich Thamer dazu, „dass diesen dem Nationalsozialismus nahestehenden Industriellenzirkeln mit wenigen Ausnahmen bis 1933 „nur Wirtschaftsvertreter aus dem zweiten und dritten Glied der Eisen- und Stahlindustrie angehörten.“

Das ist bestenfalls eine üble Täuschung.

Die „Industrielleneingabe“ zugunsten der Machtergreifung Hitlers und der NSDAP verfasste der ehemalige Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, ein Mitglied des Keppler-Kreises. Den Brief an den Präsidenten unterschrieben ausserdem Friedrich Reinhart, Direktor der Commerzbank, ebenfalls Mitglied des „Keppler-Kreises“. Andere Mitglieder des späteren „Freundeskreis Reichsführer SS“, welche sich mit der „Industrielleneingabe“ für die faschistische Machtergreifung stark machten:

– August Rosterg, Generaldirektor der Wintershall AG (welche noch heute der „größte deutsche Erdöl- und Erdgasproduzent“ ist)
– Der Kölner Bankier Kurt Freiherr von Schröder, nebem dem „Keppler-Kreis“ auch Mitglied des „Deutschen Herrenklubs“, in dessen Haus im Januar 1933 die entscheidenden Verhandlungen vor Hitlers Ernennung zum Reichskanzler stattfanden
– Emil Helfferich, Vorstandsmitglied der Deutsch-Amerikanischen Petroleum Gesellschaft und Aufsichtsratsvorsitzender der HAPAG
– Franz Heinrich Witthoefft, Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank, Präsident der Handelskammer Hamburg
– Ewald Hecker, Aufsichtsratsmitglied der Commerzbank, Präsident der Industrie- und Handelskammer Hannover
– Carl Vincent Krogmann, Mitglied der Handelskammer Hamburg und Mitinhaber der Hamburger Bank, der Reederei und Handelshauses Wachsmuth und Krogmann, Vorstandsmitglied des Hamburger Nationalklubs und „Bürgermeister“ von Hamburg von 1933 bis 1945

Im fast widerwillig erscheinenden Wikipedia-Eintrag steht neben dem Namen eines Unterzeichners der „Industrielleneingabe“, neben dem von Fritz Thyssen (Aufsichtsratsvorsitzender der Vereinigten Stahlwerke), der unglaubliche Halbsatz:

„der einzige wirklich bedeutende Industrielle unter den Unterzeichnern“

Wie man heute weiss, folgten die Kriegspläne Hitlers einer von Wirtschaft und Regime gemeinsam ausgearbeiteten Strategie der „Grossraumwehrwirtschaft“, welche u.a. die Eroberung und Kontrolle der rumänischen und kaukasischen Ölfelder anpeilte. Die 70 Seiten starke Schrift „Möglichkeiten einer Großraumwehrwirtschaft unter deutscher Führung“ wurde im Juli/August 1939 veröffentlicht und, wie die „Junge Welt“ vor wenigten Tagen schrieb (8), durch die „Reichsstelle für Wirtschaftsausbau“ entwickelt, „nachweisbar in enger Fühlungnahme mit dem Wehrwirtschaftsstab.“

Diese sehr, sehr rationalen „strategischen Planungen von Hitler, Wehrmacht und Großindustrie“ sind bis heute ein Tabuthema in der Berliner Republik. Stattdessen wird die Angst des angeblich so „verführbaren“, zu „Extremen“ und Diktatur tendierenden Deutschen Volkes vor sich selbst in allen antideutschen Ehren gehalten. Genau in diesem Sinne, mit dieser herbeigeschwatzten, falschen Scham, soll den Deutschen nun zum zweiten Mal eine Diktatur aufgezwungen werden.

Durch eine infame Verschwörung, durch ein feiges, korruptes Parlament, durch feige, korrupte Gewerkschaften die ihren Namen nie verdienten, durch einen Plot von Absolutisten und Monarchisten im Bündnis mit einer Wirtschaftselite, gelang es 1933 den an der Regierung befindlichen, nie vom Deutschen Volk gewählten Putschisten gegen die Demokratie durch eine Angstkampagne die Versager, Bücklinge und Heuchler des bürgerlichen Lagers zu einem Staatsstreich gegen die Republik, zu einem Selbstmord aus Angst vor dem Tod zu erpressen.

Diesen Tag der Schande, diesen Tag der Feigheit, wiederholte das Parlament der Deutschen im Jahre 2008, als es am 24.April mit Zweidrittelmehrheit einen Vertrag unterzeichnete, den es nie gelesen hatte – weil der nicht einmal vollständig vorlag.

DAS EU-ERMÄCHTIGUNGSGESETZ: VOM BUNDESTAG BLIND UNTERSCHRIEBEN

Im Mai antwortete der Bundestagsabgeordnete und alternative Nobelpreisträger Hermann Scheer (9) (der nachher Dank der eigenen Partei nicht Wirtschaftsminister der SPD in Hessen werden durfte) auf eine Bürgeranfrage bezüglich seiner Nichtteilnahme an der Absegnung des Lissaboner EU-Vertrages folgendermassen (10):

„Ich habe mich an der Abstimmung über den EU-Reformvertrag nicht beteiligt, weil ich mich grundsätzlich einer Teilnahme verweigert habe aus einem übergreifenden und zentralen Grund: Ein vollständiger Vertragstext lag nicht vor. Insofern fehlte aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine entsprechende Abstimmung.“

Am 29.Juli ergänzte MdB Hermann Scheer auf „abgeordnetenwatch.de“ (11):

„..eine vollständige konsolidierte Fassung des Vertrages lag dem Deutschen Bundestag nicht als offizielles Dokument im Zusammenhang mit der Abstimmung vor (beispielsweise als Anhang zum Gesetzentwurf der Bundesregierung).

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Gesetzentwurf darauf beschränkt, nur das Nötigste aufzuführen. Auf Seite 152 der entsprechenden Bundestagsdrucksache (16/8300) konnte man dazu nachlesen : „Der Vertrag von Lissabon ist … ein klassischer Änderungsvertrag. Das heißt, er baut auf der Struktur der bestehenden Verträge auf und ändert diese.“. So war dann auch der Gesetzentwurf gestaltet: er führte nur die Änderungen auf, aber keinen endgültigen Vertragstext inklusive der Änderungen (konsolidierte Fassung). Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Bundestagsdrucksache völlig zu Recht ausgeführt: „Bedauerlich ist auch, dass von der Verabschiedung eines einheitlichen und transparenten Vertragstextes Abstand genommen …. werden musste.“.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war der juristischen Form nach korrekt, für eine öffentliche Debatte jedoch vollkommen ungeeignet. Ich halte es für so bezeichnend wie bedauerlich, dass die Europäische Union erst am 15. April, also nur 9 Tage vor der Abstimmung im Bundestag eine konsolidierte Fassung des Vertragstextes vorgelegt hat. Deren Umfang beträgt 479 Seiten. Kaum ein Parlamentarier dürfte in der Lage gewesen sein in so kurzer Zeit dieses Dokument zu lesen und zu bewerten. Für die Bürgerinnen und Bürger gilt das ebenso. Vielfach herrscht deshalb, das belegen auch die zahlreichen Briefe und Mails die ich erhalten habe, in Teilen der Bevölkerung ein Gefühl der Ohnmacht vor.“

Der dänische EU-Abgeordnete Jens-Peter Bonde hatte bereits im März 2008 auf einer Veranstaltung in Irland im März vor laufender Kamera die Hintergründe erläutert (Radio Utopie berichtete, 12):

„Der Vertragstext den die Staats- und Regierungschefs unterzeichnet haben wurde von selbigen überhaupt nicht gelesen. Warum wurde er nicht gelesen ? Weil er gar nicht lesbar ist!

Dies ist kein Vertrag, sondern 300 Verweise, die sich auf 3.000 Regelungen in verschiedenen anderen Verträgen beziehen.

Sie können nur jeden Verweis einzeln lesen, um zu verstehen, auf welche Vertragsregelung er sich bezieht. Dazu müssen Sie den Verweis in die dazugehörige Passage des betreffenden Vertrages einfügen, damit sich Ihnen der Zusammenhang und somit die Bedeutung überhaupt erschließt.

Die Mitglieder des Europäischen Rates haben erklärt, dass Sie den EU-Abgeordneten die Lesearbeit bereits abgenommen hätten. Der Europäische Rat hat die Anweisung erteilt, dass keine Institution in der Europäischen Union die Erlaubnis erhält, eine konsolidierte und lesbare Version des EU-Reformvertrags zu drucken oder zu publizieren, bevor nicht alle 27 Mitgliedsstaaten diesem Vertragswerk zugestimmt haben. Das ist eine Entscheidung!

Das Europaparlament hat im Ausschuss für Verfassungsangelegenheiten einstimmig gefordert, dass eine konsolidierte und leicht lesbare Fassung des Vertragswerkes herausgegeben wird, die von jeder BürgerIn verstanden werden kann.

Wir werden eine solche Fassung nicht bekommen, da höhere Ebenen beschlossen haben, dass wir sie nicht haben dürfen. Es ist die Entscheidung einiger Staats- und Regierungschefs, die nicht möchten, dass dieser Vertragstext gelesen werden kann – die Anordnung lautet „unterschreiben !“

Die höhere Ebene hat dann die Präsentationsform des Vertrages geändert. Sie haben das Wort „Verfassung“ von der Titelseite gestrichen, doch wenn Sie die Deklaration 27 des Vertrages lesen, werden Sie erneut das Wort „Verfassung“ vorfinden. Hierbei bezieht man sich dann auf diverse Urteile des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, in dem es heißt, das die EU ein legitimiertes Verfassungssystem sei.“

An jenem Tag nun, dem 24.April des Jahres 2008, gab es ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte: den Antrag einer Parlamentsfraktion auf Zugänglichkeit eines Gesetzentwurfes.

Die Bundestagsfraktion „Die Linke“ forderte in Drucksache 16/7446, den „EU-Reformvertrag“ in allen europäischen Amtssprachen anzufertigen und den Bürgern in gedruckter sowie in elektronischer Form zugänglich zu machen.

Unfassbar: der Antrag wurde durch SPD, CDU, CSU, FDP und Grüne abgelehnt. Begründung u.a. (14): Der Vorsitzende des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union habe am 9.April mitgeteilt, dass nach Auskunft des Auswärtigen Amtes das Sekretariat des Rates der Europäischen Union eine konsolidierte Fassung der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Verträge in allen Amtssprachen der Europäischen Union am 15. April 2008 im Internet und am 9. Mai 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen werde.

Wir halten fest: die Parteien des Bundestages SPD, CDU, CSU, FDP und Grüne lehnten noch am 23.April die Erstellung eines lesbaren Entwurfes des Lissabon-Vertrages ab (obwohl sie diesen einen Tag später unterschreiben sollten) und zwar mit der Begründung, dieser werde ja am 9.Mai durch die EU erstellt werden. Im selben Atemzug wurde dann einen Tag später am 24.April 2008 mit den Stimmen dieser Parteien im deutschen Bundesparlament die Verfassung geändert, und zwar Artikel 23, 45 und 93 – ohne zu wissen wofür – und laut den nun öffentlich gemachten, mühsamen Recherchen von rechtskundigen Wissenschaftlern ausser Kraft gesetzt.

Eine noch grössere Verachtung für das eigene Allgemeinwesen Republik ist nicht mehr vorstellbar. Tiefer kann ein Parlament nicht sinken.

DER EU-VERTRAG: STAAT OHNE TEILUNG SEINER GEWALT, BÜRGER OHNE GRUNDRECHTE

Wie Radio Utopie bereits zu diesem Tage berichtete, ist die im Lissaboner Ermächtigungsgesetz verfasste sogenannte „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ nichts, aber auch gar nichts wert. Diese „Konvention“ kann von jedem Staat nach 5 Jahren durch eine einfache Regierungserklärung jederzeit gekündigt werden. Dazu ist nicht einmal ein Parlamentsbeschluss notwendig. Welche Regierung also 2004 diese Konvention unterzeichnete, kann sie sofort wieder los sein.

Und selbst das ist nur die halbe Rechtssituation. In einem „Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“  taucht der Hinweis vom „Räumlichen Geltungsbereich“ dieser Konvention auf. In Artikel 4, Absatz 2 heisst es da:

„2 Jeder der Hohen Vertragschließenden Teile, der eine Erklärung gemäß dem vorstehenden Absatz abgegeben hat, kann von Zeit zu Zeit eine weitere Erklärung abgeben, die den Inhalt einer früheren Erklärung ändert oder die Anwendung der Bestimmungen dieses Protokolls auf irgend einem Gebiet beendet.“

Hier stand es bereits schwarz auf weiss: der gesamte EU-Vertrag war und ist eine heimtückische Nebelkerze, welcher die verfassungsmässigen Rechte nicht nur der Deutschen, sondern die aller Menschen im EU-Machtraum ausser Kraft setzen und Europa in einen totalitären Block Orwellschen Aussmasses verwandeln soll.

Dabei ist im Lissabon-Vertrag ausdrücklich die Option der Ausdehnung des nun völlig losgelösten EU-Machtblockes in den Mittelmeerraum eingebaut, oder sogar weltweit.

In einem ebenfalls perfide versteckten Artikel des Lissabon-Vertrages, dem Artikel 217 (ex-Artikel 310 EGV), heisst es:

Die Union kann mit einem oder mehreren Drittländern oder einer oder mehreren internationalen Organisationen Abkommen schließen, die eine Assoziierung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamem Vorgehen und besonderen Verfahren herstellen.“

„Die Union“ heisst hier: die „EU-Kommission“ mit ihrer Plutokratie in Brüssel, welche bekanntermassen keinerlei legislativer Kontrolle unterliegt. Das heisst, die Deutschen würden als Teil eines autoritären Machtgebildes sogar dessen unbegrenzte Ausdehnung nicht mehr beeinflussen können.

In Zeichen einer Weltfinanzkrise und des Geredes von einer „Neuen Weltordnung“ durch die G20-Regierungen kann dies nur als akute Gefahr bezeichnet werden.

KARLSRUHE MUSS DIESEN STAATSSTREICH STOPPEN

Das deutsche Bundesparlament (deren Abgeordnete heute nach über drei Wochen Osterurlaub nach Berlin zurückkehrten und nach immerhin 6 Wochen Arbeit dann wieder 2 Monate in Sommerurlaub fliegen, 13) schweigt zu diesem durch universitäre Recherche aufgedeckten kalten Staatstreich des Lissaboner EU-Vertrages.

Kein Wort der Entschuldigung, kein Wort der Erklärung, keine Regung – nichts. Dieses Parlament ist eine Schande für die Demokratie.

Es ist jetzt in den Händen des Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe diesem kalten Staatsstreich von Regierung und Parlament, diesem zweiten Ermächtigungsgesetz in der Geschichte der Deutschen, endgültig ein Ende zu bereiten.

Sollte das Bundesverfassungsgericht den Rechtsstaat, die Gewaltenteilung, die Verfassung und seine Organe praktisch für aufgelöst (weil kompetenz- und bedeutungslos) erklären, gäbe es keinen Grund mehr diese zu beachten oder gar zu wählen. Erst Apathie, dann Agonie, dann Zerfall, dann Unruhe, dann soziales, kulturelles und politisches Chaos wären die unabwendbare Folge.

Diesen Raub des eigenen Rechtsgutes, diese Vernichtung ihrer Grundrechte, die Zerstörung des zivilen Staates, das werden sich die Deutschen nicht so einfach gefallen lassen. Ganz zum Schluss wird es zu einem Aufstand gegen dieses „Ende des Grundgesetzes“ kommen, vielleicht sogar zu einer 3.Deutschen Revolution nach 1848 und 1918. Manche Kreise dieser Initiatoren des „EU-Vertrages“ legen es genau darauf an, um mit der wieder einmal selbst verbrannten Erde letztlich abermals offene Militärdiktatur und Polizeistaat durchzusetzen, unter irgendeinem Siegel.

Dazu darf es nicht kommen. Karlsruhe muss standhaft bleiben und diesen Staatsstreich beenden. Sonst beendet es den deutschen Staat.

Quellen:
(1) http://www.radio-utopie.de/2009/04/18/Vertrag-von-Lissabon-hebelt-deutsches-Verfassungsgericht-aus
(2) http://www.sueddeutsche.de/652380/782/2847955/Das-Ende-des-Grundgesetzes.html
(3) http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz
(4) http://de.wikipedia.org/wiki/Reichstagswahl_November_1932
(5) http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_von_Hindenburg
(6) http://de.wikipedia.org/wiki/Industrielleneingabe
(7) http://de.wikipedia.org/wiki/Freundeskreis_Reichsf%C3%BChrer-SS
(8) http://www.jungewelt.de/2009/04-15/014.php
(9) http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Scheer
(10) http://www.radio-utopie.de/2008/05/15/mdb-scheer-eu-reformvertrag-lag-bundestag-nicht-vollstaendig-vor
(11) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hermann_scheer-650-5625–f111355.html
(12) http://www.radio-utopie.de/2008/04/24/Der-EU-Vertrag-Illegal,-nichtig,-nicht-einmal-bekannt
(13) http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/sitzungskalender/bt2009.html
(14) http://www.edrucksachen.de/pdf/1608920_vorab.pdf

Schreiben Sie dazu in „Der Lissaboner EU-Vertrag: kalter Staatsstreich mit Vorsatz?“ im Forum von Radio Utopie.

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