Stasimethoden beim Abfangen von Paketen in Deutschland – traditionelle Glühbirne wird verbotene Schmuggelware

Die Staatsräson will uns vorschreiben, was wir zu essen, zu lesen haben, welche Informationen uns gut tun und welche nicht. Wasser und Energiewahl? Zwangsanschlüsse zur Wasserversorgung oder Fernwärmeleitung in den Kommunen sind keine Seltenheit.

 

Auch die Art der Leuchtmittel in unseren Wohnungen wird reglementiert. Die Europäische Union hatte am 8.Dezember 2008 eine Richtlinie verabschiedet, nach der  Glühbirnen verboten werden sollen. Ab 1.September dürfen im Handel keine 100 Watt-Glühbirnen mehr angeboten werden und zu einem späteren Termin bis zum Jahr 2012 werden die leistungsschwächeren Glühbirnen vom Markt genommen – im Namen der Umwelt und Industrielobbyisten. Im Haushalt noch vorhandene Glühbirnen dürfen weiter verwendet werden. Kleine Glühbirnchen (15W E14), die zum Beispiel zur Beleuchtung im Backofen eingesetzt werden, werden nach Angaben auch darüber hinaus zu erhalten sein – mit besonderer Kennzeichnungspflicht als Stromfresser.

Wenn Sie nun denken, gut, bestelle ich die von mir geschätzte Glühbirne im nichteuropäischen Ausland – über das Internet stellt das heutzutage kein Problem dar – werden Sie unter Umständen bis zum Sankt Nimmerleinstag auf Ihr Päckchen warten. Der Grund dafür ist das Eingreifen der Staatsgewalt, die Sie und Ihre Lieben in gütiger Voraussicht vor der Sünde der Umweltverschmutzung durch Energieverschwendung bewahrt.

Eine solche verbotene Paketsendung muss als solche auch identifiziert werden können – Postgeheimnis geschützt durch Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes hin oder her-, wie dieses Vorgehen bewerkstelligt werden soll, wird nach Auskunft eines Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums morgen durch Vertreter des Bundesfinanzministeriums und der Länder im Bundeswirtschaftsministerium beraten.(1)

Erfahrungen zum Erkennen spezieller kritisch-technischer Ware enthaltenden Paketsendungen aus dem NEU (Nichteuropäische Union) könnten bei diversen ehemaligen Mitarbeitern des MfS eingeholt werden, die beste Erfahrungen mit dem Öffnen und Durchleuchten von „Westpaketen“ aus dem NSW  hatten.

Genau wie in der DDR eine abgefangene Paketsendung durch die Zoll-Behörden dem Empfänger keine strafrechtlichen Konsequenzen drohten (war man doch über diese Art an Ware zu kommen erfreut), beruhigt man auch jetzt: „Strafbar sei das Bestellen außerhalb der EU nicht, sie müssten daher nur mit dem Verlust ihres Geldes rechnen“ meint der Rechtsexperte Daniel Pauly.

Wie gut es unser Staat doch mit uns meint, eine Anzeige wegen Schmuggelware wird nicht vom Zoll ins Haus flattern.

Die beschlagnahmten Glühbirnen werden vernichtet – was für ein Umweltfrevel, bedenkt man den Energie- und Materialaufwand ihrer Produktion.

Eine andere Möglichkeit zur Verwertung bildet die Versteigerung an ausländische Interessenten. Sollen sie doch ruhig zu Hause mit diesen gefährlichen Dingern ihre Umwelt verpesten, was gehts die EU an – solange es sich Geld damit – nicht nur durch den Verkaufserlös der Birnen sondern auch mit dem Emissionsrechtehandel – verdienen lässt!

Im Übrigen sind die Herstellung und die eingesetzten Materialien in den neuen energiesparenden Leuchtmitteln (Energiesparlampe) nicht unbedingt unbedenklich zu nennen – im Gegenteil! Energiesparlampen sind als Sondermüll zu entsorgen!

Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) in Betrieb verdampfen hochgiftiges Quecksilber – welche Herstellungsfirma kann garantieren, dass hier nicht bei dem einen oder anderen Exemplar einige gasförmige Atömchen in Ihren Wohnbereich diffundieren?

Im Gegensatz zu Glühlampen enthalten Kompaktleuchtstofflampen Quecksilber und ihre Vorschaltgeräte Elektronik. Daher müssen Kompaktleuchtstofflampen nach Gebrauch als Sondermüll bei den kommunalen Entsorgungsstellen (kostenfrei) entsorgt werden. Die Rücklaufquote beträgt etwa 70–80 %, im privaten Bereich jedoch nur etwa 25 %.(2)

Im Gegensatz zu der guten alten Glühbirne, die ruhig und bescheiden ihr warmes Licht spendete, könnten sich die europäischen Lichtfavoriten je nach Modell auch durch ein geräuschvolles Eigenleben (durch Magnetostriktion in der Drossel) in Form von Brummen im 50-Hz- bzw. 100-Hz-Frequenzbereich bemerkbar machen oder emittieren hochfrequente leitungsgebundene und nicht leitungsgebundene Störungen, die sich auf elektrische Geräte auswirken können.(3)
Der im direkten Umfeld erzeugte hohe Elektrosmog (elektromagnetische Felder) ist bedenklich, als Schreibtischlampe sollte eine Energiesparlampe nicht verwendet werden.

Da die Lebensdauer der Energiesparlampen von ihrer Einschaltquote abhängt, werden Verbraucher diese in vielen Fällen einfach eingeschaltet lassen, um das teurere Stück nicht vorzeitig zu verschleissen.

Umweltschutz ist vor allem auch Gesundheitsschutz. Das Verbot der Glühlampen und ihr Ersatz durch Kompaktleuchtstofflampen in der Europäischen Union ist mit Sicherheit kein gut überlegter Beitrag.

Quellen:
(1) http://www.wiwo.de/politik/zoll-soll-gluehbirnen-abfangen-397392/
(2) http://de.wikipedia.org/wiki/Kompaktleuchtstofflampe#Umweltgifte_bei_der_Produktion.2C_Entsorgung_und_Betrieb
(3) http://de.wikipedia.org/wiki/Kompaktleuchtstofflampe#St.C3.B6rung_von_elektrischen_Ger.C3.A4ten

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