Umfang atypischer Beschäftigung hat zugenommen

Die Zahl derjenigen, die in Deutschland einen Beruf mit voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ausüben, nimmt immer weiter ab.

Die folgenden Angaben des Statistischen Bundesamtes beziehen sich auf den Zeitraum von 1998 bis 2008, in dem die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Arbeitsplätze noch nicht durchgeschlagen sind.

Anstatt Abermilliarden von Steuergeldern in die dubiosen „Rettungspakete“ und Bürgschaften für Bankenmissmangement und Grosskonzerne mit windigen Auslandsgeschäften zu verpulvern, wäre eine Stärkung der regionalen Wirtschaftsweise, der Kleinbetriebe und Mittelständler erstes Gebot der Stunde gewesen.

Stand der aktuelle Schuldenuhr Deutschland um 21.15 Uhr auf der Homepage des Bundes der Steuerzahler

STAATSVERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND: 1.603.918.563.383 Euro

SCHULDENZUWACHS PRO SEKUNDE: 4.439 Euro

VERSCHULDUNG PRO KOPF: 19.546 Euro

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte gestern folgende Statistik:

Umfang atypischer Beschäftigung hat zugenommen

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat heute im Rahmen eines Pressegesprächs in Frankfurt am Main mitgeteilt, dass in Deutschland der Anteil atypisch Beschäftigter nach Ergebnissen des Mikrozensus seit 1998 deutlich zugenommen hat: 1998 standen noch fast drei Viertel (72,6%) der Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis, 2008 waren es nur noch 66,0%. Der Anteil atypischer Beschäftigungsformen stieg im gleichen Zeitraum von 16,2% auf 22,2%.

Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein Beschäftigungsverhältnis verstanden, das voll sozialversicherungspflichtig, mit mindestens der Hälfte der üblichen vollen Wochenarbeitszeit und mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet direkt in dem Unternehmen, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat, was bei Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern nicht der Fall ist. Von atypischen Beschäftigungsformen wird gesprochen, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt sind. Dazu zählen neben der Zeitarbeit, Teil­zeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Stunden Arbeit pro Woche, geringfügige Beschäftigungen sowie befristete Beschäftigungen.

Nach Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die zuletzt 2006 durch­geführt wurde, erhielt fast jeder zweite atypisch Beschäftigte (49,2%) einen Bruttostundenlohn unter der Niedriglohngrenze.

Die Niedriglohngrenze wurde nach von der Organisation für ökonomische Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) international angewendeten Kriterien errechnet. Demnach gilt der Stundenlohn einer Person als Niedriglohn, wenn er weniger als zwei Drittel des Medians aller erfassten Bruttostundenlöhne beträgt. Der Median ist der Wert, der alle erfassten Bruttostundenlöhne genau in zwei Hälften teilt. Im Jahr 2006 lag die so berechnete Niedriglohngrenze bei 9,85 Euro.

Bei der größten Gruppe der atypisch Beschäftigten, den Teilzeitbeschäftigten mit wöchentlich 20 oder weniger Stunden, erhielten knapp ein Fünftel (19,5%) einen Niedriglohn. Befristet Beschäftigte hatten ein Niedriglohnrisiko von 36,0%. Am stärksten waren 2006 die geringfügig Beschäftigten (81,2%) von Niedriglöhnen betroffen. Auch die Zeitarbeit (67,2%) war häufig mit einem Niedriglohn verbunden. Somit lag für alle Kategorien atypisch Beschäftigter das Niedriglohnrisiko deutlich höher als für Personen in einem Normalarbeitsverhältnis. Bei diesen betrug die Niedriglohnquote 11,1%. Unter allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland lag der Niedriglohnanteil bei 20,0%.

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass ein Niedriglohn aus Erwerbstätigkeit nicht zwingend zu Armutsgefährdung führt, da hierbei auch soziale Transferleistungen und die Haushaltszusammensetzung eine Rolle spielen. Nach Auswertungen des Mikrozensus für 2008 zeigt sich, dass trotzdem atypisch Beschäftigte nach EU-Definition deutlich häufiger armutsgefährdet sind (14,3%) als Personen in einem Normalarbeitsverhältnis (3,2%). Insgesamt waren in Deutschland 2008 6,2% aller Erwerbstätigen armutsgefährdet.

Die vorliegende Betrachtung der verschiedenen Beschäftigungsformen beschränkt sich auf Personen im Erwerbsalter von 15 bis 64 Jahren, soweit sich diese nicht in Bildung oder Ausbildung befinden.

Weiteres umfangreiches Daten- und Informationsmaterial zum Pressegespräch gibt es hier.

Weitere Auskünfte gibt:
Katharina Puch,
Telefon: (0611) 75-4106,

E-Mail: arbeitsmarkt@destatis.de

Herausgeber:
© Statistisches Bundesamt
Pressestelle, Verbreitung mit
Quellenangabe erwünscht

Quelle: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2009/08/PD09__304__132,templateId=renderPrint.psml

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert