In der Serie „Gladio Berlin“ bin ich zu der Arbeitshypothese gekommen, dass die Vorgänge um den ehemaligen Hamburger Insolvenzverwalter Hans- Jürgen L (H-JL). für eine „Nach- Wende- Struktur“ ehemaliger MfS und KoKo Funktionäre sprechen. Die massive Abschirmung dieses Mannes durch die Justiz scheint diesen (Anfangs-) Verdacht zu untermauern.
„Organisierte- Justiz- Kriminalität“, haben wir in der Bundesrepublik sehr selten.
Häufen sich in Rechtsstreitigkeiten die Ungereimtheiten, so ist in der Regel davon auszugehen, dass die Justiz vorangegangenes Versagen kaschieren will. Üblicherweise zur
Vermeidung von Amtshaftungsansprüchen.
Der Schaden, den der ehemalige Insolvenzverwalter angerichtet hat, geht nach meiner Schätzung locker in den Bereich von 250 Millionen Euro. Dies wären bei über 200 Insolvenzverfahren etwas mehr als eine Million Euro, pro Insolvenz. Sehr niedrig geschätzt.
Allein im Insolvenzverfahren der Milchkonservenfabrik Wittenburg bewegt sich der direkte Schaden bei etwa 3 Millionen Euro. Im Insolvenzverfahren der Boizenburger-Gail-Inax AG, Gießen, liegt der direkte Schaden bei etwa 8 Millionen Euro.
Zu diesen direkten Schäden kommen die in den Bach gesetzten Fördermittel, die Ansprüche der Angestellten und Arbeiter und Forderungen der Banken.
Eine ständig sich wiederholende Vorgehensweise.
Hans Jürgen L. gründet Auffanggesellschaften denen er – ohne Genehmigung – Kredite aus der Konkursmasse gewährt. Sofern diese Gelder bei den Auffanggesellschaften nicht verbraucht wurden, gewähren diese Auffanggesellschaften Kredite an – andere Auffanggesellschaften (fremder Insolvenzverfahren) – am Ende der Kette verschwinden auch die restlichen Gelder – in dem die Auffanggesellschaft „A“ der Auffanggesellschaft „B“ eine Rechnung schrieb, wenn auch nicht ersichtlich ist, was die eine Gesellschaft mit der anderen zu tun hat.
Selbstverständlich setzt sich in jeder dieser Auffanggesellschaften H-JL als Geschäftsführer ein, mit traumhaften Gehältern.
Hätte nur ein Verantwortlicher einen Blick auf diese Vorgehensweise geworfen, dann wäre der Schwindel sofort aufgefallen.
Vor etwa 200 Jahren wurde einem Meineidigen in angelsächsischen Rechtsraum ein „V“ auf die Stirn gebrannt. Jeder sollte sehen, dass dies ein Lügner ist.
Die Vorgehensweise von Hans- Jürgen L. trägt dieses „V“ so offenkundig, dass es mich wundert, warum die Gläubiger das Land Mecklenburg- Vorpommern oder die Verantwortlichen nicht massiv in Regress genommen haben. Mir sind nur sehr wenige Regressfälle bekannt.
Diese Offenkundigkeit könnte dafür sprechen, dass die Abwesenheit von Recht und Gerechtigkeit in einigen von mir näher untersuchten „H-JL Insolvenzen“ seine Ursache in der Vermeidung von Amtshaftungsansprüchen hat.
Einzelbeispiele
Eine Strafanzeige in Sachen Milchkonservenfabrik Wittenburg führte 1995 bei der Staatsanwaltschaft Rostock nicht etwa zu Ermittlungen gegen den Insolvenzverwalter, sondern zu Vorermittlungen – was immer das – nach dem Mecklenburger Landrecht – sein mag. Mit der Anlegung der Akte war der Fall erledigt, das Verfahren wurde nie mehr aufgenommen. Dafür wurde H-JL im Dezember 1996 vom Amtsgericht Schwerin als Insolvenzverwalter in der Konkurssache Boizenburger-Gail-Inax AG eingesetzt.
Hier lässt er sich von der Gläubigerversammlung drei Auffanggesellschaften genehmigen, am Ende sind es neun Gesellschaften, an denen er Kredite aus der Masse in Höhe von über 14 Millionen DM gewährte.
Bei der Schweriner Justiz kann deren späteres Verhalten also durchaus etwas mit dem Versuch zu tun haben, mögliche Amtshaftungsansprüche im Vorfeld „niederzuknüppeln“.
Was aber hat die Hamburger Justiz mit dem Fall H-JL zu tun?
Zweifel habe ich bei der Hamburger Justiz. H-JL hebt Ende 2002 größere Bargeldbeträge von seinem Kanzleikonto ab, die Bank erstattet Verdachtsstrafanzeige. Begründet wie ich meine. Zu was braucht ein Insolvenzverwalter Bargeld in Höhe von fast einer Million Euro? Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitet 2003 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue ein. Obwohl es um einen Schaden in Millionenhöhe geht, wird das Ermittlungsverfahren, da der Aufenthaltsort des Beschuldigten unbekannt ist, vorläufig eingestellt. Ein Haftbefehl ergeht nicht. In einem Parallelverfahren wegen Betrug in Schwerin ist wohl spätestens im Februar 2006 ein Haftbefehl gegen den Verschwundenen ergangen.
Ein sehr ungewöhnlicher Vorgang.
Ein Informant behauptet mir gegenüber, das H-JL sich aus Kanada dahingehend geäußert habe, dass er auf den Eintritt der Verjährung warte und zu seiner Absicherung ein Buch schreibe. Nehme ich dies für bare Münze, dann wusste H-JL, dass gegen ihn in Deutschland kein Haftbefehl besteht.
Unseriöses Angebot
Im Zusammenhang mit dem Grundstück der Milchkonservenfabrik Wittenburg behauptet ein Rechtsanwalt laut dem Buchautor Jürgen Roth, das ihm der Amtsgerichtsdirektor in Hagenow den Vorschlag unterbreitet habe, das dann, wenn er einen Befangenheitsantrag gegen einen Rechtspfleger zurücknimmt, man sich überlegen könne, die Angelegenheit wegen dem strittigen Grundstück einvernehmlich zu lösen.
Es gibt noch eine Vielzahl derartiger Merkwürdigkeiten, von unterschiedlichen Gerichten, von unterschiedlichen Behörden. Der Verdacht drängt sich auf, dass die frühzeitige Abblockung von drohenden Amtshaftungsansprüchen ein Alibi ist, um das eigene Verhalten rechtfertigen zu können. Es hat den Anschein, als habe sich nicht nur der Flüchtling an den Insolvenzverfahren bereichert. Ein weiterer Verdacht, der bei einer Recherche zu beweisen wäre.
Ein Blick auf weitere Vorgänge in Mecklenburg Vorpommern führt bei mir zu der vorläufigen Überzeugung, dass es in diesem Bundesland zwischen 1990 und 2002 nicht nach Recht und Gesetz zugegangen ist, sondern mit Hilfe der dortigen Justiz Investoren und Eigentümer entreichert wurden.
DDR Massenorganisation DRK
Und noch etwas ist auffällig. Bei einer Vielzahl der Fälle in Mecklenburg Vorpommern lande ich immer wieder bei der „eingemeindeten“ DDR Massenorganisation „Deutsches Rotes Kreuz“.
Das DRK der DDR war die nationale Rotkreuz-Gesellschaft, welche 1952 gegründet und Ende 1954 vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz anerkannt und in die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften aufgenommen wurde.
DRK/DDR Kader waren daher in Rahmen ihrer IKRK Mitgliedschaft die ersten DDR-Bürger welche ins westliche Ausland reisen konnten.
Das DRK der DDR hatte über 14.000 Untergliederungen, bis in die Tiefe der Betriebe und der Stadtbezirke. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem: Der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz (diesbezüglich direkt dem Innenministerium unterstellt), Krankentransporte, Altenpflege, der Blutspendedienst und natürlich die Ausbildung von Juristen in Sachen Genfer Konvention. Bereits im Januar 1991 startete das DRK der DDR mit eigenen, neuen Landesverbänden unter dem gemeinsamen neuen Dach „DRK“.
Auch nach der Wende galt das DRK der DDR als Stasi- Überwacht und nicht als Stasi- Unterwandert.
Diese offizielle Version von dieser „Massenorganisation“ halte ich für sehr oberflächlich, da mir Informanten ganz andere Dinge über die Verflechtung der Organisation mit der Staatsgewalt der DDR erzählt haben. Auch die KoKo war nicht Stasi- Unterwandert. Das MfS hatte der KoKo zu dienen und diese war (i.d.R.) nicht Beobachtungsobjekt.
Einige der Personen, die mir im Umfeld von H-JL bitter aufstoßen, finde ich später wieder im DRK, meist in hervorgehobenen Positionen.
Wer eine nachhaltige Organisation führen will braucht Akten und die sollten jederzeit zugänglich sein und sich nicht im eigenen Haus befinden. Ein denkbarer neuer Rechercheansatz.