Hartz IV-Elend für Kinder: die Soziopathie des 21.Jahrhunderts

Die heutige 20-Prozent-Partei „SPD“ hat zusammen mit „Bündnis 90/Die Grünen“ in den Jahren 2003/2004 verfassungswidrig das Existenzminimum der deutschen Staatsbürger nach unten gedrückt – nach einer strategischen Abkehr von sozialdemokratischer Politik seit dem 19.Jahrhundert.

Heute, fast 5 Jahre nach dem Hartz IV-Bescheid der neu geschaffenen „Arge“ an eine dreiköpfige Familie, begann der erste Verhandlungstag vor dem Bundesverfassungsgericht über das Kernelement der von SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen ab 2003 beschlossenen und von korrupten Wirtschaftsbossen entworfenen Armutsgesetze: die strukturelle, brutale Bestrafung von Kindern, weil sie in Armut geboren wurden.

Damit man gefühlskalt und gleichgültig gegenüber den Armen der 3. deutschen Republik an diese Opfer herankam, liessen die damaligen Regierungsparteien gleich das gesamte Existenzminimum der Menschen auf allen Ebenen absaufen. Grosse Teile der wohlhabenden Bevölkerung klatschten dieser modernen Soziopathie des 21.Jahrhunderts begeistert Beifall.

Der Fall, dessen Verhandlung heute in Karlsruhe eröffnet wurde,  beginnt am 27.Oktober 2004. Damals reichen eine Frau, ein Mann und ein 10-jähriges Kind, welche zusammen in einer Wohnung leben, bei der „Arbeitsförderung Werra-Meißner – Arge“ ihren Antrag auf Sicherung des Lebensunterhalts bei ein. Am 17.Dezember 2004 erhalten sie die Antwort:

neben der Miete für ihre üppige, luxuriöse Wohnung (150 Euro, Heizkosten eingerechnet) bekamen diese zwei Erwachsenen und ein Kind zusammen 825 Euro monatlich – für Essen, Kleidung, Strom, Wasser, Telefon und alles andere natürlich auch. Für das Kind entfiel nach dieser  Bemessung die Summe von 207 Euro.

Am 3.Januar 2005 schliesslich reicht die Familie – pardon: „Bedarfsgemeinschaft“ – Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Am 30. März 2005 weist die Arge diesen ab. Daraufhin klagt die „Bedarfsgemeinschaft“ mit Kind am 2. Mai 2005 beim Sozialgericht Kassel. Dieses Gericht lässt sich volle zwei Jahre Zeit um am 7. August 2007 die Klage mit der Begründung abzuweisen, die ihnen zuerkannten Geldmittel seien nach dem Gesetz richtig berechnet. Daraufhin reichen die drei Unterschichtler am 5. Oktober 2007 Berufung beim Hessischen Landessozialgericht ein.

Wieder ein Jahr später, am 29.Oktober 2008, verweist dieses die Überprüfung der Hartz IV-Regelsätze an das Bundesverfassungsgericht – mündlich. Erst am 24.Januar 2009 liegt das Urteil schriftlich vor (1). Und erst heute , am 20.Oktober 2009, beginnt nun  nach einem Hartz IV-Bescheid vom 27.Oktober 2005 die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmässigkeit vor einem Bundesverfassungsgericht, welches am 7.November 2007 im Urteil 1 BvR 1840/07 (2) sogar die Annahme einer Verfassungsklage gegen die Hartz IV-Gesetze verweigerte, mit der Begründung, es gäbe keine Begründung für die Annmahme die Hartz IV-Sätze seien verfassungswidrig.

Man muss sich dies vor Augen halten, damit man die ganze Gemeinheit der Parteien, der Ämter, der Gerichte, sowie sämtlicher dafür verantwortlichen staatlichen Behörden überhaupt begreifen kann. Diese Zeitverzögerung, dieser Raub an Lebenszeit, diese Vernichtung von Lebensläufen allein an 1.67 Millionen auf Hartz IV gesetzten Kindern durch den Staat, unter vollständiger Missachtung der Verfassung sowie elementarer Grundregeln der Gewaltenteilung, wurde damals durch SPD und Grüne bewusst einkalkuliert. Es war von vornherein beabsichtigt, die Menschen in den Mühlen der Justiz langsam zermahlen zu lassen, bis auf die Knochen.

Aus dem Urteil des hessischen Landessozialgerichts vom 29.Oktober 2008 (3), welches heute Grundlage der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist, geht klar hervor, dass der Gesetzgeber – der Bundestag – bei seiner Entscheidung bewusst, willkürlich und ohne Begründung den Bedarf eines Neugeborenen bis zum Alter von 14 Jahren pauschal gleich bezifferte, nämlich mit 60 % des Grundbedarfs eines Erwachsenen , welchen wiederum die rot-grüne Mehrheit damals auf 345 Euro im Monat festschrieb. Das Gericht sah sich somit ausserstande die Kläger besser zu stellen, da dies den Regeln der Gewaltenteilung zuwider gelaufen wäre.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Regelleistung des § 20 Abs. 2 SGB II den gesamten notwendigen Lebensunterhalt als soziokulturelles Existenzminimum des Hilfebedürftigen sichern. Es handelt sich um eine gesetzlich festgelegte pauschalisierte Leistung (so die Gesetzesbegründung, Bundestagsdrucksache – BT-Drucks. – 15/1516, S. 56 f.), die nur nach Maßgabe der §§ 21, 23 Abs. 3 SGB II für besonders aufgeführte Mehrbedarfe und des § 23 Abs. 1 SGB II für eine vorübergehende darlehensweise Deckung Ausnahmen zulässt..

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) setzt die Annahme der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes oder einer gesetzlichen Bestimmung nämlich immer voraus, dass die zu prüfende Norm nicht im Wege einer verfassungskonformen Interpretation der beanstandeten Vorschrift, die den anerkannten Methoden der Auslegung folgt und mit anderen Regelungen des Grundgesetzes vereinbar ist, derart ausgelegt werden kann, dass der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit vermieden sowie eine Lösung des zur Entscheidung anstehenden Rechtsstreits sichergestellt werden kann..Eine solche verfassungskonforme Interpretation allerdings darf wiederum nicht zu einer völligen Außerachtlassung von Wortlaut der Norm und erklärtem Willen des parlamentarischen Gesetzgebers führen, weil sonst der Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 3 GG), dessen eine Ausprägung sich in Art. 100 Abs. 1 GG findet, wiederum unterlaufen würde..

Die verfassungskonforme Auslegung findet deshalb ihre Grenzen dort, wo sie zum Wortlaut des Gesetzes oder dem eindeutig erkennbaren Willen des parlamentarischen Gesetzgebers in Widerspruch treten würde..Die Anerkennung der besonderen demokratischen Legitimation des parlamentarischen Gesetzgebers verbietet es, einem nach Wortlaut und Sinnzusammenhang eindeutigen Gesetz im Wege der Auslegung einen gerade entgegengesetzten Sinn zu geben oder den normativen Gehalt einer gesetzlichen Bestimmung vollständig neu zu bestimmen..
Insoweit dient die Notwendigkeit der Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG gerade auch der Wahrung der Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers.“

Die ganze historische Dimension der Vernichtung von in Generationen erkämpften und errungenen Solidaritätsprinzipien eines Volkes und seiner Republik seitens der Parteien „SPD“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ zeigt ein bisher bemerkenswert wenig zitierter Wortlaut des Urteils vom LSG Hessen (3):

„In Abkehr von der Betonung einer makroökonomischen Betrachtung und der staatlichen Verantwortung für den Arbeitsmarkt in Anlehnung an § 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes vom 8. Juni 1967, welche in § 1 des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 25. Juni 1969 und § 1 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III): Arbeitsförderung vom 24. März 1997 (BGBl. I, S. 594) zum Ausdruck kam, individualisiert nunmehr § 1 des SGB II die Verantwortung für ihre Situation bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren „Eigenverantwortung“ gestärkt und denen Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden soll, damit sie ihren Unterhalt aus einer eigenen Erwerbstätigkeit bestreiten können (vgl. Gesetzesbegründung – BTDrucks. 15/1516, S. 50).

Dabei verdient der Umstand Erwähnung, dass dieser paradigmatische Wechsel einherging mit einer Entwicklung, in welcher der Staat wesentliche makroökonomische Instrumente zur Steuerung des Arbeitsmarkts – namentlich die Zins- und Währungspolitik – im Rahmen der sog. „Maastricht-Verträge“ aus der Hand gegeben hat (vgl. den Beschluss des BVerfG vom 31. März 1998 – 2 BvR 1877/97 et al. – dort unter juris-Rdnr. 63 ff.; Hankel, Sozialstaat und Nationalismus, in: Wiegand <Hrsg.>, Sozialstaat am Ende?..)“

Dass bei dieser ganzen strategischen Verarmung der Bevölkerung einerseits (und die Anhäufung von Geldreichtum ohne wirtschaftlichen Faktor auf den Bankkonten der Reichen und Feudalisten andererseits) auch die verdummten Mittelschichten, Heerscharen von Akademikern, Bürohengsten und SekretärinnInnInnInnen-Seelen mit nach unten gezogen wurden, leuchtete dem (Bildungs-)Notstandsbürgertum gerade der gymnasialen Ökofreaks von Grünen-Wählern niemals ein. Zitat Urteil des Landessozialgerichts Hessen (3):

„Zahlreiche Beiträge untersuchen die Methodik und Bemessung der Regelleistungen mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Fragen..Die Debatte konzentriert sich im Wesentlichen auf die Prüfung der vorliegend streitigen Normen anhand des Maßstabes des Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG..
Die Bandbreite der Meinungen reicht dabei von der Forderung nach einem Schutz vor Existenznot im Sinne einer Sicherung nur der physiologischen Existenz des Bürgers..bis hin zum Schutz eines materiellen Existenzminimums in Abhängigkeit vom Lebensstandard der Gesamtgesellschaft..
Soweit ersichtlich setzt sich allein Lenze umfassend mit den verfassungsrechtlichen Fragen auseinander, welche die Kinderregelsätze aufwerfen. Sie sieht bereits in der der RSV nicht entsprechenden Auswahl der Alleinstehenden-Haushalte einen Verstoß gegen Art. 6 Abs.1 GG, ferner Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG mit Blick auf die Gleichbehandlung der Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen einerseits und divergierende Regelungen gleicher Sachverhalte im SGB II und SGB XII andererseits.
Auch das Lohnabstandsgebot verstößt nach ihrer Ansicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG, denn in der letzten Konsequenz führe dies dazu, dass die Existenz von Kindern zu einer Absenkung der Regelsätze führe, was wiederum die Kinderarmut erhöhe und auch den Steuern zahlenden Familien noch mehr von ihrem Einkommen nimmt, so dass Teilhabechancen und Zukunftsaussichten von allen Kindern in Deutschland sinken würden.

Es brauchte 5 lange Jahre, um die folgenden Sätze in der staatlichen „Tagesschau“ (4) zu lesen. Keine Montagsdemonstration von Millionen Menschen, keine Bitten, kein Flehen, kein Protest erreichte dies; nur das Fallenlassen der SPD bei der Bundestagswahl 2009 durch die Wählerinnen und Wähler:

„Die hessischen Landessozialrichter machen auch darauf aufmerksam: Bei der Frage nach den Hartz-IV-Regelsätzen sind auch weit mehr als nur die Hartz-IV-Bezieher betroffen. Es geht rechtlich um das Existenzminimum von Menschen in dieser Republik. Und was als Regelsatz im Sozialrecht festgestellt wird, ist zugleich Richtschnur für das Steuerrecht, dort nämlich beziffert es den Betrag, der in jedem Fall steuerfrei bleiben muss.

Wenn der Staat also bei Hartz-IV-Empfängern spart, spart er auch bei allen anderen Kindern und engt den Handlungsspielraum von allen Familien ein, auch von denen, die so viel verdienen, dass sie Steuern zahlen. Auch der Unterhalt, den Eltern, die nicht mit ihren Kindern leben, an ihre Kinder zahlen müssen – häufig also die Väter – auch dieser Kindesunterhalt ist an die Regelsätze zum Existenzminimum gekoppelt.

Also ist praktisch jeder in Deutschland von der Frage nach den Hartz-IV-Regelsätzen mit betroffen als Steuerzahler, als Leistungbezieher oder eben als Unterhaltsempfänger.“

Am 27.Januar entschied das Bundessozialgericht in seinem Urteil (B 14 AS 5/08 R) (5), dass die willkürliche Festlegung des Hartz IV-Satzes für Kinder (auf 60 Prozent der für alleinstehende Erwachsene maß­gebenden Regelleistung) durch den Bundestag verfassungswidrig war.
Doch Bundestag und Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU brachen einfach weiter die Verfassung. Der Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter Olaf Scholz (SPD) erklärte, die Bundesregierung sehe keinerlei Handlungsbedarf.(6)

Welche Geisteshaltung, welch abgrundtiefen Ekel und Hass die Nomenklatura der SPD in 11 Jahren Bundesregierung – und ganz nebenbei: auch in 8 Jahren Stadtregierung in Berlin – vor mittellosen, aber nicht nicht hirnlosen Bewohnern des Landes und seiner Hauptstadt aufgebaut hat, machte der langjährige Finanzsenator und heutige Bundesbanker Thilo Sarrazin in seinem letzten Interview Ende September deutlich (7) . Er beklagte, dass

dass 40 Prozent aller Geburten in der Unterschicht stattfinden“

Gerade in Berlin gäbe es einfach zu viele solcher armen Kinder. Deren Familien würden zudem nicht am normalen Wirtschaftskreislauf teilnehmen, da sie zuwenig Geld hätten um es auszugeben. Ergo müssten sie noch weniger bekommen.

„Wir müssen in der Familienpolitik völlig umstellen: Weg von Geldleistungen, vor allem bei der Unterschicht.“

Bereits vor der Bundestagswahl hatte Sarrazin zu einer noch weiteren Kürzung von Geldmitteln für Arme durch eine SPD-Regierung aufgerufen (8). Seine Forderungen nach der Rückkehr ins feudale Dschungelprinzip der ungebremsten Ausbeutung, nach einem faktischen Ende des Staates als sozialer Kräfteausgleich und Schiedsrichter im Spiel Arm gegen Reich auf dem Wirtschaftsspielfeld, blieben aus der SPD-Regierungsclique unwidersprochen.

Bei der Bundestagswahl am 27.September erhielten dann SPD und Bündnis 90/Die Grünen zusammen immer noch 33.7 Prozent. Dieser Anteil an Wählerstimmen wird für beide solange sinken, bis entweder sie selbst nicht mehr vorhanden sind oder diese „Parteien“ Abbitte bei den Wählern für die bisher gemachte Politik leisten und eine radikale Wende nach vorn vollziehen.

Es muss dabei allen sogenannten „Parteien“ der Berliner Republik klar sein, dass sie kein Mitleid mehr zu erwarten haben.

(…)

16.10.2009 Steinmeier im Sturzflug hart hinter Müntefering
06.10.2009 Hermann Scheer kritisiert “fast putschistische” Rochade der alten SPD-Regierungslobby
28.09.2009 Müntefering wird vom Hof gejagt
05.09.2009 Rätselhafte SPD-Strategie. Des Rätsels Lösung: SPD-Spitze arbeitet für andere.
27.01.2009 Hartz IV-Sätze: asozialer Bundestag und Regierung wollen Verfassung einfach weiter brechen
26.01.2009 Hartz IV-Regelsätze müssen von Verfassungsgericht überprüft werden

Quellen:
(1) http://www.radio-utopie.de/2009/01/26/hartz-iv-regelsaetze-muessen-von-verfassungsgericht-ueberprueft-werden/
(2) http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20071107_1bvr184007.html
(3) http://www.elo-forum.org/aktuelle-entscheidungen/34589-hartz-iv-regelsaetze-verfassungswidrig-hess-lsg-336-07-a.html
(4) http://www.tagesschau.de/inland/hartzsaetze100.html
(5) http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10753&pos=0&anz=3
(6) http://www.radio-utopie.de/2009/01/27/hartz-iv-saetze-asozialer-bundestag-und-regierung-wollen-verfassung-einfach-weiter-brechen/
(7) http://www.radio-utopie.de/2009/09/30/thilo-sarrazin-neues-vom-oberschichts-elch/
(8) http://www.radio-utopie.de/2009/09/23/sarrazin-an-wahler-bitte-die-spd-vernichten-danke/

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