Bundesmarine im Einsatz „Operation Atalanta“ auf der Jagd nach INDIZIEN vor der somalischen Küste
Die Kommandanten der deutschen Marine haben es ganz unbestritten schwer. Sie müssen den Anweisungen und Erwartungen gerecht werden, die sie im Auftrag der Grossen Koalition, die ja inzwischen zum grössten Glück Deutschlands der Vergangenheit angehört, und leichtfertig abgenickt vom Parlament, im Rahmen der Operation „Atalanta“durchführen müssen.
Es ist zu vermuten, dass verantwortungsvollen Führungskräften der deutschen Armee – die im Gegensatz zu profilierungssüchtigen Kriegstreibern – ein sehr unangenehmes Gefühl beschleichen muss, wenn sie auf Patrouille vor der Küste Somalias die Gewässer durchpflügen.
Die Kommandanten wissen, dass sie Erfolge verbuchen müssen, um ihre Anwesenheit zu rechtfertigen, das erwartet man aus politischen Gründen von ihnen.
Die Kosten für diese Einsätze sind hoch, der deutsche Steuerzahler wird dafür zur Kasse gebeten. Nur wo keine Piraten sind, kann man keine fangen.
Der Kommandant der Fregatte Bremen, Fregattenkapitän Götz Eichberg, ist ratlos. Woher nimmt man nur die Piraten? Meldungen müssen nach Deutschland geschickt werden, damit die Presse im Auftrag der Regierung was zu tun bekommt.
Der Ausweg ist, gesichtete Boote als mutmassliche Piraten zu deklarieren, schon ist man dem Dilemma aus dem Weg gegangen.
Fregattenkapitän Götz Eichberg zählt in seiner Not Indizien auf, die dafür herhalten können. (1)
Zum Einen, und das ist ganz besonders einleuchtend, ist ein Boot mit mehr als zwei Fischern verdächtig, da könnte es sich um Piraten handeln.
Mehrere Personen im Boot eignen sich gut, um einen Überfall durchzuführen. Das ist sehr logisch.
Zum Anderen könnte es sich durchaus um Kriminelle handeln, wenn sie mit mehreren Benzinkanistern zum Fischen aufs offene Meer hinausfahren, ist man der Meinung.
Fischer treffen nämlich nicht derartige Vorsorgemassnahmen, da sie nie unverhofft durch Meeresströmungen, starken aufkommenden Westwind oder andere Ursachen – mangelnde Fangergebnisse, die ein weiteres Suchen nach Fischen notwendig machen – von ihrem Kurs abgetrieben werden. Erfahrenen Fischern passiert so etwas nicht.
Ein zweiter Aussenbordermotor steigert die Leistung und erhöht die Geschwindigkeit, heisst es als weiteren möglichen Hinweis. Wie wahr. Bei Fischern kommt es nämlich auch nicht vor, dass ihr Schiffsmotor auf offener See ausfallen könnte, besonders nicht bei den somalischen armen Verhältnissen. Da braucht man keinen Ersatz, der bei einem Ausfall auf hoher See lebensrettend ist.
Leitern werden aufgezählt, mit denen man Bordwände stürmen kann. Die kann man besonders gut vom Kriegsschiff aus mit dem Teleskop sehen, wenn sie nicht gerade auf dem Boden des Schiffes liegen, sondern senkrecht wie ein Segelmast als Wahrzeichen aufgepflanzt sind, natürlich ohne Schwarzer Piratenflagge.
Den somalischen Fischern ist sowieso zu raten, eine weisse Fahne ans Boot zu binden und – falls ein Fischer eine Augenverletzung erlitten hat – sich eine weisse Augenklappe zu besorgen.
Zusätzlich als das gewichtigste Indiz werden Waffen genannt. Fischer bewaffnen sich nicht, denn es gibt dort keine rivalisierenden Gruppen.
Angenommen, die Bundesmarine trifft nun auf ein Boot, deren Insassen tatsächlich nicht dem friedfertigen Broterwerb nachgehen, sondern aus anderen Gründen dort irgend jemanden erleichtern wollen. Das werden sie den deutschen Soldaten wohl kaum mitteilen, selbst wenn sich an Bord der Marine ein Dolmetscher befindet. Dazu müsste man sie zunächst „aufbringen“.
Das sie das nicht darf, steht sogar auf der Webseite der Bundeswehr:
„laut internationalem Recht ist der Waffenbesitz nicht verboten.“
Wann ist ein Pirat ein Pirat und wann ist ein Fischer ein Fischer? Oder was denn nun eigentlich, etwa beides zur gleichen Zeit?
Tatsächlich ist das möglich, laut Aussage der Bundeswehr: „Oftmals liessen sich diese Geschäfte sogar verbinden.“ Am Einfachsten wäre es gleich festzustellen: Ein gesichteter Fischer ist ein Pirat.
Fast könnte man meinen, dieser am 25. September erschienene Artikel ist ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass interessierte Bürger mal zwischen den Zeilen lesen sollen, dass diesem Einsatz, nun ja, irgendwie der Sinn entbehrt.
Falls das nicht beabsichtigt war, ist er trotzdem sehr aufschlussreich.
Überhaupt sollte man die deutsche Bevölkerung nicht weiter mit Geschichten vom Klabautermann unterhalten. Die oben erwähnten benötigten Erfolgsmeldungen der Bundeswehr sehen so aus – ein Beispiel vom 22. September von vielen immer ähnlichen Meldungen (2):
Am späten Nachmittag des 20. Septembers meldete ein Frachtschiff im Internationalen Transitkorridor im Golf von Aden die Annäherung eines Skiffs. An Bord des Frachters befand sich eine Einheit der jemenitischen Küstenwache. Nachdem dies von der Besatzung des Skiffs erkannt wurde, brach sie die Annäherung ab und versuchte zu fliehen.
Im Rahmen der Verfolgung gelang es dem australischen Kriegsschiff Toowoomba in Zusammenarbeit mit dem Bordhubschrauber der Fregatte Bremen, das fliehende Skiff zu stoppen. Die Bremen gehört zur Anti-Piraterie-Mission der Europäischen Union Atalanta.
Die Besatzung des Bordhubschraubers konnte beobachten, wie verschiedene unbekannte Gegenstände und eine Leiter über Bord geworfen wurden. Die acht Personen umfassende Besatzung des Skiffs ergab sich daraufhin und wartete auf das Boarding-Team der Toowoomba.
Während der Boarding-Aktion der australischen Soldaten wurden alle Ausrüstungsgegenstände, die im Zusammenhang mit einem möglichen Piratenangriff stehen, beschlagnahmt und vernichtet. Gleichzeitig sicherte der Bordhubschrauber der Bremen die Situation aus der Luft.
Da braucht man sich doch gar nicht erst diese Mühe machen, wenn man etwas, was vorher von den Bootsinsassen „über Bord geworfen wurde“ anschliessend „beschlagnahmt und vernichtet“. Hier ist nichts beweisbar, da kann viel erzählt werden, zumal der nun angebliche, auf dem Meeresgrund liegende, Waffenbesitz nicht strafbar ist.
Im Atalanta-Einsatz gilt das Recht des Stärkeren: Grosses europäisches bewaffnetes Schiff entwaffnet kleines afrikanisches bewaffnetes Schiff, wenn überhaupt. Anschliessende Strafverfolgung wegen Beweismaterialvernichtung unerwünscht. Weil das Ganze eine Farce ist.
Apropos, jemenitische Küste. Die Deutschen und die Australier sind nun also auch dort angekommen.
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Quellen:
(1) http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd443DgwFSUGYAfqR6GIBIQixoJRUfW99X4_83FT9AP2C3NCIckdHRQD1EjxD/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfQ18yODI5?yw_contentURL=%2FC1256EF4002AED30%2FW27W6FSP071INFODE%2Fcontent.jsp
(2) http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd443DnQHSYGZASH6kTCxoJRUfW99X4_83FT9AP2C3IhyR0dFRQCsXOUq/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfQ18yODI5?yw_contentURL=%2FC1256EF4002AED30%2FW27W5HC7533INFODE%2Fcontent.jsp