Spionage gegen Autofahrer: 5 Bundesländer brechen weiter Verfassung

Es ist einfach zu verlockend, immer wissen zu können, wohin ein ganz spezieller Bundesbürger gerade mit seinem Auto unterwegs ist, wo er sich aufhalten könnte.
Dazu braucht man nur per Videoüberwachung die Kennzeichen der Autos auf den Strassen lückenlos zu erfassen, um ein personenbezogenes Bewegungsprofil erstellen zu können.

 

Das für eine solche automatisierte Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen die gesetzliche Grundlage fehlt, machte am 11. März das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes unmissverständlich nach der Beschwerde mehrerer Fahrzeugbesitzer gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein deutlich, da diese Erfassung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen.(1)

Der Automobilclub ADAC hat ein Gutachten zu dieser Problematik erstellen lassen, in dem festgestellt wird, dass trotz des vor einem Jahr verkündeten eindeutigen Urteils aus Karlsruhe die Sucht der Datensammelwut polizeilicher Behörden nicht nachlässt.

Damit verstossen fünf Bundesländer auch heute noch ganz bewusst gegen das Grundgesetz und setzen sich darüber hinweg. Im ADAC-Gutachten wird festgestellt, dass Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Baden-Württemberg immer noch verdachtslose Videoüberwachung der KfZ-Kennzeichen durchführen.

Videoerfassung von Autokennzeichen zum Fahndungsabgleich dürfen nach dem Urteil aus Karlsruhe nur in engen Grenzen auf Grundlage klarer Gesetze erfolgen (bei einer Fahndung) und anschliessend müssen alle anderen Nichttreffer sofort spurenlos gelöscht werden.

Der Vize-Präsident für Verkehr des ADAC, Ulrich Klaus Becker sagte:

„Kennzeichenscanning muss eine besondere Überwachungsmaßnahme für schwerwiegende Fahndungsfälle bleiben, sonst verstößt es gegen das Grundgesetz und bedeutet den Einstieg in den Big-Brother-Staat.“ (2)

Als privater Bürger würde man bei Nichtbeachten des geltenden Rechtes vor dem Richter landen als Gesetzesbrecher.

Wie man sieht, gelten für die Behörden der betreffenden Bundesländer keine deutschen Gesetze mehr. Meinen sie…noch…

Lesen Sie bitte die hier veröffentlichte Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.März 2008

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Quellenangaben:
(1)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-027
(2)
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/auto/1730836_Videoerfassung-von-Auto-Kennzeichen-ADAC-beklagt-Verstoss-gegen-Urteil.html

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