Europäische Charta für Pressefreiheit – gegen staatliche Bespitzelung und Einflussnahme der Wirtschaft und Politik in der Berichterstattung

Europäische Charta für Pressefreiheit – vorgestern wurde diese Charta in Hamburg von führenden Journalisten aus Europa verfasst und soll der EU-Kommission vorgelegt werden.

Der Bundesvorsitzende Michael Konken vom Deutschen Journalisten-Verband sagte

„Sie ist ein richtiger und wichtiger Schritt auf dem Weg zu gleichen Rechten für alle Journalistinnen und Journalisten in Europa. Die Charta muss Eingang finden in die europäische Politik und zur Grundlage der nationalen Gesetzgebungen werden. Die Realität des journalistischen Berufsalltags in Europa zeigt,
dass Verstöße gegen die Pressefreiheit eher die Regel als die Ausnahme sind. Deshalb hoffe ich, dass sich so viele Menschen wie irgend möglich in Europa hinter die Charta für Pressefreiheit stellen.“
(2)

Das in demokratischen Ländern eine Charta des folgenden Inhaltes notwendig geworden ist, zeigt in welchem Zustand sich unsere Gesellschaft befindet, die sich Diktatur und Überwachungsstaat immer mehr annähert. Und, dieser Vorwurf ist so manchen Journalisten und Presseverleger oder Indendanten nicht zu ersparen, sie haben mit ihrer unkritischen oder sogar diensteifrigen Berichterstattung im Interesse des Kapitals wider besseren Wissens selbst mit dazu beigetragen, dass wir in diesem Zustand angekommen sind.

Jüngstes Beispiel sind die Berichte über die Schweinegrippe oder der Einsatz in Afganistan u.v.m. Gut unterrichtete und informierte Bürger über die wahren Hintergründe und Motive der „Entscheidungsträger“ hätten schon seit Jahrzehnten den herrschenden  Missständen (z.B. Privatisierung von staatlichen Einrichtungen wie Wasserversorgung in den Städten, Militarisierung und Rüstungsexporte) ein Ende bereitet. Gefahren der Gentechnik, der Atomindustrie und des unverantwortlichen Geo-Engineering – darunter zählen auch die chemtrails – werden kaum hinterfragt.

Grösste Hochachtung hingegen verdienen diejenigen Journalisten, die eine ehrliche investigative Recherche durchführen und publizieren, oft unter der Gefahr der Benachteiligung, Gefährdung ihrer Gesundheit oder ihres Lebens, indem sie ihrem Gewissen folgen und sich nicht verbiegen lassen.

Europäische Charta für Pressefreiheit

Art. 1
Die Freiheit der Presse ist lebenswichtig für eine demokratische Gesellschaft. Journalistische Medien aller Art zu achten und zu schützen, ihre Vielfalt sowie ihre politischen, sozialen und kulturellen Aufgaben zu respektieren, ist Auftrag aller staatlichen Macht.

Art. 2
Zensur ist untersagt. Unabhängiger Journalismus in allen Medien ist frei von Verfolgung und Repressalien, ohne politische oder regulierende Eingriffe des Staates zu garantieren. Presse und Online-Medien dürfen nicht staatlicher Lizenzierung unterworfen werden.

Art. 3
Das Recht von Journalisten und Medien zum Sammeln und Verbreiten von Informationen und Meinungen darf nicht bedroht, eingeschränkt oder unter Strafe gestellt werden.

Art. 4
Der Schutz journalistischer Quellen ist strikt zu wahren. Durchsuchungen von Redaktionen und anderen Räumlichkeiten von Journalisten sowie Überwachungen und Lauschaktionen mit dem Zweck, Informationsquellen ausfindig zu machen oder das Redaktionsgeheimnis zu brechen, sind unzulässig.

Art. 5
Alle Staaten haben sicherzustellen, dass Medien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den vollen Schutz eines unabhängigen Gerichtssystems, der Gesetze und der Behörden genießen. Das gilt insbesondere für die Abwehr von Belästigungen und Angriffen auf Leib und Leben von Journalisten und deren Mitarbeitern. Bedrohungen oder Verletzungen dieser Rechte sind sorgfältig zu untersuchen und durch die Justiz zu ahnden.

Art. 6
Die wirtschaftliche Existenz von Medien darf durch staatliche oder staatlich beeinflusste Institutionen oder andere Organisationen nicht gefährdet werden. Auch die Androhung von wirtschaftlichem Schaden ist unzulässig. Private Unternehmen müssen die journalistische Freiheit der Medien achten. Sie dürfen weder Druck auf journalistische Inhalte ausüben, noch versuchen, werbliche Inhalte mit journalistischen Inhalten zu vermischen.

Art. 7
Staatliche und staatlich beeinflusste Institutionen dürfen den freien Zugang von Medien und Journalisten zu Informationen nicht behindern. Sie sind verpflichtet, deren Informationsauftrag zu unterstützen.

Art. 8
Medien und Journalisten haben Anspruch auf ungehinderten Zugang zu allen Nachrichten und Informationsquellen, auch aus dem Ausland. Ausländischen Journalisten sind zur Berichterstattung Visa, Akkreditierungen und andere erforderliche Dokumente ohne Verzögerung auszustellen.

Art. 9
Der Öffentlichkeit jedes Staates ist freier Zugang zu allen nationalen wie ausländischen Medien und Informationsquellen zu gewähren.

Art. 10
Der Staat darf den Zugang zum Beruf des Journalisten nicht beschränken.
(1)

Zur Namensliste der Unterzeichner – mit einigen sehr bekannten Medienvertretern ^^

Quellen:
(1) http://www.pressfreedom.eu/de/index.php
(2) http://www.djv.de/SingleNews.20+M5a81a4ad5d8.0.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert