Das Criminal Records Bureau (CRB) hatte irrtümlich 1570 Menschen als Kriminelle in seinem Srafregister geführt.
Im Vergleich hat sich damit die Anzahl falsch eingetragener Datensätze verdoppelt, denn ein Jahr zuvor handelte es sich um 680 bekannt gewordene Fälle.
Die Folgen für die Betroffenen können sich in der Stigmatisierung in ihren Gemeinden oder den versperrten Berufsweg auswirken, auch wenn sie im Berufungsverfahren rehabilitiert werden.
Viele der Betroffenen sind Lehrer, Krankenschwestern Tagesmütter, Schulbusfahrer oder Jugendbetreuer. Die Agentur wurde eingerichtet, um Menschen, die beruflich mit Kindern arbeiten, auf ihre „Sauberkeit“ zu überprüfen und zu registrieren. Dort wird eingetragen, ob strafrechtliche Verurteilungen, Verwarnungen und Verweise vorliegen. Ein verstärkter Check prüft zudem „relevante und verhältnismässige“ Informationen, die im Besitz der Polizei sind.
Es kam auch vereinzelt zu Eintragungen, in denen umgekehrt ein Krimineller als „clean“ geführt wurde.
Für die Home Office sind die falschen Daten äusserst peinlich, das sie schon im vergangenen Jahr für die vielen fehlerhaften Dateneinträge gerügt wurden. Ziel der CRB ist es, eine 100% fehlerfreie Datenbank zu erarbeiten.
Zur Zeit wurden 3,9 Millionen Menschen, die mit Kindern arbeiten, auf diese Weise zertifiziert. Elf Millionen sollen im nächsten Jahr in der neuen Datenbank erfasst werden.
Organisationen können die angelegten Daten über ihre Berufsbewerber bei der CRB erfragen, auch der Bewerber kann sich eine Kopie über seinen behördlichen Leumund schicken lassen.
Die Betroffenen werden in den meisten Fällen die irrtümlichen Einträge erst bemerken, wenn sie z.B. bei einer Bewerbung feststellen müssen, dass sie den Job nicht bekommen können. Ehe das Missverständnis aus der Welt geräumt ist, wird dieser in aller Regel schon weg sein. Und, ein bekanntgewordener Makel bleibt irgendwie immer ein wenig haften, besonders im Wohnort.
Je mehr Daten die Regierungen über ihre Bürger in ihren Datenbänken anhäufen, um so wahrscheinlicher wird es, dass ein unbescholtener Bürger ganz aus Versehen als Straftäter eingestuft werden könnte.
Hier gilt der beliebte Grundsatz nicht mehr: „Was geht es mich an, hab ja nichts zu verbergen.“
Zu verheimlichen hatten die falsch eingestuften Bürger im oben genannten Fall auch nichts.