Schüsse aus Photonenkanonen im sichtbaren Lichtspektrum sind nicht verboten und die dazugehörige Abschussvorrichtung – eine Lampe – auch nicht im Sinne des Waffengesetzes WaffG .
Diese Feststellung traf das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.06.2009 – 6 C 21.08.
Das Bundeskriminalamt hatte einer Campingausrüstungsfirma einen Feststellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 5 WaffG gesandt mit der Begründung, dass das von ihr angebotene Jagdlampenset eine verbotene Waffe ist.
Dieser Feststellungsbescheid sei rechtswidrig, urteilte das BVerwG.
Nachdem die Bundesregierung ihre Vorhaben zum Verbot zum Paintball-Spielen aufgegeben hat, wird nun offensichtlich versucht, eine sehr viel breitere Bevölkerungsschicht zu kriminalisieren, denn so ein Campingausflug zeigt ja auch extreme Parallelen zu Terrorcamp-Ausbildungslagern.
Quelle : http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/jagdrecht-und-waffenrecht/jagdlampensets-310515