Gutgemeinter Ratschlag: Vertrauen Sie sich niemals dem BND an, das fällt Ihnen irgendwann immer auf die Füsse!

Stellen Sie sich vor, Sie wollen als Angestellter einer Firma mit brisanten Firmeninternas ganz schnell das grosse Geld verdienen und vertrauen sich mit den geklauten Daten einer staatlichen Behörde eines anderen Staates an, von dem Sie wissen, das dieser brennend an diesen Informationen zum eigenen Nutzen interessiert sein wird.

Da diese Hinweise äusserst wichtig sind, pokern Sie bei den geheimen Verhandlungen um Ihre wohlverdiente Belohnung recht hoch und es gelingt Ihnen tatsächlich damit, zum mehrfachen Millionär zu werden. Denn Sie vermuteten zu Recht, dass dieser Staat mit den – auf einer DVD verewigten- erhaltenen Daten den sechsfachen Gewinn erwirtschaften möchte.

Da sie aber ein schlaues Köpfchen sind, wissen Sie auch, das Ihre Firma den Datendieb – nämlich Sie – ohne Weiteres ermitteln könnte.
So vereinbaren Sie zusätzlich mit der staatlichen Behörde des anderen Landes, um Ihren neu erworbenen Schatz in aller Ruhe verzehren zu können, dass Sie Ihnen klammheimlich eine neue Identität verpasst und reis(s)en aus.

Was ganz besonders witzig an der ganzen Sache ist, dass der die Daten erhaltende Staat Sie gegen Auslieferung in Ihr Heimatland schützt, denn für alles gibt es hier ein Gesetz, in Ihrem Fall heisst es passenderweise „Deutsches Steuergeheimnis“, sagt jedenfall die Staatsanwaltschaft.

Das alles sind nach Ihrer Sicht wohlbedachte, alle Risiken einkalkulierende Massnahmen. Zufrieden lehnen Sie sich in Ihrem neuen, jetzt viel schöneren Zuhause in Ihrem Sessel am Kamin zurück und gratulieren sich selbst über Ihre Clevernis.

Nie im Leben würden Sie an irgendeine Unprofessionalität der Ausführenden denken, die ja überall in der Welt als gewiefte und mit allen Wassern gewaschene Kerle bekannt sind, so etwas ist schliesslich ihr tägliches Metier. Leider werden Sie sich irren, zumindest in Ihrem speziellen Fall hätten es Laien besser gemacht, als so eine dilettantische Arbeit abzuliefern.

Auch haben Sie bedauerlicherlicherweise die sprichwörtliche „deutsche Gründlichkeit“ dieses Staates unterschätzt, die Sie aber hätten bedenken müssen.

Dort sind die Bankangestellten von anderem Kaliber, wenn sie auf auffällige Transaktionen ihrer Kunden stossen und melden diese ordentlich bei ihrem Staat, der bekanntlich für alle auftretenden Fälle ein Gesetz parat hat. Das Geldwäschegesetz hätten Sie aber kennen müssen bei ihrem Beruf!

Nun mahlen die Amtsmühlen von Polizei und Staatsanwaltschaft langsam los, wenn Sie Glück haben, eben betont langsam. Durch die vorlaute Presse sind Sie auf das Malheur aufmerksam geworden und packen flink wieder einmal, nun schon geübt, zum zweiten Mal Ihre Koffer.

Da ist nichts zu machen, Heinrich Kieber, Ihre neue Identität ist aufgeflogen, warum wissen Sie ja nun!

Falls Ihnen Ihre weitere Flucht glückt, denken Sie trotzdem an den guten alten deutschen Spruch von Wilhelm Busch, der vorzüglich die grossen Nöte der kleinen Leute kannte:

„Kaum hat mal einer ein bissel was,
gleich gibt es welche, die ärgert das.“

Quelle:http://www.vaterland.li/page/lv/artikel_detail.cfm?id=35610

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