Hauptpetent Nils Fischbeck stellte am 12.Juli eine online-Petition auf die Bundestagswebseite für ePetitionen, die dazu auffordert, die Einführung von „Rede zu Protokoll“ rückgängig zu machen.
Am 3.September läuft die Mitzeichnungsfrist ab. Um dieser Petition noch einmal zu einem tüchtigen Endspurt zu verhelfen, sollte sie noch auf vielen Webseiten vorgestellt und verbreitet werden, denn zum aktuellen Zeitpunkt haben sich erst 4550 Bürger beteiligt.
Das in einem Parlament zu Diskussionen schriftliche Redebeiträge abgegeben werden können als Ersatz einer mündlichen Auseinandersetzung zu beschliessenden Gesetzestexten – das ist wirklich die Höhe. Das zeugt von Faulheit, Achtlosigkeit und Furcht oder Feigheit vor einer öffentlichen, persönlich vorgebrachten Meinung zu einem Thema im Bundestag.
Die Bürger wollen ausserdem live oder über Phoenix hören, wer was zu welchem Thema zu sagen hat, das geht uns alle etwas an.
Bald bleiben dann alle Plätze leer so wie gestern wieder sehr anschaulich in der Live-Übertragung aus dem Bundestag zu sehen war.
Anwesenheit wird hier nie gross geschrieben, unsere Bundestagsabgeordneten mutieren mit der schriftlichen Abgabe ihres Beitrags dann zu trockenen, für die Bürger unsichtbare, untergetauchte Papier-U-Bootschiffchen frei nach dem Motto
Ein ganzes Parlament taucht geschlossen ab!
Bei der Bundestagswahl haben die Bürger die Gelegenheit so zu wählen, dass die Abgeordneten ihre Aufgaben im Interesse der Demokratie und am Volk ernster nehmen. Echte Volksvertreter müssen endlich dort auftauchen und die bisherigen nichtstuenden (bis auf wenige Ausnahmen) und sich nicht informierenden Demokratievernichter absaufen lassen.
Petition: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Reden nicht mehr zu Protokoll geben vom 12.07.2009
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Änderungen des §78 der Geschäftsordnung zur Rede zu Protokoll rückgängig gemacht werden.
Begründung
Das Parlament hat beschlossen, dass Aussprachen zu Gesetzen nicht mehr mündlich erfolgen müssen, sondern als „Rede zu Protokoll“ ausreichen. Dadurch wird der Grundsatz der Öffentlichkeit der Aussprache verletzt. Reden, die nur schriftlich zu verfolgen sind, werden von den Abgeordneten weniger zur Kenntnis genommen, als mündliche vorgetragene Reden. Argumente, die zu einem veränderten Abstimmungsverhalten führen könnten, werden so u.U. gar nicht mehr gehört. Es werden außerdem Mechanismen der Kommunikation zwischen den Abgeordneten außer Kraft gesetzt, die nur bei einer mündlichen Rede stattfinden können. Dazu gehört zum Beispiel die non-verbale Kommunikation oder die Verringerung von Missverständnissen durch freie Zusätze. Diese Mechanismen sind auch für die Bürger wichtig, da sie Aufschluss über die Beweggründe für oder gegen Gesetzestexte geben und damit das Wahlverhalten beieinflussen können.
Dem Ältestenrat wird hier eine große Macht gegeben, die ihm nicht zusteht. Er kann praktisch bestimmen, dass eine bestimmte Diskussion nicht stattfindet. Die Ersatzregel, dass bis 18:00 eine Fraktion eine solche Festlegung aussetzen kann, ist nicht ausreichend, da damit von den Beteiligten verlangt wird, die Inhalte bereits vollständig abgewägt zu haben.
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6036