Die Partei Unser Haus Israel des Aussenministers Avigdor Lieberman hat einen vom Gesetzesausschuss der Regierung angenommenen Gesetzesvorschlag eingebracht, der in den nächsten Tagen dem israelischen Parlament (Knesset) zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
Dieses Gesetz soll unter Strafe stellen und mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, wer den Tag der israelischen Staatsgründung – 14.Mai 1948 – als „Nakba“(Unglück, Katastrophe), begeht. Veranstaltungen oder Aktivitäten, die darauf abzielen, den Tag der Unabhängigkeit Israels als eine Zeit der Trauer und des Leid darzustellen sollen verboten werden.(1)
Dieser Tag wird unter Teilen der arabischen Bevölkerung Israels und den Palästinensern als Tag der Trauer verstanden und am 15.Mai begangen. Beispielsweise trägt ein tradtitionell arabisch gekleideter Junge während einer Demonstration zum Gedenken an die Nakba einen Schlüssel als Symbol zur Erinnerung an die palästinensischen Flüchtlinge.
Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften müssen in drei Lesungen in der Knesset behandelt werden und es ist eine starke Opposition, auch von Koalitionsmitgliedern zu erwarten.
Isaac Herzog, Shalom Shimhon und Avishai Braverman, Abgeordnete der Arbeiterpartei, kritisierten heute diesen Gesetzesentwurf in einem Appell
„Ein Vorschlag dieser Art schadet der Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit zu demonstrieren, diese Grundrechte in einem demokratischen Land. Dieses Gesetz würde die Isolation und Entfremdung zwischen der israelischen und arabischen Gemeinschaft spürbar erhöhen sowie radikale Elemente stärken“
Yuli Tamir, Abgeordneter der Arbeiterpartei, sagte heute in Army Radio, dass diese Vorschläge von der Partei Unser Haus Israel (Israel Beiteinu) dazu dienen, Unruhen in der israelisch-arabischen Gemeinschaft hervorzurufen, Konfrontationen und eine Welle des Hasses und der Gewalt, die die Partei Unser Haus Israel stärken und legitimisieren sollen. Mit diesen rassistischen Verfahren wird die Fähigkeit der israelischen Gesellschaft, voranzukommen, verhindert.
Ein arabischer Abgeordneter verglich die Annahme des Gesetzesentwurfes „Nakba Bill“ durch den Gesetzesausschuss der Regierung mit Nazi-Deutschland.
Das vorgeschlagene Gesetz sei nicht anders als die Gesetze des Dritten Reiches, sagte der Abgeordnete Agbaria von der Partei Hadash.
„Der Staat Israel hat den Jihad der arabischen Bevölkerung erklärt. Israel ist allmählich zu einem Apartheid-Staat geworden. Ich werde mich nicht wundern, wenn in Zukunft die Regierung Netanjahu-Lieberman zusätzliche Beschränkungen gegen die arabischen Bürger erlässt, darunter das Verbot der Verwendung der arabischen Sprache.“
Der Vorsitzende der Balad-Partei „Nationales demokratisches Bündnis“, Jamal Zahalka, nannte die Gesetzesvorlage eine „crazy Rechnung von einer verrückten Regierung. Wenn jemand noch Zweifel hatte, die Regierung hat die Prüfung in Sachen Wahnsinn erfolgreich bestanden.“
Zahalka verweist darauf, dass die israelischen Araber „einen Weg finden werden, den Nakba-Tag zu begehen, ob es den crazies der Lieberman-Regierung Netanjahu gefällt oder nicht. Sie vertrieben unser Volk, zerstörten 500 Dörfer und jetzt wollen sie unseren Schrei des Schmerzes verbieten. Das ist eine Brechung des Rekord – Israeli hutzpa „
Die Vereinigung für Bürgerrechte in Israel veröffentlichte gestern Abend eine Erklärung, dass „im Gedenken an die Nakba die Sicherheit Israels nicht bedroht sei und es ein legitimes Grundrecht für alle Personen und Gruppen ist, ihre Schmerzen zu einer Tragödie äussern zu können. Dies ist nicht nur eine Frage der Rechte für die arabische Minderheit. Es ist ein Überschreiten der Grenzen zu einem sicheren Weg der grausamen Unterdrückung der freien Meinungsäußerung für uns alle.“
Universal Declaration of Human Rights
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.(2)
Quellen:
(1) http://www.jpost.com/servlet/Satellite?cid=1242212457134&pagename=JPost%2FJPArticle%2FShowFull
(2) http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger