Die Bedeutung des Urteils zum Lissabon-Vertrag durch das Bundesverfassungsgericht wird der neuen Berliner Republik erst langsam bewusst werden.
Gestern urteilte der Bundesverfassungsgerichtshof, es sei “allein die verfassungsgebende Gewalt, die berechtigt ist, den durch das Grundgesetz verfassten Staat freizugeben, nicht aber die verfasste Gewalt”. Ebenso sei “keinem Verfassungsorgan..die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.” Artikel 79 Absatz 3 definiere als “absolute Grenze” die Anpassung des Grundgesetzes an die EU, dessen “geschützter Mindeststandard” nicht unterschritten werden darf.
Damit ist nicht nur ein EU-Staat oder eine EU-Verfassung vom Tisch, sondern die Bürokraten und Regierungen in Brüssel haben sich bei ihren Entscheidungen künftig an das Grundgesetz zu halten, was Karlsruhe als “geltende Verfassung” der Deutschen bestimmte. (1) „Wir sind Souverän“ weiterlesen