Pressemitteilung vom 25.5.2009
In einer Anhörung des Bundestages äusserten Experten scharfe Kritik an einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble, der dem Staat die verdachtslose Aufzeichnung unseres Surfverhaltens auf staatlichen Internetportalen erlauben soll.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der alle Bürger im Rahmen einer Kampagne zum Protest gegen das Vorhaben aufruft, dokumentiert hier die Anhörung der Sachverständigen als Video.
Zusammenfassung
Sebastian Edathy (SPD) sagte zur Eröffnung der Anhörung am 11. Mai 2009, die Abgeordneten hätten zu dem Vorhaben „in den vergangenen Wochen auch zahlreiche Bürgereingaben bekommen“. Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wies die Abgeordneten darauf hin, „dass eine flächendeckende und anlasslose Erfassung personenbezogener Daten nicht verfassungsmäßig ist.“ Frank Hofmann (SPD) teilte daraufhin mit, dass die Koalition die ursprünglich geplante Surfprotokollierung durch Privatanbieter „in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht weiterverfolgen“ werde. Mit Ausnahme des Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik kritisierten jedoch alle Experten auch das weitere Vorhaben, dem Amt künftig die Aufzeichnung des Surfverhaltens auf staatlichen Internetportalen zu erlauben.
Es sprachen die folgenden Sachverständigen:
* Dr. Patrick Breyer, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
* Anette Brückner, Eurasburg
* Dr. Udo Helmbrecht, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn
* Prof. Dr. Andreas Pfitzmann, Technische Universität Dresden
* Prof. Dr. Hartmut Pohl, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sankt Augustin
* Prof. Dr. Ralf Poscher, Ruhr-Universität Bochum
* Prof. Dr. Jörg Schwenk, Ruhr-Universität Bochum
* Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Quelle: AK Vorratsdatenspeicherung