Öffentlichkeitsfahndung nach bereits verurteiltem Straftäter

Wer einen angeblichen Platzverweis nicht akzeptiert, fängt Prügel. Gerüchte, das gegen die Verbreiter des „Prügelvideos“ wegen Vergehen nach dem Kunsturheberrechtsgesetz ermittelt würden, wurden schnell dementiert. Ein völlig Unbeteiligter (Verprügelter) steht plötzlich im Verdacht der „versuchten Gefangenbefreiung“ und das Bundeskriminalamt fahndet öffentlich nach einem Pädophilen, aus rein präventiven Gründen natürlich, der bereits 1994 wegen diesem Delikt rechtskräftig verurteilt wurde.

Irgendwie scheint es unseren präventiven Ordnungshüter, welche so gerne Geheimdienst spielen wollen, am richtigen Durchblick oder vielleicht auch am Überblick zu fehlen.

Es ist ja alles so verzwickt. Da taucht ein 16 Jahre altes Video, gedreht an einem FKK Strand an der Ostsee im Internet auf, auch der Polizei ist klar, dieses Video wurde vermutlich am 26. Mai 1993 gedreht.

Die Gefahr, dass der Mann weitere Kinder fortgesetzt missbrauche ist für die Fahnder  so alarmierend, dass auf der BKA- Web- Seite Ausschnitte aus dem Video veröffentlicht werden und dazu die Stimme des Täters. Die deutsche BKA-Hilfspresse fahndet sogleich mit – und nun – oh Jammer – alles falscher Alarm. Der Täter wurde 1994 in Rostock verurteilt, in die Psychiatrie gesteckt und lebt seit seiner Entlassung in einer betreuten WG der Psychiatrie. Einen PC besitzt er nicht.

Wie ist dieses Video nun in das Internet gelangt?

Tja, da müsste man vielleicht einmal prüfen, was die Justiz und die Polizei bei dem Täter 1993/94 so alles beschlagnahmt hat und ob sich das beschlagnahmte Filmmaterial immer noch dort befindet, wo es sich befinden soll.

Es wird doch wohl keiner behaupten, dass die Polizei die schönen Fundstücke selbst in das Internet bringt, damit ein Innenminister und eine Justizministerin im Wahlkampf auf die Gefährlichkeit des Internets verweisen und damit ihre Ideen von dessen Kontrolle begründen können.

In der Tat dieses Internet ist endlich zu zensieren, obskure Meinung zu löschen. Gewaltverherrlichende Videos, welche zeigen, wie sich Polizisten wehren müssen, führen zur Verrohung der Internet- User und müssen gesperrt werden.

Was uns fehlt ist schlicht eine zentrale Täter- Bild-Datei, von verurteilten Tätern, damit das BKA den Durch- und den Überblick behält.

Und wenn dem BKA – bis zur Einführung einer solchen –  mal wieder der Durch- oder der Überblick fehlt, tja dann darf bestimmt in einigen Jahren nicht mehr an dieser Stelle darüber berichtet werden. Vermutlich haben wir alle den gegen uns ausgesprochenen Platzverweis nicht so richtig verstanden und deshalb wählen wir alle in einigen Tagen die Zensurparteien, um unsere wohlverdienten Prügel – unter Ausschluss von Fotohandys und digitalen Kameras – nach der Wahl, abzuholen.

Alles haben dies begriffen, SPIEGEL, FOCUS usw. – nur Springers WELT noch nicht. Über solche Pannen darf man halt nicht berichten und schon gar nicht über den Platzverweis der Bürger.

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